Wann fängt das Wochendfahrverbot an?
LKW-Wochenfahrverbot, von wann bis wann, welche Strafe bei Mißachtung
In der Bundesrepublik Deutschland gilt seit 1956 gemäß § 30 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr ein Fahrverbot für Lastkraftwagen über 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht sowie für Anhänger hinter Lastkraftwagen, auch wenn in diesem Fall die Lastkraftwagen ein geringeres zulässiges Gesamtgewicht haben.
Schau auch mal hier, da es zahlreich Ausnahmen gibt:
http://de.wikipedia.org/wiki/Sonntagsfahrverbot
Das erinnert mich irgendwie an meine leidliche Strafzettelerfahrung, die mich daran erinnerte das Samstag leider ein Werktag ist...
LG!