Keine Lieferung meines bestellten Fahrzeugs durch den Händler
Hallo,ich habe ein großes Problem,ich habe im Juni bei meinem Autohaus einen Mitsubishi ASX bestellt,auf den ich immer noch warte.
Jetzt habe ich mich mit Mitsubishi in Hattersheim in Verbindung gesetzt,und da hat man mir gesagt;mein Herr X hat gar keinen Vertrag mehr,er wurde aus der Liste gestrichen und kann auch keine Auto´s mehr bestellen.
Man hat mich an einen anderen Händler verwiesen,was ich ganz nett finde,aber in meinem Kaufvertrag sind eben noch Winterreifen und Überführung mit aufgelistet
Was passiert wenn der neue Händler das so nicht übernimmt? Kann ich die Mehrkosten an Herrn X weiterleiten.
Grüße von Anneliese Hartleb
[Namen entfernt und Titel geändert. PepeJones, Mod.]
Ich wäre etwas vorsichtiger, jemanden in der öffentlichen Domain des Betrugs zu bezichtigen. Die Entscheidung, ob jemand ein Betrüger ist, oder nicht, kann ausschließlich ein Richter treffen, für alle anderen kann das blitzfix in einem Verfahren wegen übler Nachrede enden.
Zunächst mal ist das Autohaus, bei dem der Wagen bestellt wurde, formal in Verzug zu setzen, denn Fakt ist, daß ein Kaufvertrag besteht. Erst wenn dieser Kaufvertrag nicht erfüllt wird, sollte man zu einem anderen Händler gehen, wenn man nicht mit einer Klage wegen Nichteinhaltung eines Vertrags belangt werden will. Wird der Vertrag nicht erfüllt, sind natürlich auch sämtliche darin enthaltenen Sonderposten hinfällig.
Ob der andere Händler die Sonderleistungen bietet, steht auf einem komplett anderen Blatt, aber ich würde einfach fragen.
Wie äußert sich denn das aus der Liste gestrichene Autohaus zu der Sache?
Das Autohaus gibt an, einen neuen Vertrag"hinten"herum,was immer das bedeutet,zu machen,bitte glauben Sie mir,ich kann das alles nicht nachvollziehen,bin ja auch ne´Frau.Fr. X von Mitsubishi in Hattersheim hat mir gesagt,das Autohaus hat nur noch einen Service-Vertrag.
Ich hoffe das sich mein Autohaus noch bei mir meldet,habe eine E-Mail geschickt
[Namen entfernt. PepeJones, Mod.]
hinten herum kann bei DER Aussage des Mitsubishi Generalimporteurs nur bedeuten, dass Dein Vertragspartner das Fahrzeug über einen anderen Mitsubishi-Händler; evtl. auch im Ausland (ReImport) besorgen will.
Ich würde den Händler mit der Vertragserfüllung schriftlich (per Einschreiben) in Verzug setzen und eine letzte Frist zur Lieferung anberaumen. Sollte diese fruchtlos verstreichen, kannst Du für diesen Fall den Rücktritt vom Kaufvertrag vornehmen.
Falls der Händler das Fahrzeug innerhalb der gesetzten Frist nachliefert:
Ich wäre bei Lieferung des Fahrzeugs höchst aufmerksam, ob es sich um ein ReImport-Fahrzeug handelt und wann die Übergabeinspektion durchgeführt wurde; ReImport-Fahrzeuge KÖNNEN eine andere (meist magerere) Grundausstattung ggü. Modellen für den deutschen Markt aufweisen .. und die Garantiezeit läuft bereits seit evtl. länger zurück liegender dokumentierter Übergabeinspektion beim Händler im Ursprungsland.
Da werde ich aufpassen. aber wie setzt man jemand in Verzug,das habe ich noch nie gemacht,vielleicht ein paar Stichworte,bitte.
Vielen Dank Anneliese
Ganz easy. Ist kein Liefertermin nach dem Kalender bestimmt, beginnt der Verzug nach der Mahnung inkl. angemessener Frist. Du könntest also z.B. schreiben:
Sehr geehrter Herr Dingenskirchen,
bisher habe ich von Ihnen keinen verbindlichen Liefertermin für das bei Ihnen am xx.xx.xx bestellte Fahrzeug xy, Vertragsnummer 123, erhalten. Ich setze Ihnen daher eine Frist zum xx.xx.xx für die vertragsgemäße Lieferung.
Ist schon etwas kurios, dass ein Händler angeblich einen Kaufvertrag verschlampt. Wie auch immer: Kann oder will der Händler nach der Frist nicht leisten, kannst du zurücktreten. Was vielleicht auch besser ist. Fraglich, ob man nach den Startschwierigkeiten überhaupt Kunde (Stichwort Serviceintervalle) bei dem Händler sein möchte.
Ich würde als erstes den Betrugsvorwurf hier ändern und auch die Namen entfernen.
Ich glaube nicht, dass Du hier betrogen wurdest, also absichtlich unter einem erfundenen Vorwand einen finanziellen Schaden Dir zugefügt werden sollte.
Momentan werden fast sämtliche Vertriebsnetze bei allen Herstellern/Importeuren neu strukturiert. Bei einigen Importeuren habe alle! Vertragshändler eine Kündigung auf dem Tisch, weil man sich nicht dazu entschlossen hat, etwas umzubauen, sondern vollständig neu zu beginnen.
Wenn Dein Verkäufer plötzlich die Kündigung auf den Tisch bekommt und schlagartig nicht mehr lieferfähig ist, dann muss das nicht an ihm liegen. Ein Vorwurf mit Betrug ist dann nicht nur komplett daneben, auch nicht nur irgend etwas mit "übler Nachrede", sondern schon ganz hart in der Nähe einer Straftat - falsche Verdächtigung/falsche Beschuldigung nach §164 StGB.
Das Wörtchen Betrug mag leicht über die Lippen gehen, man mag auch irgendwie sauer oder enttäuscht sein, aber man begeht damit auch ziemlich schnell selber eine Straftat.
Dir würde es sicherlich auch nicht gefallen, wenn man sich aus Ärger über Dich öffentlich mit Namensnennung einfach mal so einer Straftat beschuldigt.
Dann würde ich den ganzen Quatsch mit E-Mail oder Anrufen sein lassen, alles nett, alles sehr bequem, alles schnell und alles ohne jede Rechtswirksamkeit.
Allein schon aufgrund der Anonymität, abgesehen von oftmals völlig fehlender Form, sowas ist schnell geschrieben, warum dann die DIN für Briefe einhalten, ist E-Mail das so ziemlich das Schlechteste aller möglichen Mittel.
Du hast doch so geschwärmt von dem Händler, insbesondere dem besonders guten, persönlichen Verhältnis. Wieso wird das jetzt durch derartige öffentliche Behauptungen so in die Tonne getreten?
Erhoffst Du ernsthaft, dass nach einer solchen Nummer wie hier oben, dieser Händler noch gesteigertes Interesse hat, sich nun für Dich ein Bein auszureißen?
Wie würdest Du mit einem Partner nach solch einer öffentlichen Anschuldigung noch umgehen?
Wenn Dein Verhältnis so vertrauensvoll ist (vermutlich leider nur noch war), warum schreibt man sich nicht die einen unklaren Dinge auf einen Zettel, fährt hin (eventuell vorher Termin absprechen, damit auch der richtige Gesprächspartner vor Ort ist) und klärt das in Ruhe am Schreibtisch bei einer Tasse Kaffee?
Da kann man doch Angesicht zu Angesicht auch Fristen festlegen, auch gleich schriftlich festhalten und man selber weiß, woran man nun ist.
Was hier an Antworten kommt, können doch ohnehin nur Vermutungen sein. Niemand kennt die tatsächliche Situation oder Hintergründe bei Deinem Händler.
Niemand weiß, ob der nicht seine noch offenen Bestellungen bei / über einem anderen Vertragshändler ausführen lässt und alles eigentlich so weiter läuft, wie es auch für den Kunden gut ist.
Durch den geäußerten Betrugsvorwurf ist aber jeder hier bereits in eine Richtung "vorgespannt" und es geht mit den wildesten Spekulationen weiter, mit denen Du dann wieder entsprechend "eingestellt" Deinem Händler auf den Pelz rückst und diese Spirale dreht sich immer weiter.
Ich würde nicht über ihn reden, mit Leuten, die keine Ahnung von auch nur irgendwas aus Deinem Vorgang haben, sondern nur mit ihm.
Ist er durch die Vertragskündigung nicht lieferfähig, dann ist er das nicht. Das ist auch völlig unabhängig von dem, was hier geschrieben wird. Dann wird der Vertrag aufgelöst und das war es.
Da muss man nicht lange Fristen und "in Verzug" setzen, sondern einfach klare Worte sachlich und freundlich wechseln. Das hat man sofort erledigt, und geht mit gegenseitigen Unterschriften auf einer Vertragsauflösung aus dem Laden und muss sich nicht noch 2 weitere Monate herum ärgern.
(6 Wochen Nachlieferfrist bei unverbindlichen Verträgen ab dem Schreiben und nicht dem Termin auf dem Vertrag um in Verzug zu setzen, danach nochmals ein Schrieben mit weiteren 2 Wochen ab der Verzugsetzung um den Vertrag erlöschen zu lassen.
Diese Schreiben müssen bestimmten vorgegebenen formellen Inhalten entsprechen, fehlt in den Schreiben der Hinweis auf einen dann folgenden Rücktritt vom Vertrag, dann kann man auch nicht zurücktreten.
Dann ist das nächste Schreiben fällig MIT Androhung eines Rücktritts, was wiederum dann aber wieder dem Verkäufer weitere 2 Wochen Nachfrist einräumt.
Werden Fristen unzulässig verkürzt, gelten sie nicht. Werden statt 6 Wochen zur Inverzugsetzung nur 4 Wochen gegeben, dann hätte man sich dieses Schreiben auch sparen können.
Keine Inverzugsetzung nach 4 Wochen - weil Frist unangemessen kurz, auch keine "automatische" Inverzugsetzung nach 6 Wochen - denn es existiert kein Kundenschreiben, was nach 6 Wochen ab irgend einem Termin den Verkäufer in Verzug setzt.)
Und sich nebenbei auch noch mit einer, Deiner eigenen Beschreibung nach, doch sehr bemühten und guten Werkstatt so richtig zanken.
Zweifelsohne ärgerlich für Dich, aber dann doch nicht zu ändern. Oder glaubst Du, dass hier einer einen entscheidende Satz liefert, den Du ausdrucken kannst und nach Vorlage beim Händler Dein Wagen dort zwei Tage später erscheint?
Zettel mit Fragen aufgestellt, Termin gemacht, hingefahren und alles klären, irgendwelche Zusagen mit entsprechenden Fristen schriftlich geben lassen und auch gleich festlegen und unterschreiben lassen, dass zB. nach 3 Wochen ohne Lieferung der Vertrag erlischt.
bitte hilf mir ,wie lösche ich die wörter und namen
Vielen Dank für die klaren Worte,ich muß mich entschuldigen,so dermaßen überreagiert zu haben.
Aber es war einfach zuviel gestern;
ich wußte ja,daß mein Händler Insolvent war
aber er hat dann seinem Sohn das AH überschrieben,und sei jetzt bankrott.
Und das war es schon,als man mit mir den Vertrag(bindende Neuwagenbestellung)abgeschlossen hat.
Anscheinend ist ja die Bestellung gar nicht bei Mits....eingegangen.Also warte ich jetzt bis zum Nimmerleinstag.
Hoffentlich war das jetzt rechtlich in Ordnung
Danke,das Du mir geholfen hast.
Liebe Grüße von Anneliese
Vielen Dank für die guten Ratschläge,aber so langsam weiß ich auch nicht mehr was und wie ich irgendwas machen soll.
LG Anneliese
Ich möchte mich herzlich für die guten Ratschläge bedanken
liebe Grüße von Anneliese
Niemand KANN Dir sagen, was Du machen sollst, da viele Details unbekannt sind.
Niemand DARF Dir sagen, was Du machen sollst, da es nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz, ehemals Rechtsberatungsgesetz, verboten ist und recht unangenehme Strafen nach sich ziehen kann.
Jeder kann (und darf) ohnehin nur das schreiben, was er selber machen würde (aber dann oft nicht mal selber macht) oder was man machen könnte, wenn man selber betroffen wäre.
Es gibt doch ohnehin nur zwei Möglichkeiten:
das Fahrzeug wird geliefert
das Fahrzeug wird nicht geliefert
und das kann Dir nur Dein Verkäufer sagen, also sollte man ihn auch fragen, eher heute als morgen.
Sollte er eine verbindliche Lieferzusage machen, dann kann man doch gleich schriftlich bestätigen lassen, dass dies innerhalb von 14 Tagen passiert, das Fahrzeug dem Auftrag/Bestellung entspricht oder der Vertrag dann nach diesen 14 Tagen mangels Lieferfähigkeit automatisch erlischt.
Erfolgt die Lieferung über einem anderen Vertragshändler, dann lässt man sich das ebenso vom Verkäufer schriftlich geben, wie auch Name/Anschrift/Telefon des anderen Vertragshändlers. Ein sofortiger Anruf klärt dann auch gleich, welchen Wahrheitsgehalt diese Aussage hat.
Sollte bei dem Gespräch herauskommen, dass er nicht lieferfähig ist, dann wird der Vertrag sofort schriftlich mit der Nennung dieser Begründung aufgelöst.
Wie es dann / danach weitergeht oder weitergehen könnte, ob Schadensersatzansprüche bestehen könnten, ... kann man dann zB. auch hier wieder nachfragen.
Jetzt schon sich Gedanken über irgendwelche Möglichkeiten zu machen, die dann ohnehin nicht eintreten, ist müßig.
Ich denke das es jetzt einen Weg geht,ein anderer Händler hat mit mir Kontakt aufgenommen.Mal sehen was dabei raus kommt.
Aber genau aufpassen, was man da macht.
Nie vergessen, dass man derzeit einen gültigen Vertrag mit jemandem hat und wenn der vom Käufer nicht erfüllt oder unberechtigt gekündigt wird, der Käufer dann 15% vom Kaufpreis als pauschalen Schadensersatz zahlen muss.
Da sollte der "frühere" Verkäufer schon mit am Tisch sitzen und einer Vertragsübertragung schriftlich zustimmen und auf jedwede Ansprüche aus dem bestehenden, dann übertragenen bzw. aufgelösten Kaufvertrag derzeitig und auch zukünftig verzichten.
Ebenso sollte der "neue" Verkäufer uneingeschränkt und ohne weitere Bedingungen oder Forderungen in den bestehenden Vertrag eintreten bzw. einen Neuvertrag schließen.
Auch sollte man nicht vergessen, nach weiteren Nachlässen aufgrund des bisherigen, extremst kundenunfreundlichen Ablaufes zu fragen, kann ruhig auch ein fordern sein.
Kostenlose Inspektionen, Garantieverlängerung, Winterreifen oder vergleichbar sollte schon dabei herauskommen.
Die Chancen sind nicht schlecht. Der bisherige Verkäufer ist nicht lieferfähig, wenn man dann noch nachweisen kann, dass er bereits von einer Nichtlieferfähigkeit gewusst hat, als er den Kaufvertrag geschlossen hat, sind da Schadensersatzansprüche vorhanden.
Warum darauf verzichten, wenn man ohnehin mit einem neuen Vertrag wieder die Wartezeit neu beginnt und man dieses (ein) Fahrzeug nicht unbedingt bei dem "neuen" Verkäufer auch kaufen muss.
Danke für die guten Ratschläge.
Am Montag weiß ich dann mehr,habe einen Termin mit dem neuen Händler.
Er kennt meinen Händler und kennt auch die ganzen "Geschäfte".
Recht herzlichen Dank für Deine guten Ratschläge.
Grüße von Anneliese
Hallo,
habe mir heute meinen ASX gekauft,am Freitag kann ich ihn holen.
Mein alter Vertrag wurde von meinem früheren Händler zerrissen.
Ich hoffe,das es sich somit erledigt hat,mit meinem alten AH.
Nochmals vielen Dank für Eure Hilfe und die deutlichen Worte.
Klingeling,
hat alles wie gewünscht auch geklappt ?
Hallöchen,
es hat prima geklappt,fahre schon ASX,und ich kann dir sagen.............einfach Klasse.
Nur ein Problem habe ich noch:
Wie ich ja schon geschrieben habe,hat mein früherer Autohändler meine Kopie vom "kaufvertrag" zerrissen.....das Original konnte er ja nicht finden,kann er mir jetzt noch schaden mit dem Original.
Ganz liebe Grüße Anneliese
Mein Lebensgefährte war bei der "Vernichtung"der Kopie dabei...ein Gespräch wird es wohl nicht mehr geben.....ich habe Hausverbot bekommen und wenn ich anrufe legt er gleich auf...na dann hoffe ich mal,das er ruhig bleibt....seine Neuwagen hat Mitsu....auch wieder abgeholt.......ich denke mal,er kann sich nicht mehr viel leisten.......
eigentlich schade,:aber man kann den Menschen halt immer nur vor den Kopf schauen.
Ganz liebes Grüßle Anneliese
Na das ist doch dann alles erst mal in Butter.
Viel Spaß mit dem Wagen und immer eine handbreit Fahrbahn unter den Reifen.
Irgendwelche Nachwehen mit dem alten Händler gibt es eigentlich nicht.
Eigentlich steht wieder mal für "Beweisbarkeit", sein Verhalten wird auf einer Aussprache basieren, ist eine klare Willenserklärung und somit ist alles abgeschlossen.
Könnte nur ärgerlich wenn, wenn er sich irgendwann nicht mehr daran erinnern würde, dann hättest Du ein Problem. Muss nicht sein, aber das ist das noch vorhandene Restrisiko.
Man könnte ihn vielleicht freundlich bitten, kurz zu bestätigen, dass die ursprüngliche Bestellung vom irgendwann über irgendwas im gegenseitigen Einvernehmen annulliert wurde und es keine gegenseitigen Ansprüche bestehen. Nur so rein für die eigenen Unterlagen, um den Vorgang vollständig beerdigen zu können.
Schriftlich mit dessen Unterschrift wäre natürlich schöner, aber ein Augen-Zeuge ist da auch nicht schlecht.
Wenn Mitsu von seinem Eigentumsvorbehalt gebrauch gemacht und ihm den Hof geräumt hat, dann besteht zwar einerseits die Gefahr, dass er nach jedem möglichen und auch unmöglichen Strohhalm greift, aber andererseits der ganz leichte Nachweis, dass er überhaupt nicht lieferfähig war bzw. gewesen wäre oder hätte sein können.
Ausschließen kann man es nicht - es laufen genügend Durchgeknallte herum und auch stramm gegen die Wand, aber tatsächliche Chancen sind irgendwo ganz dicht bei, eher unter null. Da muss nicht nur der eigene Anwalt sondern auch noch zusätzlich der Richter eine Vollpfeife sein.
Ich bedanke mich ganz herzlich,es ist beruhigend,wenn man weiß,daß er nicht viel Chancen hat........soweit ich weiß, will kein Anwalt mit Ihm arbeiten............er sagte mal:"ich bin so gescheit wie die,das sind Knalltüten, und einen von Stuttgart kann ich mir nicht leisten"
Grüße aus Meßstetten,
von Anneliese