Antriebswelle von J&R JR macht Getriebe kaputt! Was tun?
Wir fahren einen Nissan Primera P11 2.0 Liter.
Leider ist uns unsere rechte Antriebswelle gebrochen. Wir haben dann im Internet ein wirklich günstiges Angebot gefunden. Dort war eine Antriebswelle vom Hersteller JR J&R. Wir haben die gekauft und bei uns eingebaut.
Anfangs schien alles super! Aber nach ein paar Wochen machte das Getriebe sehr komische Geräusche und wir haben den Wagen in die Werkstatt gebracht. Diese sagten, die Antriebswelle sei schlecht verarbeitet und hätte eine zu kurze Auflagefläche für den Simmering. Daher ist die ganze Zeit Getriebeöl ausgelaufen und hat das Getriebe nun beschädigt, was ja trocken liegt.
Was soll ich nun machen? Wer erstattet mir die Reparaturkosten? Es lag ja defintiv an der fehlerhaften Welle. Wir haben die alte originale noch hier und man sieht dann beim 2. Hinsehen den Fehler genau!
Zitat:
"Es lag ja defintiv an der fehlerhaften Welle. Wir haben die alte originale noch hier und man sieht dann beim 2. Hinsehen den Fehler genau!"
Kann man so sehen, das nur die Welle schuld ist.
Man kann aber auch sagen, das jeder Monteur verpflichtet ist, Material vor dem Einbau auf offensichtliche Mängel zu überprüfen, was hier zumindest nicht gründlich genug passiert ist.
Nach dem Einbau ist eine Endkontrolle durchzuführen, ob alles fest und dicht ist, was hier auch nicht gemacht wurde.
Du würdest auch von jeder Werkstatt erwarten, das sie das tut.
Hätten diese Überprüfungen stattgefunden, wäre es nicht zu diesem Schaden gekommen.
Ich befürchte, das Du auf den Kosten sitzen bleiben wirst und maximal die Welle zurückgeben kannst.
Zitat:
"Es lag ja defintiv an der fehlerhaften Welle."
Dieser kleine Satz ist die entscheidende Fragestellung, denn es gibt deutlich mehr mögliche Ursachen:
- mangelhafte Welle
- mangelhafte Wellendichtung
- Montage- bzw. Reparaturfehler
- Folgeschaden des ursprünglichen Wellenbruchs
- anderer Defekt ohne Ursprung zu dem vorhergehenden Schaden/ Reparatur
Da hier immer ein "vorschnell" Beschuldigter auf die vier anderen möglichen und von ihm nicht zu verantwortenden Ursachen zeigen wird und so einfach nicht in der Haftung zu bekommen ist, wird es ohne Sachverständigen-Gutachten zur Bestimmung der tatsächlichen Ursache nichts werden.
Zitat:
"Wir haben die alte originale noch hier und man sieht dann beim 2. Hinsehen den Fehler genau!"
Auch hier muss spezifiziert werden:
Handelt es sich tatsächlich um einen "Fehler", also Mangel durch zB. fehlerhafte Produktion oder ist es zwar ein technischer Unterschied zwischen zwei unterschiedlichen Herstellern, der jedoch nicht Schadens-ursächlich ist.
Wenn es sich um einen Produktmangel handelt, wie offensichtlich ist er für einen Fachmann, hier der Einbaubetrieb, der aufgrund seiner fachlichen Verantwortung ohne besondere Prüfung von fremd-angelieferten Bauteilen nicht so einfach losreparieren darf?
Dieses "Zerlegen" einer Gesamtaufgabe der Reparatur und eigenständige Zusammensuchen der jeweils billigsten Komponenten hat Kostenvorteile, aber bringt automatisch in einem Schadensfall auch die Notwendigkeit des "eigenständigen Zusammensuchens" der Schadensursache mit sich.
Selbst wenn es eindeutig an der Antriebswelle liegt und diese einen nachweisbaren Konstruktionsfehler aufweist, J&R hat den Firmensitz in England. Viel Spaß auf dem Rechtsweg.
Allein, mir fehlt der Glaube. J&R ist Erstausrüster für Nissan, die Wellen entsprechen also Herstellervorgaben. Und im Internet kann ich keinerlei Hinweis darauf finden, daß sich bei Verwendung dieser Wellen als Ersatzteil Fälle von resultierenden Getriebeschäden häufen. OK, auf meinen Glauben kommts ja nun weißgott nicht an, aber mich würde echt interessieren, was dazu ein Richter meint.
Der Sachverhalt sieht also folgendermaßen aus:
Antriebswelle wurde 'echt günstig' durchs Internet erworben.
Sie wurde dann von Laien in Eigenregie eingebaut.
Danach Ölverlust in der Güteklasse, daß das Getriebe 'trocken' lief, der aber trotzdem unbemerkt blieb.
Fachwerkstatt stellt Unterschied zwischen den Wellen fest und äußert die Vermutung, daß das die Schadensursache sein könnte.
Hersteller der Welle ist in England und vertreibt seine Ware mit dem "Siegel" der Erstausrüsterqualität.
Hmmm...
Wäre ich Anwalt, würde ich das Mandat ablehnen.
Wäre ich Du, würde ich den Fall dem Hersteller in England schildern und wer weiß? Es gibt da ein englisches Sprichwort: You only have a perhaps. A yes you can get if you ask for it.
Hier geht es um Haftung insbesondere für einen Folgeschaden und die besteht ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung.
Die gesetzliche Gewährleistung basiert immer auf einem Vertrag und hier existiert nur ein einziger Vertrag, der Kaufvertrag der Welle gegenüber dem Verkäufer.
Gegen den Hersteller der Welle kann man exakt so viel durchsetzen, wie gegen den Pförtner des Frankfurter Klärwerks - nichts, es gibt keinerlei Rechtsgrundlage.
Selbst eine Garantie, sofern diese überhaupt existiert, ist hier relativ uninteressant, denn Garantien auf Teile umfassen keine Folgeschäden.
Es gibt hier nur zwei Möglichkeiten und die sind tatsächlich ganz einfach:
Entweder ist die Welle mangelhaft und schadensursächlich, dann haftet der Verkäufer vollständig, auch für Folgeschäden und in der Höhe nur begrenzt auf den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs,
oder die Welle ist nicht mangelhaft und schadensursächlich, dann bestehen (logischerweise) keinerlei Ansprüche gegenüber dem Verkäufer, nicht mal "moralisch" gegen den Hersteller. Alles richtig gemacht und trotzdem haften oder sich kulant zeigen?
Warum sollte der haften, wenn der Verkäufer einwandfreie Ware verkauft und der Hersteller produziert hat.
Einzige Schwierigkeit ist die Beweisführung, die hier aufgrund der Ausgangskonstellation leider beim Fragesteller (Fahrzeughalter) kleben bleibt.
Hier wurde die klassische Situation eines reinen Auftraggebers gegen die typische Arbeit eines Projektleiters getauscht:
Man zerlegt eine Aufgabe in einzelne Komponenten und Bereiche, um eine Kosten- und auch Zeitersparnis zu erhalten. Endet immer mit stolzgeschwellter Brust:
Eine Stunde im Internet gesucht, ein wenig telefoniert und 300 Euro verdient.
Wird allerdings immer dann ganz gemein, wenn man feststellen muss, dass man als "Projektleiter" auch vollständig, uneingeschränkt und als erster für dieses "Projekt" haftet und entweder diese Haftung ebenso "zerlegen und verteilen" kann und dann auch muss, das geht nicht von allein oder einfach mal einen raus greifen, der bezahlen muss oder selber zu tragen hat.
Ist man Auftraggeber gegenüber nur einem einzigen Auftragnehmer, einer Werkstatt, ist das recht einfach.
Bequemlichkeit kostet und das weiß jeder, aber dass ein wenig Eigeninitiative nicht nur Kosten spart, sondern auch gewisse Risiken bringt, die weitere Eigeninitiative notwendig macht, das lernen viele erst später und häufig auch recht schmerzhaft.
Hallo,
ich finde es interessant wenn ich solche Mängelberichte lese.
Zum einen wird in der Überschrift darauf hingewiesen das es eher darum geht ( siehe J&R JR ) mit einem negativen Eintrag zu konsultieren als um das tatsächliche Problem.
Es gibt in einem anderen Forum das selbe mit (Ul-eu Uleu )mit einem Golf.
Beide Fälle haben eines gemeinsam :
Uns ist weder eine Mängelanzeige bezüglich Folgekosten bekannt noch gab es dazu E-mail anfragen.
Selbstverständlich kann es bei Neuteilen zu Passproblemen oder Transportmängeln kommen.
Bis heute haben wir aber noch jede bemängelte Ware entweder ausgetauscht oder erstattet.
mfg Uleu
Hallo,
also ich kann dem nicht zustimmen. Ich habe bei Uleu eine Antriebswelle gekauft, die nach 7 Monaten defekt
war, habe Ihm das geschrieben und hatte am nächsten Tage eine neue auf Garantie. Besser geht nicht.Ich kann Uleu nur empfehlen.
mfg
Mogli