Verhalten an Strassenbaustellen
Hallo, wie verhält man sich eigentlich an Strassenbaustellen (Markierung Fussgängerüberweg) richtig. Beide Fahrstreifen der Fahrbahn (Hin- u. Gegegverkehr waren durch Gefahrenzeiche - Baustelle-) darauf hingewiesen. Nachdem die Arbeiten auf der einen Fahrspur beendet waren (alte Markierung abgeschliffen) sind die Fahrzeuge auf dieser Fahrspur langsam weitergefahren. Ist das eigentlich richtig ??? oder muss man warten bis die Arbeiten auf beiden Fahrstreifen der Fahrbahn abgeschlossen sind.
Der Fußgängerüberweg (früher mal "Zebrastreifen") ist gekennzeichnet durch ein Schild und auch das Schild "macht" die Wartepflicht.
Die Bodenmarkierung dienen nur als Unterstützung, wo genau ein Fahrzeugführer zu halten hat und wo genau Fußgänger die Fahrbahn zu überqueren haben.
Bodenmarkierungen dieser Art sind grundsätzlich immer nur unterstützende Zeichen zu einem Schild oder auch Lichtzeichenanlage ("Ampel").
DASS anzuhalten ist, "sagt" das Schild auch völlig allein ohne jede Bodenmarkierung.
Trotzdem sollte man aufpassen, man mag zwar als Fußgänger "Recht" haben, aber wenn das dann nur noch für eine Inschrift auf dem Grabstein taugt, ist es auch von sonderlichem Vorteil.
Über den letzten Absatz sollte man nochmal nachdenken. Ich hab schließlich auch eine Familie zu ernähren!
Ich versteh die Frage wohl nicht recht.
Markierung Fußgängerüberweg, oder Schild Fußgänger-überweg? Im zweiten Fall hat der Fußgänger absolut Vorrecht. Im ersten Fall soll ihm der Übergang ermöglicht werden, gegebenenfalls ist anzuhalten.
Arbeiten an dem mit Schild gekennzeichneten Überweg haben keinerlei Einfluß auf das Vorrecht. Das bleibt auch ohne jede Fahrbahnmarkierung bestehen.
Der Beschreibung nach wurde bei den Arbeiten erst die eine Fahrspur freigegeben - dann kann der Fahrzeugverkehr unter Beachtung des Vorrechtes eines Fußgängers weiterfahren, der Verkehr in Gegenrichtung muß warten, bis der Gegenverkehr vorbei ist, oder bis auch seine Seite wieder freigegeben
ist. Auch beim Ausweichen auf die linke Seite is dann ohne die Fahrbahn-
markierung einem Fußgänger Vorrecht zu
gewähren, er muß also zusätzlich darauf achten, daß er nicht grad auf der linken Fahrbahnseite ist, wenn er einem Fußgänger sein Recht lassen muß.Es könnte daraus eine Verkehrsbehinderung erwachsen.
Wohl doch anders, als ich es verstanden habe (Markierung abgeschliffen). Ich kopiere jetzt mal aus einer vom Fragesteller erhaltenen PN mit einer Beschreibung hier rein:
"Hallo,irgendwie reden wir voreinander vorbei. Es geht nicht ums verhalten an Fußgängerüberwegen,wenn Fussgänger den Überweg benutzen wollen, sondern wenn infolge von Strassenarbeiten (Abschleifen der alten Markierung) die Arbeiter der Strassenfirma noch auf einer Fahrspur arbeiten auf der anderen Fahrspur langsam vorbeigefahren werden kann ???"
Wobei es immer noch nicht so ganz eindeutig wird, ich vermute mal wegen Baustelle einspurig und die klassische Frage: Wer fährt als erster?
entweder entsprechend der Beschilderung gemäß dem Zeichen 308
http://www.verkehrsportal.de/stvo/zeichen/anlage_3/308.gif
Steht es so wie abgebildet, dann muss der Gegenverkehr warten und "mich" bzw. alle in Richtung des weißen Pfeils zuerst durch lassen,oder ohne vorhandene Beschilderung, dann ist derjenige wartepflichtig, auf dessen Seite die Behinderung, Einschränkung vorhanden ist und deshalb "in den Gegenverkehr" muss.
Grundsätzlich gilt jedoch:
Die Engstelle darf nur dann befahren werden, wenn sie auch frei ist, also auch vollständig durchfahren werden kann.
Ebenso grundsätzlich:
Es darf niemand gefährdet werden. Krabbelt da Bauperson herum, dann langsam ggf. auch anhalten.
Ein Bauarbeiter hat zwar keine "Vorfahrt", aber als Fahrzeugführer muss man ggf. mit "arbeitsbedingtem" Verhalten rechnen, war ja schließlich alles erkennbar, und hat dann nicht nur den Bauarbeiter auf der Haube, sondern oft auch schuld- und haftungsrechtlich das Ei am Kragen.
Falls es das jetzt auch wieder nicht "richtig" beantwortet war, einfach nochmal probieren
Ja, also wir sind uns da völlig einig,kann ja wegen eindeutiger Regelung auch nicht anders sein.
Ich hatte eben auch zunächst da irgendwelche Fußgänger mit berücksichtigt. Das war aber
gar nicht notwendig (wenn ich jetzt richtig verstanden habe).
Wenn das so ist, dann ist die Regelung eigentlich noch einfacher: Der "gesperrte "
Gegenverkehr muß warten, bis er "gefahrlos"
bzw. behinderungsfrei auf der "Gegenspur" an den Arbeitern vorbei fahren kann.
Es gibt Sachen,die gibt es wirklich -nur-in Deuschland! Fahrt mal in Russland oder Esthland o.o.
in Paris ?!
Da würdet Ihr Euch in Eure Einzelteile zerlegen!
PS.Ich sage nur EU ! Da gibt es noch mehr Diskusions-Futter !
Dem kann ich nicht zustimmen, ausgenommen Estland, wo ich noch nicht unterwegs war.
In Rußland sind die Regeln an Fußgängerüberwegen die gleichen,wie beiuns,
ebenso an solchen Baustellen, wie hier beschrieben. Die Beachtung der Regeln läßt allerdings zu wünschen übrig.
In Paris gilt das ebenso und die Franzosen werden - ich möchte fast sagen stündlich-
"artiger", weil die Bußgelder enorm hoch sind und auf der Selle eingetrieben werden.
In Erewan (Armenien) dagegen gilt es besonders mutig, eine Kreuzung nicht bei grün, sondern bei rot zu überqueren.
Schau an,ein etwas ,kannst Du mir folgen.
In Deuschland wird es immer komplizierter und verrückter.Der -Arsch- der Welt,macht sich keine ,so grosse,"Platte".
Man "versucht" -etwas- Ordnung rein zu bekommen,auch in -Moskau- ! Aber der Weg ist lang.(kommst du heut nicht,kommst du morgen)
Gruss
Henry