Wer kommt für die Reifen auf, Mazda Demio
hätte er eigentlich nicht. Weil auf dem Fahrzeug müssen ja zulässige reifen drauf sein. Bzw bei anderen Reifengrössen eintragung.
Hallo zusammen
ich habe vor ca 7 Wochen einen Mazda Demio gekauft, es fielen bereits einige Repaeraturen an, die ich übernommen habe. So weit so gut, nun sagte mir allerdings der Mazdahändler, daß die Reifen nicht passen und es nicht erlaubt sei so zufahren. Ich habe das Auto mit Kaufvertrag nach § 25a gekauft von einem "Hinterhofhändler"
In diesem steht "Auf Grund nachstehender und umseitiger Bedingungen, die sorgfältig durchzulesen und vollinhaltlich angenommen werden, obwohl beide Vertragsparteien grundsätzlich zu Änderungen bereit sind kauft: Herr XY ein gebrauchtes Kraftfahrzeug. Dieses ist technisch und KArosserietechnisch nicht instand gesetzt worden. Alle notwendigen Reperaturkosten werden ausschließllich vom Käufer übernommen.
So alle Repaeraturen übernahm ich auch, aber wie ist das jedoch mit den falschen Reifen? Hätte er mir das Auto so verkaufen dürfen und vom Platz fahren lassen dürfen? Wer kommt nun für die Reifen auf?
Danke für die Hilfe
das heißt also, ich kann da nnoch etwas unternehmen?
Ich halte den Vertrag an sich für sehr zweifelhaft.
§25a bezieht sich nur auf die Art der Umsatzsteuererhebung gegenüber dem Finanzamt und ist für Haftung oder Gewährleistung unerheblich.
Hier wurde ein von der Beschreibung her "gebrauchtes Kraftfahrzeug" verkauft und kein "Bastelfahrzeug" oder ähnlich Formuliertes, somit muss der Kaufgegenstand auch den technischen wie auch formaljuristischen Bedingungen eines Kraftfahrzeugs entsprechen.
Formaljuristisch sind pauschale Regelungen zur Gewährleistung, wie hier zB. der pauschale Ausschluss der gesetzlichen Gewährleistung bzw. die pauschale Nennung in Form von "allen existierenden Mängeln" oder "allen entstehenden Reparaturkosten trägt der Käufer" komplett unwirksam.
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Was speziell die Bereifung angeht, da sollte verbindlich abgeklärt werden, ob die tatsächlich unzulässig sind oder doch gefahren werden dürfen. Da hilft zB. der Vertragshändler oder auch eine technische Prüfstelle (TÜV, Dekra, GÜS, ...) weiter.
Dort gibt es vollständige und vor allen Dingen auch verbindliche Listen mit den serienmäßig zulässigen Rad/Reifen-Kombinationen.
Ein Gebrauchtwagen muss zulässig sein, eine nicht zulässige Bereifung entspricht nicht dem üblichen Zustand eines Gebrauchtsfahrzeugs. Das hat auch nichts mit einer notwendigen Reparatur eines technischen Defekts zu tun.
Aber aus der allgemeinen Situation dieses doch schon "ungewöhnlichen" Vertrags wirst Du gegen den Verkäufer ohnehin nicht so ganz ohne rechtlichen Beistand anstinken können. Ich empfehle da mal den Gang zu einer Rechtsberatung, könnte sich grundsätzlich und nicht nur wegen der Bereifung lohnen.
vielen dank für die kompetente Antwort
also ich war bereits bei einer dekra geprüften werkstatt, die mir versicherte, daß neue reifen und felgen hermüssen, da diese einfach nicht passen und auch nach den Eu-Richtlinien geht das so nicht. Investiert habe ich bereits in eine neue Kupplung und in neue Lenkköpfe, daher werde ich es auch nicht mehr abgeben, das Auto ist laut, Mechaniker, auch ansonsten in einem sehr sehr guten Zustand, ich denke ich werde morgen gleich mal den Händler aufssuchen und sehen wie gesprächsbereit er ist
Kupplung und Gelenkköpfe sind bei einem 12 Jahre alten Fahrzeug vermutlich übliche Abnutzung, die ohnehin nicht unter eine Gewährleistung eines gewerblichen Verkäufer fallen würden.
Sollte aber nicht darüber hinweg täuschen, dass der Verkäufer, sollte der Vertrag rückabgewickelt werden, diese Kosten - Kosten für berechtigte, notwendige und nicht durch den Käufer verschuldete Reparaturen und Mängelbeseitigungen, auch oder gerade Verschleiß (Abnutzung und Alterung) - vollständig zu erstatten hätte.
dank dir...
aber wie schon gesagt, abgeben werde ich ihn nicht, da der zustand ansonsten echt top ist, der händler wird da wohl auch verlust machen, zuerst war nämlich sein vater dort, der uns den preis zusicherte, sohn war damals nicht recht einverstanden, aber sagte trotzdem ok ...
ich fahre morgen hin und werde dann nochmals berichten
Was machst Du wenn der Verkäufer sagt:"Da waren beim Verkauf ganz andere Reifen drauf" ?
Immerhin sind ja schon sieben Wochen vergangen.
Die falschen Reifen müssen dem Verkäufer erst mal nachgewiesen werden nach 7 Wochen. Was ist denn, wenn
er behauptet, die derzeit aufgezogenen seien nicht von ihm?
Interessiert nicht, in den ersten 6 Monaten liegt die Beweislast immer beim Verkäufer.
Er muss ggf. beweisen, dass die falschen Reifen nicht von ihm stammen, bzw. das Fahrzeug so nicht ausgeliefert/ übergeben wurde.
Gesagt - Getan
Ich war heute beim Händler und er hat ohne wenn und aber gesagt, er besrgt bis Samstag neue und wird diese wechseln, da bin ich mal gespannt