Fiat Doblo Cargo (langer Radstand)
Hallo zusammen,
bin neu im Plenum und habe eine Frage zur Zulassung meines Neufahrzeuges. Betrifft Doblo Cargo, langer Radstand. Das Fahrzeug ist in PKW-Ausstattung, das heißt, 5.Sitzer, vollverglast, Heckklappe.
Im Fahrzeugschein nennt sich der Wagen "Fahrzeug zur Güterbeförderung bis 3,5 Tonnen". Unter Punkt J steht "N1". Genau das ist mein Problem. Die Versicherung stuft das Fahrzeug als "Lieferwagen" ein. Das bedeutet für mich eine Jahresprämie von ca. 560 Euro. Der gleiche Wagen mit kurzem Radstand (M1) kostet nur ca. 200 Euro im Jahr. Das bedeutet für mich, daß ich für einen um 35 cm längeren Kofferraum im Jahr ca. 360 Euro bezahle.
Ist es möglich, das Fahrzeug so umzuschlüsseln, daß es versicherungstechnisch als normaler PKW gilt.
Freue mich auf eine Antwort, danke!
Das kann Dir wirklich sicher nur Fiat, oder Deine
Zulassungsstelle sagen. Wird vielleicht schwierig, wenn er eine ABE (dokumentiert im Schein) als
Fahrzeug für Güterbeförderung hat. Dann wird nur
Fiat was tun können.
Die Versicherung stuft den Wagen nicht so ein, sondern es ist ein (zulassungsrechtlicher) LKW, weil er vom Fahrzeughersteller so gebaut ist.
Ein PKW (Fahrzeugklasse M1) ist ein Fahrzeug, welches primär zur Personenbeförderung dient, dass man damit auch Waren transportieren kann, ist eine mögliche, aber nur sekundäre Zusatzfunktion.
Ein (leichter) LKW (Fahrzeugklasse N1) ist ein Fahrzeug, welches primär zur Warenbeförderung dient, dass man damit auch Personen transportieren kann, ist eine mögliche, aber nur sekundäre Zusatzfunktion.
Für Fahrzeuge der Klasse N1 sind die Vorschriften "im Laderaum" deutlich geringer gefasst, daher können und werden diese Fahrzeuge auch deutlich billiger angeboten, als die "identische" PKW-Variante.
Was sich nun als finanzielle Verlockung aus dieser "Gesetzteslücke" beim Fahrzeugkauf darstellt, endet als erste böse Überraschung bei den Versicherungskosten, wenn ein solches Fahrzeug "privat" und nicht "gewerblich" in einem Gewerbebetrieb gefahren wird und dann teilweise Risiken nicht von der Betriebshaftpflicht, sondern vollständig von der PKW-Haftpflicht übernommen werden müssen.
Die zweite böse Überraschung kommt dann immer noch, wenn man feststellen muss, dass die Herabstufungen bei Schadensfreiheit in den SF-Klassen bei LKWs deutlich anders und weniger umfangreich als bei den PKWs erfolgen. Dies allerdings dadurch ausgeglichen wird, weil die Hochstufungen nach einem Schadensereignis um so heftiger ausfallen.
Hier muss durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen in einer Hauptprüfstelle (andere dürfen das nicht - alte Bundesländer TÜV, neue Bundesländer Dekra, die großen Prüfstellen) überprüft werden, ob eine Umschlüsselung zu einem PKW überhaupt möglich ist.Das kommt auf die erteilte EU-Typprüfung des Fahrzeugs an, und wenn ja, welche Umrüstarbeiten dann ggf. notwendig sind.
Danke für die Tipps, werde mich mal beim Tüv u. speziell b. Fiat kundig machen.
Grüße, H.B.