Man hat Anspruch auf die Leistungen der gesetzlichen Gewährleistung und man hat Anspruch auf die Garantieleistungen die der Hersteller/Verkäufer anbietet.
Wenn jedoch die entsprechenden Fristen abgelaufen hat man keine Ansprüche mehr an den Händler oder den Hersteller. Da kann man nur noch ganz lieb fragen ob der Hersteller/Händler nicht vielleicht doch und ausnahmsweise bereit wäre sich an dem Schaden zu beteiligen.
Eine Kulanz ist immer ein absolut freiwilliges Entgegenkommen des Herstellers/Händlers.
Entsprechend gibt es da keinen Anspruch.
Man kann bestenfalls deutlich machen das man unter den gegebenen Umständen das Angebot für unzureichend hält und darum bittet den Sachverhalt nochmals zu überprüfen und das Angebot evtl. nachzubessern.
Aber wie gesagt - Kulanz ist KEIN Muss sondern freiwillig!
Und wenn sich jemand schon freiwillig an Reparaturkosten beteiligt obwohl er das gar nicht müßte , dann sollte man entsprechend taktvoll beim Verhandeln sein...
Also höflich bleiben und nicht "die Axt im Walde" spielen - denn sonst kann es schnell passieren das der Sachverhalt tatsächlich neu geprüft wird, nur leider mit dem Ergebnis das die Kulanzleistung reduziert oder ganz gestrichen wird.