Wer kommt für den Schaden auf?
Bei der statitischen Regeneration v. Rußpartikelfilter in meinem 5jahre alten Opel Meriva 1,3 ist bei Autohaus Moeltgen der Motor gepatzt. Nun ist der Ärger groß und es ist schon 6 Wochen her - nix tut sich. Ich habe gleich den Rechtsschutz und einen Anwalt eingeschaltet, weil schon der Anruf mit der Mitteilung des Schadens unfreundlich war. Es kam von seiten des Autohauses bisher keine Entschuldigung oder Mitteilung auf evtl. Regelung. Ein Leihfahrzeug wollte man mir zunächst für 25 Euro am Tag zur Verfügung stellen, am 2. Tag hieß es dann - es sei gar keins da. Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht oder kann mir jemand sagen, wie lange so was dauert?
.. ach hosenmatz ..
Hallo,
das ist natürlich sehr ärgerlich.
Nur was mir noch nicht einleuchtet: Ist der Motor noch im Autohaus kaputt gegangen, oder nachdem du dein Auto aus der Werkstatt geholt hast?
Im ersten Fall wäre das Autohaus dafür verantwortlich, bzw. müsste nachweisen dass der Schaden auch ohne Aufenthalt in der besagten Werkstatt entstanden wäre. Letzteren Falls ist es zweifelhaft da das Autohaus natürlich behaupten wird, der Schaden am Motor ist nicht durch die von ihnen durchgeführten Arbeiten entstanden. Und da ja nicht das reparierte Teil, also der Rußpartikelfilter kaputt gegangen ist, sondern der Motor, müsstest du beweißen, dass das Autohaus den Schaden bewusst herbeigeführt hat und dieser nicht auf Verschleiß, Alter o. ä. zurückzuführen ist.
Rechtsschutz und Anwalt ist auf jeden Fall schon mal nicht schlecht, sei es auch nur zum Zwecke einer Beratung.
Anspruch auf einen Leihwagen hast du nicht, allerdings ist ein 'gutes' Autohaus so kulant und stellt während eines solchen Vorkommnis ein Auto zur Verfügung. 25 Euro je Tag dafür zu Verlangen ist allerdings schon fast unverschämt.
Wie lange solch eine Reparatur dauert kann man nur schwer sagen. Dies ist abhäng davon, was gemacht werden muss. Ein Ausbau des Motors und ein darauffolgender Einbau einer Austauschmaschine (falls erforderlich) lässt sich in ein paar Stunden machen, eine Instandsetzung kann länger dauern. 6 Wochen ist auf jeden Fall zu viel, eine plausible Erklärung wären nur evtl. fehlende Teile (Lieferschwierigkeiten o. ä.) aber selbst dann müsste sich das Autohaus mal melden.
Ich hoffe ich konnte etwas helfen.
Grüße & schöne Feiertage.
Hey, also es ist so, dass der Schaden während des Vorgangs passiert ist. Dass man auch den Rußpartikelfilter reinigen kann oder die Regeneration bei einer Autobahnfahrt hätte machen können wurde nicht erwähnt. Der Gutachter der Haftpflichtvers. des Autohauses hat einen kapitalen Motorschaden festgestellt. DA ist nix mehr zu retten. Nun gibt es ein gerichtl. Gutachterverfahren und es wird noch länger dauern. Ich bin nun gezwungen mir ein "Ersatzfahrzeug" zu kaufen. Die Gefahr, dass die Kosten des Leihwagend niemand übernimmt ist mir zu groß. Ich hatte mir bei einem anderen Autohaus für 4 Wochen das billigste und kleinste Fahrzeug gemietet. Weil gerade in dieser Zeit wie 2 große Familienfeiern hatten und auch noch Weihnachten kam. Ich muss jeden Tag mit dem Auto zur Arbeit, zur Hundeschule oder am WE Zeitung austragen. Eine ERsatzlösung ist jetzt unumgänglich.
Hallo,
in diesem Fall ist dann natürlich das Autohaus dafür verantwortlich. Auch ist hier normalerweise das Autohaus verpflichtet, ein Leihwagen zur Verfügung zu stellen. Kostenlos. Dies wird dann wohl auf eine Rechtsstreitigkeit hinauslaufen. Ein Tipp noch wenn du dir ein anderes Auto zulegst: Kauf keinen Exoten, sondern etwas dass sich schnell wieder verkaufen lässt. Und auch was die Gutachter des Autohauses feststellen, wäre ich sehr vorsichtig. Lieber mal einen unabhängigen Gutachter, bzw. KFZ Meister einen Blick drauf werfen lassen. Grüße
-bewerten.
Du hast bereits einen Anwalt eingeschaltet und fragst in einem Forum nach Lösungen für Dein Problem?
Willst Du Deinem Anwalt dann mit solchen komplett falschen Ideen, wie hier bereits genannt, schlau kommen - dann mach mal, auf solche Vorschläge wartet jeder Anwalt.
Nichts, ich weiß nur nicht, wie ich deine Antwort interpretieren soll
das hat doch damit nix zu tun. Mich interessiert nur, ob jemand weiß, ob ich da überhaupt ne Chance hab, irgendetwas erstattet zu bekommen. Brauche hier keine Tips für meinen Anwalt, der weiß was zu tun ist.
Frage doch Deinen Anwalt, wie der das Risiko einschätzt. Wie soll man das von hier aus bewerten können.
Ein Fehlverhalten in der Werkstatt, was jetzt die Abwicklung angeht, sehe ich nicht. Die hat den Vorfall ihrer Haftpflicht-Versicherung gemeldet und die hat einen Gutachter geschickt und das Gutachten liegt doch auch schon vor, zumindest hast Du (das dabei Unwichtigste) zitiert.
Was ist in dem Gutachten als Schadensursache aufgeführt?
Wenn dort nicht die Werkstatt genannt ist, was macht Dich so sicher, dass die Werkstatt es doch, entgegen dem Gutachten, zu verantworten hat - weil es ansonsten Dein Geld kostet ist kein objektiv nachvollziehbarer Beweis.
Was sagt der Anwalt zu Deinen Fragen und warum glaubst Du ihm nicht, dass Du hier und vielleicht auch anderswo bei Leuten nachfragst, die von dem gesamten Vorgang praktisch nichts wissen und nur raten können?
Und Dich dann auch noch durch falsche Vorstellung über Gesetze und Ansprüche komplett auf den Holzweg schicken und Dinge in Betracht ziehen lassen, die überhaupt nicht in Frage kommen.