Hilfe ! wie verhalte ich mich richtig.?
Hallo, ich habe mein Fahrzeug , Modell Mitsubishi 3000gt in einer Motorentuning Firma aufbauen lassen. Rechnungssumme betrug ca 10000 Eur . Zu Erklärung ,ich lebe im Ausland und die Werkstatt befindet sich im Heimatort in Deutschland.Ich musste der Werkstatt 3 mal eine Anzahlung überweisen für Ersatzteile und Anbauteile. Anzahlungssumme insgesamt ca . 8000 Eur.
Insgesamt stand das Fahrzeug über 2Jahre in dieser Werkstatt zur Reparatur, was wirklich traurig ist aber mir relativ egal war da das Auto rein "Hobby "ist.Nun der Hammer . Auto war laut Werkstatt fix und fertig und zur Probefahrt bereit . Ich musste die Probezeit bereits nach 40 km abbrechen da mehrere Mängel waren . Jetzt stellte ich fest das viele Reparaturen gar nicht ausgeführt wurden und die Teile auch nicht verbaut wurden sind. Muss ich dieser unfähigen Werkstatt wirklich eine Chance einräumen die Mängel zu beheben ?Kann ich die geleistete Zahlung zurückfordern?
Hallo,laut meinen kenntnisstand hast du recht auf nachbesserrung( mängel müssen beseitigt werden) oder wenn die werkstatt nicht mitmacht auf rückzahlung oder ersatz
BGB ab § 434 Sachmangelhaftung:
Du mußt dort reklamieren, wo gekauft, bzw repariert wurde. Das heißt, die Werkstatt erhält die Möglichkeit zur Nachbesserung.
Nach zweimaligen vergeblichen Reparaturen kannst Du vom Vertrag zurücktreten und eine andere Werkstatt beauftragen.
ein klarer fall für einen anwalt.
der kfz-innung sollte man das vielleicht auch mal melden.
das werkstätten in zeiten zahlungsunwilliger bzw zahlungsunfähiger kunden lieber anzahlungen entgegennehmen, ist für mich noch nachvollziehbar.
in 2 jahren aber nicht in der lage zu sein ein fahrzeug mängelfrei abzuliefern, ist schon eine bodenlose frechheit und ein klarer fall von absoluter fachlicher inkompetenz.
was haben die denn gelernt? sind das floristen ?
in der zeit hat ein normaler kfz-mechaniker den gleichen wagen in neu zusammengebaut, selbst wenn er vorher erst noch die rohstoffe für die materialien beschaffen, veredeln und aus ihnen die notwendigen teile herstellen musste.
nebenbei hat er die dazu notwendigen anlagen in der zeit auch noch gebaut.
was für eine saubude.
in dem fall sollte man nach versuch 2 auch noch über eventuelle schadenersatzforderungen nachdenken.
Also wenn er das akzeptiert, dass dieses "Tuning" über zwei Jahre geht, dann sind die Aussichten auf Schadenersatz nicht gerade groß.
Des weiteren glaube ich kaum, dass diese "Bude" der KFZ-Innung angeschlossen ist.
Hier muss ein Anwalt das komplett aufdröseln mit Auftragserteilung, irgendwelchen Zwischenrechnung und geleisteten Abschlagszahlungen.
Alles abgewürzt mit einer Untersuchung durch einen Sachverständigen, was derzeitiger Stand der Arbeitsausführung ist.
Es muss klar differenziert werden, ob hier Arbeiten mangelhaft ausgeführt wurden und eine Nacharbeit verlangt werden muss, oder ob beauftragte und längst bezahlte Arbeiten überhaupt nicht ausgeführt wurden und keinerlei Anspruch auf Zahlung jemals bestanden hat, geleistete Zahlungen daher zurückgezahlt werden müssen.
Ist natürlich nicht ganz einfach, denn hier wurde sich selbst 2 Jahre nicht um die Angelegenheit vernünftig gekümmert. So ganz ohne selber Federn zu lassen, wird das nicht auch nicht laufen.
Anwalt kostet sehr wahrscheinlich auch Geld, zumindest aber ein Rechtsstreit immer Zeit, 1,5 bis 2 Jahren sollte man einrechnen.
Sich mit der Werkstatt zusammensetzen und eine Klärung / Lösung gemeinsam erarbeiten, ist vielleicht nicht der falscheste Weg.
Zum Anwalt kann man dann immer noch gehen, wenn man sich nicht einigen kann und ein weiterer Monat macht den Kohl nun auch nicht fett.
Halo! welche werstatt das gemacht und wo ????
Halo! welche werstatt das gemacht und wo ??? ich habe das gleiche problem !!!