Frage zur zulassung eines US Fahrzeugs mit Niederländischen papieren
Schönen guten, habe folgende Frage.
Ich möchte gerne einen Chevrolet Caprice BJ 1991 mit niederländischen Papieren erwerben und in Deutschland zulassen lassen, worauf muss ich achten ?
Da die Niederlande EU sind gibt es sachen die dringend beachtet oder umgebaut werden müssen damit ich das Fahrzeug hier in Deuscthalnd zugelassen bekomme ?
Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen
MFG
Sebastian Schäfer
Nach einem EU-Abkommen aus afaik 1993 sind alle Fahrzeuge, die in einem EU-Land (hier: Niederlande)zulassungsfähig sind, auch in jedem anderen EU-Land zulassungsfähig.
Ich weiß allerdings nicht, ob das auch für vor 1993 in einem EU-Land zugelassene Fahrzeuge gilt. Wurde Dein Cevy aber erst nach 1993 in den Niederlanden (oder jedem anderen EU-Land erstmals zugelassen (z.B. nach Import), dann solltest Du den Wagen auch in Deutschland relativ problemlos zugelassen bekommen.
Du benötigst zur Zulassung eine Vollabnahme nach §21 StVZO, gültige Abgasuntersuchung, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des KBA, die bescheinigt, dass das Fahrzeug nicht gestohlen bzw. anderweitig zur Fahndung ausgeschrieben ist, einen Eigentumsnachweis (Kaufvertrag) und die Originale der niederländischen Papiere.
Haftpflichtversicherungsbestätigung, Bankverbindung für's Finanzamt (KFZ-Steuerentrichtung nur noch bargeldlos möglich) und Personalausweis (bzw. Vollmacht und Kopie des Perso, falls ein Dritter den Wagen auf Dich zulässt) sind ja wie beijeder anderen Zulassung obligatorisch.
Einen 91er Caprice in .de zugelassen zu bekommen ist sowieso kein Problem, egal aus welchem Land der importiert wird.
Was muss ich tun um einen Caprice welcher schon in Deutschland gemeldet war und Tüv hatte aber seit 2002 abgemeldet ist wieder anzumelden ?
Ist eine Vollabnahme in diesem Fall ebenfalls erforderlich ?
würde mich sehr über eure hilfe freuen
gruß
Sebastian
Kann mich meine Vorrednern nur anschließen.
und ich persönlich freue mich immer sehr wenn jemand bei mir am Schalter mal etwas anderes als so Büchsen wie Golf und Co anmeldet!!
@BSSCHAEFER79
Vollabnahme ist nicht mehr erforderlich; nur HU (TÜV-Prüfung) und AU müssen gemacht werden, bevor der Wagen zugelassen werden kann.
Bis vor ein paar Jahren war es so, dass der KFZ-Brief nach 2 Jahren Stillegung verfiel; das wurde mittler Weile aber geändert auf - ich meine - 7 Jahre.
Chevrolet Caprice
Motor: 4,35,7 Liter
Länge: 5.519 mm
Breite: 2.022 mm
Leergewicht: 2065 kg
Jetzt mal ehrlich, was will man mit so einem Dinosaurier? Soll Dir der Caprice am Ende gar als Alltagsauto dienen (schöne Grüße an Deinen Tankwart an dieser Stelle) oder bist Du Sammler von amerikanischen Alltagsautos? Dann ist der Caprice allerdings genau richtig, da er drüben in Amerika gerne als Taxi oder Behördenfahrzeug genommen wurde. Ich kann den Faible für US-Fahrzeuge, den manche Leute hier in Deutschland haben, einfach nicht nachvollziehen. Wenn es historische Fahrzeuge sind, okay, meinetwegen noch bis in die frühen Siebziger Jahre hinein, da bin ich dabei. Aber bei 80er oder 90er Jahre US-Schüsseln kann ich das beim besten Willen nicht mehr nachvollziehen. Na ja, aber man muss auch nicht immer alles verstehen. Das denke ich mir bei meiner Frau auch immer.
@Charger:
"Ich kann den Faible für US-Fahrzeuge, den manche Leute hier in Deutschland haben, einfach nicht nachvollziehen."
Dann laß es halt, wir wissen inzwischen daß Du von den US-Autos nichts hälst; aber bei jeder nur entfernt verwandten Frage drauf hinzuweisen was es Deiner Meinung nach für ein Unsinn ist, wird langsam auch fad und hilft dem Fragesteller auch nicht weiter.
@Zoe
Touché, ich werde mich nicht mehr zu den automobilen Vorlieben der Forumsteilnehmer äußern. Das ist und bleibt Geschmacksache und sollte jedem unkommentiert selbst überlassen bleiben, da gebe ich Dir völlig Recht.
Sorry und danke für den Hinweis an dieser Stelle. Hin und wieder kann ein Feedback auch mal ganz hilfreich sein.
Gruss
C.