Defekte Kupplung - Kulanzfall?
Hallo, folgende Frage für euch. Ich fahre einen Ford Focus, km-Stand 88000; Vorige Woche konnte ich die Gänge nur noch schwer einlegen. Auto in meine Fachwerkstatt gegeben und rasultat: Kupplung defekt.
Als ich das Auto wieder abgeholt habe, bin ich fast einen "tausender" losgeworden. Der Werkstattmeister teilte mir mit, dass Ford keinen Kulanz bei Kupplungen gibt. Nach seinen Aussagen, ist die Kupplungsscheibe einseitig stark verschlissen.
Woran das liegt, ist ihm völlig unklar. Er hat sowas noch nicht gesehen.
Nun meine Frage: Habe ich eine Chanse, eventuell auf Kullanz? Kann man ein Gutachten darüber anfertigen lassen bzw. wer kann mir weiterhelfen?
Gutachten kann man schon anfertigen lassen.Bringt nur rein gar nix außer Spesen.
Kulanz ist eine freiwillige Leistung(Beteiligung) des Fahrzeugherstellers.
Wurde der Kulanzantrag abgelehnt,dann wars das.
"Der Werkstattmeister teilte mir mit, dass Ford keinen Kulanz bei Kupplungen gibt" [Sic]
Welchen Spielraum für Fragen läßt das Statement?
Bei dem Kilometerstand wirds wohl mit Kulanz nix werden. Für fast einen Tausender hätte ichs auch gemacht...))
Für was soll das Gutachten gut sein, außer dass man dafür einen ordentlichen Betrag bezahlen muss und nicht mehr so viel von diesem lästigen Geld auf dem Konto hat?
Ansprüche bestehen nicht, egal was auch immer das Gutachten ergeben wird.
Im Rahmen der Garantie nicht:
Garantie ist immer freiwillig, wird eine gegeben, dann muss diese sich an gesetzlichen Vorgaben messen, aber nur insoweit, wie diese Garantie auch gegeben wurde.
Da bei einer Garantie grundsätzlich sogenannte Verschleißteile, also Bauteile, die einer gebrauchs- oder nutzungsüblichen Abnutzung unterliegen, ausgeschlossen sind, gibt es hier grundsätzlich keine Ansprüche.
Außerdem dürfte eine ausgesprochene Garantie bereits abgelaufen sein.
- im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung auch nicht
hier haftet der Verkäufer (nicht Hersteller) für 24 Monate ab dem Verkauf für bereits beim Verkauf vorhandene, aber zu dem Zeitpunkt verdeckte Mängel.
Somit besteht hier eine uneingeschränkte Haftung für konstruktive oder produktionsbedingte Mängel (zB. falsche oder mangelhafte Montage) und auch für Verschleißteile (jedoch nicht für Verschleiß, also die Abnutzung selbst), aber eben nur für den Zeitraum von 24 Monaten ab dem Verkauf und die sind hier bereits abgelaufen.
Somit bestehen hier keinerlei Ansprüche, völlig unabhängig, was hier ein Gutachter auch immer feststellen wird. Ohne existierende Ansprüche wird man auch nichts "durchsetzen" können.
Eine Kulanz ist eine rein freiwillige Beteiligung an Reparaturkosten, wenn keine Ansprüche bestehen. Eine Kulanzbeteiligung "durchsetzen" oder "erzwingen" ist schon vom Grundsatz unmöglich. Könnte man etwas erzwingen, dann hätte man einen Anspruch, aber es gibt keinen Anspruch auf eine freiwillige Leistung.
Man kann jederzeit einen Kulanzantrag stellen, vielleicht beteiligt sich Ford-Deutschland, aber die Chance zu einer Beteiligung bei einem Verschleißteil mit knapp 90.000 km Laufleistung sollten schon realistisch und auch etwas objektiv eingeschätzt werden.
Vielen Dank für euere Antworten. Ich hatte heute mit den Fordwerken gesprochen. So wie bereits beantwortet besteht keine Möglichkeit auf Kulanz. Naja eigentlich klar.
Meine Autowerkstatt könnte die defekte Kupplung zu den Technikern der Fordwerke einschicken, damit ein Sachverständigter sich diese anschaut.
Das wäre die letzte Chanse.
Ich würde es dort hin schicken lassen.
Weniger als nichts wird nicht dabei herauskommen - und das hast Du schon. Somit hast Du nichts dabei zu verlieren.
Zu gewinnen sehe allerdings auch nicht viel, aber es ist Weihnachten, vielleicht gibt es ein Buch von Ford.
Hoffentlich ist es wenigstens ein interessantes Buch!!!!