Unfreundlicher LKW-Fahrer im Recht?
hallo miteinander!
wohne seit 4 monaten zur miete und habe meinen stellplatz auf einem Kundenparkplatz. Dieser Stellplatz ist im Mietvertrag festgehalten.
Mein Problem :
Die Zufahrt zum Parkplatz ist gleichzeitig ein Anlieferungsbereich.
Selten ist es ein netter LKW-Fahrer, der auch Platz bei der Zufahrt lässt, damit ich vernünftig vom Parkplatz wegfahren kann.
Habe aber auch schon erlebt, dass die Zufahrt durch diesen LKW versperrt war. LKW-Fahrer hat mich direkt klein gemacht und mir im patzigen Ton gesagt,dass ich noch 30 Minuten warten müsste. Kam also 30 Minuten zu spät auf die Arbeit
Muss der LKW-Fahrer Platz lassen,damit man vom Parkplatz wegkommt und wieder auffahren kann oder ist er im Recht,da dort sein Anlieferungsbereich ist?
Vielen Dank schonmal für eure Antworten!
Wenn der Stellplatz sich auf einem Privatgelände befindet und im Mietvertrag bezeichnet ist,müsste man sich mit dem Vermieter besprechen.Der ist dafür zuständig und muss auch dafür sorgen,dass der vermietete Stellplatz für den Mieter nutzbar ist.
Zum Anderen sollte aber auch das Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme Anwendung finden.Dem
LKW-Fahrer ist ebenso zuzumuten so zu halten,dass er die Ausfahrt nicht behindert.
Zitat: Die Zufahrt zum Parkplatz ist gleichzeitig ein Anlieferungsbereich.
Das gibt allerdings niemandem das Recht, jemanden an der Ein- oder Ausfahrt zu behindern.
Da muß der Kontakt zu Deinem Parkplatzvermieter aufgenommen werden, dass dieser Mangel abgestellt wird. Zwar kann der erst einmal auch nichts dafür, allerdings bezahlst Du ja für einen Stellplatz, der eigentlich mängelfrei sein sollte.
Das kann dann bis zur Mietkürzung gehen, falls dieser Mangel nicht abgestellt wird.
Ein fehlendes Recht auf der "anderen Seite" impliziert nicht automatisch, dass man selbst keine Pflichten hat.
So gibt es immer die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme. Bedeutet immer, dass man selbst diese Pflicht hat und auf andere und deren Tätigkeit Rücksicht nehmen muss, aber nicht der andere auf einen Rücksicht nehmen muss.
Es ist eine Pflicht, die man selbst hat. Keine Pflicht des anderen, aus der man ein Recht für sich selbst konstruiert.
Der Einzige, gegen den man hier ein "Recht" hat, ist der Vermieter dieses Parkplatzes. Wie schon geschrieben wurde: Wer etwas vermietet, der muss auch die Nutzbarkeit der vermieteten Sache sicherstellen.
Ansonsten hat man die Möglichkeit der Kürzung der Miete (Anteilig zur tatsächlichen Nutzungseinschränkung, Parkplatz ist nicht Wohnraum und 3 Tage im Monat sind 10%)
Allerdings mit der Eingrenzung auf erkennbare Einschränkungen. Waren bestimmte Einschränkungen oder auch Behinderungen vorher erkennbar gewesen, dann wird man hinterher nicht dagegen "angehen" können.
Da hier diese Ladezone vermutlich erkennbar war, musste dann auch mit kurzzeitigen Behinderungen durch Rangier- oder Ladetätigkeit gerechnet werden.
Liegt hier kein Fehlverhalten durch die LKW-Fahrer vor, dann wird man wohl damit leben müssen. Nur dass sie anders stehen könnten, bedeutet nicht zwingend, dass sie manchmal falsch stehen.
Kommt auf viele weitere Details der tatsächlichen Situation an. Ob man dies inhaltlich prüfen lässt, um dann juristisch berechtigt die Miete um 4 Euro pro Monat kürzen zu können, das muss man selbst entscheiden.
@Petrocelli
Zitat:
"Man mietet / kauft eine Kleinigkeit und stellt dann fest , daß die Sache nicht mängelfrei ist ."
Hier war der "Mangel" sehr wahrscheinlich bereits vorher erkennbar, somit ist es kein Mangel, sondern eine bei Vertragsschließung bekannte Eigenschaft.
Eine eventuelle Fehleinschätzung mag vorliegen, aber aus einer persönlichen Fehleinschätzung wird nicht sofort eine Ersatzpflicht eines anderen.
Zitat:
"Versucht man , dagegen anzugehen , wird man meistens mit irgendwelchem Blabla abgeschmettert und bleibt erst mal auf seinem "Schaden" sitzen."
Welcher tatsächliche Schaden denn?
Arbeitsrechtliche Konsequenzen sind ein erheblicher Schaden, aber wie weit sind sie wem anzulasten und hätte man sie eventuell vermeiden oder reduzieren können.
ZB. auch durch Nichtnutzung dieses Parkplatzes und dann wegen Nicht-Nutzbarkeit eine außerordentliche Kündigung.
Hier irgend etwas konstruieren, dass ein Schadensersatz für einen verlorenen Arbeitsplatz besteht, das wäre dann die nächste Fehleinschätzung.
Es gibt kein "öffentliches" Recht auf einen Parkplatz, es gibt nur einen "privaten" Vertrag über eine Nutzung, kann man den nicht nutzen, dann braucht man auch keine Miete zahlen, das war es dann aber auch schon.
Der Schadensersatz begrenzt sich damit im Normalfall auf die Miethöhe. Hier in der Fragestellung aber zusätzlich zu beachten: die Ladezone war (sehr wahrscheinlich) bekannt, mit Behinderungen hätte dann gerechnet werden müssen.
Es kommt auf eine Einzelfallprüfung an, aber von der "Pauschalität einer allgemeinen Situation", insbesondere wie sie hier beschrieben wurde, bestehen keine großartigen Durchsetzbarkeiten.
Zitat:
"Dann kommt die Phase des Überlegens : Bin ich im Recht , oder doch nicht ?
Eine objektive Bewertung führt zum Ergebnis , daß man im Recht ist."
Weil man als Betroffener, der für sich selbst erhebliche Nachteile und "Unterdrückung" aus der Situation empfindet, tatsächlich objektiv sein kann?
Allein schon die Situation, "im Recht" zu sein, ist doch schon kritisch.
Weil jemand anderes etwas falsch macht, weil der sich nicht an seine Pflicht hält, bekommt man keine Rechte. Die eigenen Rechte verändern sich doch nicht durch das Fehlverhalten eines anderen.
Welche Rechte erhalte ich denn, wenn Du zu schnell an meiner Haustür vorbei fährst. Du begehst ein Fehlerhalten, überschreiten der höchstzulässigen Geschwindigkeit, die mich belästigen (hohes Geräusch). Welche Rechte habe ich jetzt, durch Dein Fehlverhalten, die ich nicht schon vorher, ohne Dein Fehlverhalten hatte?
Zitat:
"Jetzt folgt die Frage , was ich tun möchte .
Ich gehe also gegen den Mißstand vor !"
Unbenommen, allerdings wird es immer verdammt schwer und geht auch nach hinten los, wenn man sich den Falschen greift.
Du selbst möchtest doch auch nicht, dass man Dich am Kragen packt, wenn Du mit einer Sache nichts zu tun hast, oder wenn die Sache für Dich nicht vermeidbar ist, oder wenn Du dich selbst völlig "im Recht" glaubst.
Bei Behinderungen sind wir bei §1 StVO, eine Behinderung ist nicht verboten, erst wenn sie vermeidbar ist, wird sie es. Ob ein "Opfer" dann tatsächlich objektiv eine Vermeidbarkeit anhand der Zumutbarkeit bewerten kann, bleibt doch sehr fraglich.
Die Bewertung einer Zumutbarkeit muss sich auch das "Opfer" gefallen lassen und spätestens hier ist es dann vorbei mit jeglicher Objektivität.
Zitat:
"Bekomme aber im Verlauf zu hören , daß die Sache wegen Geringfügigkeit nicht verfolgt wird ;"
Ein Staatsanwalt wird sich nicht um zivilrechtliche Ansprüche kümmern, egal wie hoch die auch sind. Strafrechtliche Gegebenheiten wegen einem "Betrug", "Unterschlagung", "Nötigung", ... gibt es keine.
Zivilrechtlich gibt es anfangs keine Geringfügigkeit, da kann man sich wegen 5 Cent durch fast alle Instanzen klagen. Erst das BGH kann eine Klage abweisen, wenn es nur um den Anspruch selbst und keine Grundsatzentscheidung ist.
Zitat:
" ... oder daß es Unsummen kosten würde , den Beweis für die Richtigkeit meines Anliegens zu führen ."
Sachverständige, Anwälte oder Richter werden nicht kostenlos arbeiten, weil Dein Klärungswunsch nur "gering genug" ist.
In einer Autowerkstatt orientiert sich der Stundensatz auch nicht nach den Kosten des defekten Ersatzteils. Würdest Du 4 Stunden für insgesamt 5 Cent arbeiten, weil der auszutauschende Dichtungsring nur 20 Cent kostet und damit für den Kunden das Verhältnis zwischen Arbeits- und Teilekosten "angemessen" ist?
Zitat:
"Ich bin also quasi genötigt , mir von jedem Deppen ein bißchen ans Bein pinkeln zu lassen ."
Eine ohne weiteres tatsächlich vorhandene Behinderung ist keine "quasi Nötigung". Hier sind wir dann wieder bei Objektivität und Sachlichkeit.
Eine Tat ist nicht davon abhängig, wie phantasievoll das "Opfer" sich selbst sieht. Insbesondere dann, wenn es vorher nicht erkennbare Risiken gesehen hat.
Zitat:
"Nur ein bißchen - nach dem Motto "wegen der Kleinigkeit braucht man nicht einen solchen Aufriß zu veranstalten" ."
Objektivität lässt erkennen, ob es sich nicht wirklich nur um eine Kleinigkeit handelt und eine Größe nur deshalb entsteht, weil man sich genug ausdenken kann oder sich auf (unterschätzte) Risiken erst einlässt, dann aber doch nicht haben möchte, wenn sie ab und an eintreten.
Zitat:
"Aber irgendwann langt's !"
Dann kündige doch den Mietvertrag für den Parkplatz.
Das ist das "Recht", was Du hast. Es geht um einen Parkplatz, nicht um das eigene Leben.
Zitat:
"Ich nenne das das "Falling Down Syndrom" nach dem gleichnamigen Film .
Den haben auch alle so lange genervt , bis er schließlich mit Pumpgun durch die Satdt gelaufen ist .
Ich für meinen Teil will nicht , daß es bei mir / uns so weit kommt !"
Hier wird es aber richtig interessant:
Entweder alle halten sich daran, wie Du dir die Welt vorstellst, oder Du kannst ab einem Punkt für nichts mehr garantieren.
Dein Parkplatz ist so ein Heiligtum, dass Du "berechtigt" oder zumindest "nachvollziehbar" ausrasten "darfst"?
Gilt das nur für Dich oder für alle Andere auch?
Wie weit hältst Du dich an die Vorstellungen von allen Anderen, damit Du oder Deine Familienangehörigen denen nicht mal "begründet" vor die Flinte läufst?
Zitat:
"Ich bin in einer ähnlichen Situation wie lis0r :
Ich habe einen Stellplatz gemietet , dessen enge Einfahrt immer wieder von Parkschmarotzern zugeparkt wird .
...
Und seit Jahren beschwere ich mich beim Vermieter , daß die Stellplätze nur schwer erreichbar sind .
Rate mal .
Richtig , ohne Erfolg !"
Dann kündige doch diesen Parkplatz, das löst Deine derzeitigen Probleme mit einem Mal und sogar endgültig.
Du hast doch "Rechte". Dass diese "Rechte" nicht das umfasst, was Du gerne hättest, dass dann andere Probleme kommen, die eventuell größer oder unbequemer sind, das muss von Dir abgewogen werden.
Es gibt kein durchsetzbares Recht auf Rosinenpicken, es gibt aber immer die Möglichkeit des geringsten Übels.
Da es mit dieser Software keine Möglichkeit gibt, in einem Kommentar mittels kopieren/einfügen etwas zu zitieren, war ich durch Dich quasi genötigt worden, als klassische Antwort darauf einzugehen, oder nicht darauf im Detail eingehen zu können.
Das sind für manche sicherlich nur Kleinigkeiten aber dennoch persönlich so nervig, dass ich denen nicht nachgeben werde.
Wenn immer der Klügere User nach gibt, wird eine dumme Software recht haben.
Öhmmmm,
wie "klug" ist jemand tatsächlich, wenn dieser Jemand "Rechte" oder Möglichkeiten einfordert, die nicht existieren,
wie "klug" ist jemand tatsächlich, wenn dieser Jemand nicht lernt und sein zukünftiges handeln an diesem Gelernten orientiert,
wie "klug" ist jemand tatsächlich, wenn dieser Jemand nicht die ihm gegebenen Möglichkeiten nutzt?
Wie kommen die Leute, die diese Sätze benutzen immer auf die Idee, dass sie der Klügere in solcher Situation wären?