Was Du gemeint hast, IST Betrug.
Du hast keine Gewährleistungsansprüche gegen Deinen Verkäufer, weil sie von Deinem Verkäufer (sehr wahrscheinlich) ausgeschlossen worden,
Du hast keine Gewährleistungsansprüche gegen die Werkstatt, weil Du mit ihr keinen Vertrag hast, der Grundlage für eine Gewährleistung wäre
Dein Verkäufer hast keine Gewährleistungsansprüche gegen die Werkstatt, weil er nicht (mehr) Eigentümer des Fahrzeugs ist und daher kein "Geschädigter" (Anspruchberechtigter) im Sinne der gesetzlichen Gewährleistung ist.
Es müsste Dein Verkäufer gegenüber der Werkstatt etwas behaupten, was nicht stimmt (Vorspiegelung falscher Tatsachen), um dann eine Leistung zu erhalten, für die er keinen Anspruch hat (Unrechtmäßigkeit), die die Werkstatt nicht ausführen muss (zu deren wirtschaftlichen Nachteil) und er einen Vorteil erhält, der ihm nicht zusteht.
Das IST Betrug, alle im StGB definierten Tatmerkmale sind ohne jede Diskussionsfähig mehr als "sauber" erfüllt.
Deine Handlung dabei ist nicht nur eine Anstiftung dazu (die auch nicht geringer Bestraft wird, als wenn man direkt Tatausführender wäre). Du bist aufgrund ausschließlich eigener (unrechtmäßiger) Vorteilsnahme ein Mittäter.
Als einzige Fragestellung verbleibt, ob es sich dabei um eine Bandenbildung aufgrund der gemeinschaftlichen Tatausführung handelt (wenn Du den Verkäufer am Tatergebnis mit beteiligst, also nach dem Motto: "300 Euro für Dich, wenn Du das machst"), und oder auch der Schaden für das Opfer "erheblich" oder gar "wirtschaftliche Not" nach sich zieht.
Je nach Bewertung geht es dann im Ergebnis nicht mehr 90-120 Tagessätze (für jeden von euch beiden), sondern wie viel über der vorgeschriebenen Mindesthaftstrafe dazu kommt und ob das dann noch zur Bewährung ausgesetzt werden kann.
Völlig unabhängig von der strafrechtlichen Seite gibt es noch andere Hemmnisse.
Da mehr als 6 Monate seit der ausgeführten Arbeit vergangen sind, liegt die Beweislast beim Käufer/Kunden der Werkstatt.
Dein Verkäufer - er stellt einen Anspruch gegen die Werkstatt - muss objektiv nachvollziehbar beweisen, dass der auslösende Grund für den Defekt durch die Werkstatt gelegt wurde.
Also nicht "es KÖNNTE an falscher Arbeitsausführung gelegen haben", sondern ein völlig zweifelsfrei und auch gerichtsfestes "es HAT an einer falschen Arbeitsausführung gelegen".
Und nun kommen wir wieder zum Strafrecht:
hier muss einer vor den ganzen Details des Motordefektes dem Gericht erzählen, dass er der Anspruchsteller wäre.
Damit haben wir nicht nur einen Betrug, sondern zusätzlich eine uneidliche Falschaussage (das sind zusätzliche 6 Monate), die - jetzt wird es erst richtig interessant - ein Gericht in eine "mittelbare Täterschaft" zwingen soll: Ein Gericht soll durch Täuschung einen Betrugsversuch durchsetzen und legalisieren.
Es gibt kein Gericht in Deutschland, was diese Handlung gegen sich und gegen die Rechtsstaatlichkeit als "kann man mal probieren" bewertet.
Was da dann als "zusammenfassende Gesamtstrafe" kommen wird, dagegen ist ein schwerer Betrug ein Kindergeburtstag auf einem Ponyhof.
Man sollte bei irgendwelche Ideen immer auch ein wenig weiter denken, als nur von der Tapete bis zur Wand.