Audi A4 B8 mit schäden obwohl als Unfallfrei deklariert
hallo zusammen.
ich habe letzten Mittwoch einen Audi A4 erstanden. Der Wagen war als Unfallfrei und Werkdienstwagen deklariert. Heute kam die Bestätigung von Audi in das Fahrzeug aus Euromobilfahrzeug beschrieben wird.
Ich habe mir das Auto dann heute noch einmal angeschaut und habe gleich 2 Stellen entdeckt, die mich darauf schließen lassen, dass der wagen doch Vorschäden hatte. Zum einen ist auf der Tür hinten, auf der Fahrerseite ein tellergroßer Schatten zu erkennen und zum Anderen ist die Heckstoßstange rechts am Radkasten nicht passgenau und hat hinten einen ganz kleinen leichten Knick, man muss wirklich genau hinsehen.
Sonst scheint der Wagen aber ok zu sein.
Im Kaufvertrag steh übrigens auch Werksdienstwagen und von euromobil ist nicht die Rede. Wie kann ich dem Händler jetzt gegenübertreten damit die Mängel behoben werden oder ich wenigsten eine Garantieverlängerung bekomme? Ich habe den Händler schon darauf angesprochen under meinte nur er hätte es mir gesagt. Aber es war definitiv nur die Rede von einem Werksdienstwagen und eine frage auf Vorschäden wurde mit vorschadenfrei beantwortet, was auch im Kaufvertrag festgehalten wurde.
Euromobile sind Werksdienstwagen, wo ist da jetzt was "komisch"?
Beim "Werk", also Hersteller oder Herstellervertrieb/-Vertriebspartner zugelassen und im dort üblichen Einsatz genutzt. Das geht von der klassischen Vorstellung als "Firmenwagen des Geschäftsführers", wie auch Kunden-Vorführfahrzeug, Werkstattersatzwagen oder alle sonstigen Nutzungen.
Selbst eine "echte" Nutzung als reiner Mietwagen wie zB. von Sixt sind keine besondere Wertminderung, auf die im Sinne der vertraglichen Pflichtangaben gesondert hingewiesen werden muss.
Hier ist sogar als "Werksdienstwagen" klar hingewiesen worden. Wenn sich der Käufer etwas anderes unter Werksdienstwagen vorstellt, dann liegt das an einer fehlerhaften Vorstellung beim Kunden und nicht an der üblichen Nutzung eines derartigen Fahrzeugs.
(Nicht meine Idee, sondern klare Gerichtsurteile aufgrund der Nutzung, die ein solches Fahrzeug unterliegt und seinem nicht erhöhten Verschleiß oder schlechterem Pflege- und Wartungszustand)
Mit dem Unfall muss geklärt werden, ob es sich überhaupt um einen Unfall handelt und wenn ja, ob der auch aufgrund seines Schadensumfangs zu den Pflichtangaben gehört.
Wenn ein liebevoller Nachbar den Wagen mit Schlüssel und Baseball-Schläger modifiziert, oder zB. ein Hagelschaden vorhanden ist, dann handelt es sich dabei nicht um einen Unfall, sondern um eine Sachbeschädigung oder ein Naturphänomen, beides nicht zu den Pflichtangaben zugehörig.
Bei "echten Unfällen" gibt es Bagatellgrenzen oder auch fachgerecht ausgeführte Reparaturen, die keine wertmindernden Wirkungen haben, weil keine negativen Folgen für die weitere Nutzung eingetreten ist.
Hin und freundlich um Nacharbeit bitten, aber nun den großen Knüppel wegen fehlerhaften oder fehlenden Vertragsangaben hat man mit diesen beschriebenen Dingen ganz sicher nicht in der Hand.
da bin ich auch der gleichen meinung wie mein vorredner, dass man erst in ruhe klären kann um welche schäden es sich handelt ( falls welche da sein sollten ).
( ich ) würde aber eine andere wertagswerkstatt nehmen, wenn man nicht den aussagen, wie auch immer, des verkäufers oder des meisters glauben möchte.