Hallo erstmal. Ich habe eine Frage bezüglich Gebrauchtwagengewährleistung.
Wir haben uns vor kurzem einen Stream bei einem Händler gekauft mit dem fast seit dem Kauf ein Problem besteht.
Ich hatte das Auto auch kurz auf der Bühne und bemängelte im Vorfeld die Bremsscheiben (da sie eingelaufen sind) und das diese gemacht werden sollen und die Traggelenke (Gummi porös)
Nach dem Kauf stellte ich fest das bei Geschwindigkeiten über 100 km/h das Lenkrad anfängt zu vibrieren und beim bremsen stärker vibriert und sogenannte "Bremsgeräusche" kommen die einer verzogenen Bremsscheibe nahe kommen.
Gestern stellte ich fest das eine Bremse fest ist und wir fuhren wieder zum Händler. Dieser bestätigte nur eine feste Bremse und machte diese gangbar (Bremskolben/-sattel war fest und Bremsbelag auf einer Seite ungleichmässig runter).
Jetzt jedoch meinte der Händler das dies als Verschleissteil gilt und will Geld dafür haben wenn wir das machen lassen wollen.
Ich sagte erst das ich noch eine 2. Meinung einholen will und dann entscheide.
Der Händler beruht auf seiner Meinung das dies nicht in die Gewährleistung fällt und will wie gesagt Geld haben wenn wir das machen lassen.
Ich beruhe darauf das die verschlissenen Teile auf Gewährleistung gehen MÜSSEN.
Die bekannten 6 Monate für die Beweislastumkehr sind noch nicht verstrichen!
Wie ist eure Meinung dazu?