Richtlinie 2005/39/EG zur Änderung der Richtlinie 74/708/EWG
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2005:255:0143:0145:DE:PDF
Hier mal ein Forenbeitrag, wo das verständlich zusammengefasst ist:
http://www.db-forum.de/forum/m-g-gl-glk-r-klasse/31265-kennt-ihr-die-eg-richtlinie-2005-39-a.html
Vor dem 1.10.2006 wurden Längssitzbänke noch als Sitzplatz eingetragen, Gurte waren nicht vorgeschrieben, Beckengurt empfohlen.
Ab dem 1.10.06 durften Längssitzbänke nicht mehr rechtsgültig eingetragen werden.
Ab dem 1.10.06 durfte nur eine Person auf solch Längssitzbank sitzen, wenn sie mit Beckengurt gesichert war und in Fahrtrichtung eine mindestens schulterhohe feste Wand direkt vorhanden war, die Person musste direkt an dieser Wand sitzen.
Seit 1.1.09 sind Längssitze keine zulässigen Sitze mehr. Sie dürfen zwar vorhanden sein, aber nicht während der Fahrt genutzt werden.
Fragt beim KBA nach, oder auch in einer technischen Hauptprüfstelle bei einem amtlich anerkannten Sachverständigen.
Öh, wieso muss eigentlich immer derjenige etwas beweisen, der einer Behauptung widerspricht?
Wer als erstes etwas behauptet hat auch ohne Nachweis Recht?
