KFZ abmelden ohne Papiere und Schilder?
Hi,
Ich habe einen schweren (Anfänger)Fehler begangen, Ich habe mein Auto einem flüchtigen Bekannten verkauft und ihm Fahrzeugbrief und Schein ohne Kaufvertrag ausgehändigt, da er sagte er braucht ein Fahrzeug um schnell zur Arbeit zu gelangen, nun behauptet er ich habe ihm einen kaputten Wagen verkauft und weigert sich das KFZ abzumelden, leider ist mir seine Adresse nicht bekannt und ich kenne nur seinen Vornamen. Ich war jetzt bei meiner Versicherungsstelle und habe mich erkundigt, mir wurde gesagt dass ich voll und ganz haftbar bin, für alles was mit dem KFZ passiert. Nun meine Frage an euch, was kann ich tun? Ich will morgen zur Zulassungsstelle und den Fall schildern, der Wagen hat noch 1 Jahr TÜV. Was kann alles passieren und womit muss ich rechnen?
Danke schonmal für jede hilfreiche Antwort im vorraus.
MfG Matheyo
Name und Adresse des "Käufers" herausfinden, zB. über irgendwelche gemeinsame Bekannte und (jetzt schon) zu einem Anwalt gehen.
Ansonsten gibt es keine andere Möglichkeit.
Bis das abgeschlossen ist, bist Du tatsächlich voll verantwortlich, der momentane juristische Zustand entspricht einem kostenlosen Verleihen des Fahrzeugs an diesen "Kumpel".
Den Weg zur Zulassungsstelle kannst Du dir sparen, die können in einem derartig gelagertem Fall auch nichts machen.
Bloß nicht zur Polizei und irgendwelche Anzeigen erstatten, das geht - ohne entsprechende Beratungen durch einen Anwalt - alles nach hinten los und Dich selbst in den Knast (Tatsache).
zur zulassung gehen und eine zwangsabmeldung beantragen. das fahrzeug wird dann zur fahndung ausgeschrieben. hast du keinen kaufvertrag gemacht? dir den führerschein nicht zeigen lassen bevor ER eine probefahrt gemacht hat. also sei mir nicht böse, dämlicher kann man sich ja nun wirklich nicht anstellen. ja klar, der versicherung ist das egal und wenn die nächste prämie fällig ist, mußt du die berappen. also, in den knast bringt dich überhaupt nichts. du hast ja in gutem glauben gehandelt, das ist nicht strafbar. die abfolge eines verkauf`s bleibt ja den parteien überlassen. wenn die zulassungsstelle nichts für dich tun kann, gehe ruhig zur polizei, schildere den fall und stelle einen strafantrag wegen unterschlagung und betrug. die finden dein auto schon. dann nimmste das auto zurück, zahlst den "käufer" aus und hoffendlich biste das nächste mal schlauer. kaufvertrag und perso. auto nur abgemeldet übergeben. kann er sich doch selber zulassen. er bekommt die papiere für die zulassung und das auto bleibt nebst schlüssel bei dir stehen. wenn er dann mit seinen neuen kennzeichen kommt, anbauen, schlüssel geben und ab die post. nur so geht es.
Hallo!
Der Fragesteller dürfte/sollte Unterlagen über die gezahlte KFZ-Steuer und über die KFZ-Versicherung in Händen halten,sollte sich das nicht als Nachweis über den "ehemaligen" Besitz des KFZ verwerten lassen?
MfG
Führerschein hat er mir gezeigt, Kaufvertrag wurde keiner gemacht. Er behauptete beim letzten Gespräch das Auto würde in einer Werkstatt stehen, Ich weiss nicht wo das Auto ist.
Genau solche Tipps sind völlig dämlich und können Dich tatsächlich in den Knast bringen.
Zwangsabmeldung geht nur bei berechtigtem Interesse, wie willst Du ohne jede Papiere nachweisen, dass Du ein berechtigtes Interesse hast. Dafür musst Du mindestens den Kaufvertrag vorlegen.
Natürlich ist es völlig freigestellt, wie man einen Vertrag schließt, somit ist ein mündlich geschlossener Vertrag auch gültig, das Problem ist nur, was legt man dann irgendwo vor? ZB. bei der Zulassungsstelle als Nachweis eines berechtigten Interesses.
Hier kann genausogut ein Rosenkrieg vorliegen, wo der Ex erst freiwillig das Fahrzeug komplett übergeben hat und nun Ärger machen will. Glaubt hier einer ernsthaft, dass sich eine Zulassungsstelle in einen Rosenkrieg oder Streit unter Saufkumpane einmischen wird - ich nicht.
Anzeige wegen Diebstahl?
Es fehlt die unrechtmäßige Aneignung, da Fahrzeug wurde nicht gestohlen, es ist ordnungsgemäß verkauft worden. Der Fahrer kann sogar als Nachweis Schein und Brief vorlegen.
"Nur" die anschließende Ummeldung ist noch nicht ausgeführt.
Anzeige wegen Unterschlagung?
Dazu gehört der Nachweis eines überzogenen Rückgabetermins, hier existiert aber kein vereinbarter Rückgabetermin, weil es sich um einen Verkauf gehandelt hat. Der jetzige Fahrer hat Schein und Brief, das kann nur nach hinten losgehen.
Anzeige wegen Betrug?
Nunja, wenn nicht mal die Betrugskategorie Unterschlagung passt, wie soll denn erst der Betrug passen?
Allerdings wird man genau mit diesem Anzeigen selber zu einem Straftäter -> §164 StGB - Falsche Verdächtigung / falsche Beschuldigung:
Wer gegenüber einer Behörde bewusst falsche Angaben macht ... 6 Monate für unbelastete Ersttäter, bei guter Sozialprognose auch noch auf Bewährung aussetzbar.
Andere Möglichkeit wäre die ordnungsgemäße Kündigung der Versicherung zum 31.12., aber auch das geht nach hinten los:
Ein am Straßenverkehr teilnehmendes Fahrzeug muss versichert sein, verantwortlich dafür ist der eingetragene Fahrzeughalter und damit hat man dann ab den 1.1.11 ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz - und das ist auch wieder eine Straftat. Liegt jedoch nur bei etwa 40 Tagessätzen und 7 Punkte in Flensburg.
Da Du keinerlei Papiere (Kaufvertrag) hast, nicht mal Name und Anschrift der Person ist alles völlig in die Suppe gesetzt worden. Du hast derzeitig keinerlei Handhabung oder Druckmittel, und irgendwelche unüberlegten Handlungen machen Dich auch noch zu einem Straftäter.
Daher, bitte auf keine gut gemeinten Ratschläge hören, entweder Du kannst Dich mit dem Käufer bis morgen 15 Uhr einigen oder musst um 15 Uhr in einer Kanzlei sitzen, was zu tun ist.
Ein Anwalt kann das innerhalb 2 Wochen regeln, Du kannst Dich nur noch mehr in die Scheiße reiten.
Es muss nachgewiesen werden, dass man aufgrund eines Eigentümerwechsels NICHT MEHR der verantwortliche Halter ist.
Mit den Unterlagen für Steuer und Versicherung kann man beweisen, dass man es ist, weil man zahlungspflichtig war und es auch bezahlt hat.
Ja, die Unterlagen habe ich alle komplett.
Natürlich macht sich der Käufer hier selber strafbar, nur kann man keinen Verkauf ohne Vertrag oder Zeugen jemals einem Dritten nachweisen.
Und nun mal ernsthaft, wie glaubhaft ist eine Geschichte, wo jemand ohne Kaufvertrag, ohne die Adresse und noch nicht mal den Namen zu kennen, ein Fahrzeug verkauft hat und gleich komplett alle Papiere mit übergeben wurden?
Mir fallen zu einer solchen Situation 10 Geschichten ein, die wesentlich glaubhafter sind und Dich nicht zu einer Abmeldung berechtigen.
Natürlich kann man einen Kaufvertrag mündlich abschließen, aber wer glaubt denn diese Geschichte?
Habe einen nahen Verwandten als Zeugen, er hat gesehen dass ich Bargeld durch den Verkauf erhalten habe und alle Papiere abgegeben habe.
Wenn der als Zeuge "funktioniert", also nicht plötzlich Zweifel bekommt, dann mit dem zur Zulassungsstelle.
Dort muss er dann seine Aussage über eine eidesstattliche Versicherung schriftlich beurkunden und dann geht das mit der Zwangsabmeldung.
Bis auf den fehlenden Namen und Anschrift, da wird es natürlich zu Fragen kommen. Da sollte man doch mal herum telefonieren, ob einer den Typen mit der Augenklappe und dem Papagei auf der Schulter aus dem Nachbarort kennt.
Öh, weil das hier mit Werkstatt und "ich weiß nicht wo" gefallen ist: Auf keine dummen Gedanken kommen, das Fahrzeug würde ich nicht mal anhusten.
Du hast den Wagen verkauft, das ist sein Eigentum, ein "Requirieren", warum auch immer, ist ein Diebstahl.
Genau dieses Theater ist der Hintergrund, warum man nie ein zugelassenes Fahrzeug verkaufen und dann mit allen Papieren dem Käufer übergeben sollte.
Es ist ein riesen Aufwand, wenn der Käufer das Ding nicht ummeldet. Dass sich dann noch der Aufwand potenziert und für einen Laien uU. über Jahre völlig aussichtslos werden kann, wenn kein Kaufvertrag gemacht wird, man sich als Verkäufer sogar ganz schnell selber strafbar macht - das ist nun hier nachlesbar.
Nur mal so nebenbei bemerkt:
Wie willst Du dich eigentlich gegen Forderungen aus Gewährleistungsansprüchen wehren, wenn Du keinen Kaufvertrag hast, in dem das schriftlich (objektiv nachweisbar) ausgeschlossen wurde?
Kann das auch der Zeuge bestätigen?
Mein Zeuge kann nur bestätigen dass ich Bargeld bekommen habe und ich die Papiere ausgehändigt habe, bei der Probefahrt war mein Zeuge nicht dabei. Also am besten zum Anwalt + Zwangsabmeldung?
Ich würde alle 3 jetzt vorhandenen Möglichkeiten nutzen.
Zulassungsstelle
zumindest anrufen, ob das mit dem Zeugen ausreichend ist. Wenn das dort akzeptiert wird, ist das der schnellste Weg, damit Du aus den Problemen raus kommst
Käufer nochmal ansprechen
sachlich bleiben und nochmals auffordern, den Wagen umzumelden. Wenn Du da einen Kumpel bei hast, könnte das ein sicherlich nutzbarer Zeuge sein, dass hier auch ein Kauf erfolgt ist. Ein wenig taktische Gesprächsführung, dass der Käufer im Gespräch auch den erfolgten Kauf bestätigt.
Anwalt
der wird das dann auch regeln können. Wird allerdings der dann aufwendigste Weg, weil man sich darum zusätzlich kümmern muss und vermutlich auch Geld kostet, zumindest ohne Rechtsschutzversicherung.
Dürfte aber im Endeffekt billiger werden, als wenn man das jetzt einfach laufen lässt und weiter Steuer und Versicherung zahlen muss.
Abgesehen von irgendwelchen Strafen und Punkten, weil man als Fahrzeughalter für den technischen Zustand verantwortlich ist und auch in solcher völlig unklaren Situation (mangels Beweisen) weiterhin bleibt.
War eben bei der Zulassungsstelle, die Dame am Schalter sagte, entweder zum Anwalt oder zur Polizei.Der Käufer behauptete beim letzten Gespräch ich habe ihm einen defekten Wagen verkauft, der jetzt in einer Werkstatt steht. Hab seitdem 2-3 x versucht ihn zu erreichen und auch eine SMS geschickt, der Käufer reagiert aber überhaupt nichtmehr. Er sagte er will sein Geld zurück, ich sehe aber nicht ein ihm sein Geld zurückzuerstatten und dafür ein kaputtes Auto zurück zu bekommen. Was nun?
Noch eine Frage, wenn ich jetzt meinen Anwalt einschalte, aber nicht den Nachnamen und die Adresse von dem Käufer kenne, aber ich eine Bildungseinrichtung kenne, die die Daten von dem Käufer hat, ist diese Bildungseinrichtung verpflichtet die Daten herauszugeben um bei dem Rechtsstreit zu helfen, oder müssen die sich an den Datenschutz halten?
Ob Du das Geld zurückgeben musst und ein kaputtes Fahrzeug zurückbekommst, geht nicht nach Deinem Willen, sondern nach Deinem Müssen.
Ein Kaufvertrag für ein Fahrzeug kann aus zwei verschiedenen Gründen gewandelt werden:
1) unwirksamer Kaufvertrag
es fehlen sogenannte Pflichtangaben, also zB. Unfallschäden, einer vorhergehende Nutzung als Fahrschulfahrzeug.
es fehlen "zugesicherte Eigenschaften", also zB. Klimaautomatik zugesagt aber nur Klimaanlage vorhanden
2) erhebliche Gewährleistungsmängel,
die der Verkäufer nach 2maligem Nachbesserungsversuch nicht beseitigt hat,
oder es bereits von Beginn an klar ist, dass sie nicht beseitigt werden können oder beseitigt werden wollen.
Bei einer Wandlung gilt der Kaufvertrag als nicht existierend und damit muss der gezahlte Kaufpreis gegen Rückgabe des Fahrzeugs erstattet werden.
Für die Benutzung muss der ehemalige Käufer eine Pauschale bezahlen, die beträgt 0,67% des Kaufpreises pro gefahrener 1.000 Kilometer.
Im Gegenzug hat der ehemalige Verkäufer sämtliche notwendigen Ausgaben des Käufers zu erstatten, also für Ummeldung/Zulassung und Kennzeichen (entfällt hier) und für sämtliche mittlerweile notwendigen (Verschleiß)-Reparaturen oder auch Inspektionen/Wartungen an dem Fahrzeug.
Wenn Kupplung / Bremsen mittlerweile runter waren und dies repariert wurde, dann musst Du diese Reparaturkosten erstatten / bezahlen. Dein Fahrzeug hat schließlich dadurch einen höheren Wert erhalten.
Reparaturkosten durch eventuell passierte Unfallschäden muss der Verursacher zahlen, also bei "selbst verschuldeten" Unfällen der Fahrer bzw. die Versicherung von gegnerischen, schuldhaften Fahrzeug.
Sind jetzt "Unschönheiten" aus Verschleiß, Abnutzung, Alterung durch diese Nutzung entstanden, genau dafür ist die Nutzungspauschale da, die Du bekommst.
Eine Bildungseinrichtung ist ganz sicher nicht Dir gegenüber verpflichtet, irgendwelche Daten herauszugeben, aber manchmal hilft es, wenn man erzählt, dass derjenige noch eine größere Summe Geld von einem bekommt und man seine Anschrift nicht hat - was irgendwie sogar richtig sein kann, also das mit der größeren Summe.
Ein Anwalt hat schon etwas andere Möglichkeiten, weil er andere Möglichkeiten kennt und richtig anwenden kann, ob allerdings überhaupt welche vorhanden sind und gegen wen in diesem konkreten Fall existieren, das muss der Anwalt prüfen.
Wow, das klingt ja richtig kompliziert, vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen:
Kann man irgendwo eine Vorlage für einen ordentlichen Kaufvertrag downloaden? Bin ich damit wirklich auf der sicheren Seite? Oder muss ich bei einem Privatverkauf noch auf andere Dinge achten?
http://www.tuev-sued.de/uploads/images/1337094762676171470274/kfz-kaufvertrag.pdf
Punkt 7 und 8 bei den Tips auf dem Beiblatt unbedingt beachten und nicht nur beachten, sondern auch machen. Der Zettel für die Zulassungsstelle ist nicht weniger wichtig, wie der Kaufvertrag selbst!
Oder das Fahrzeug nur abgemeldet verkaufen.
Irgendwelche zu beachtenden Besonderheiten beim Fahrzeugverkauf finden sich bei diesen Tips.
@zunda
Eine vorherige Abmeldung Deines Fz ist nicht unbedingt erforderlich.Wichtig ist bei Unterschrift des Kaufvertrages Ort, Datum und Uhrzeit (wichtig!) der Übergabe schriftlich im Kaufvertrag festzuhalten.Verschuldet der Käufer nach Übernahme des FZ einen Unfall (Deine Versicherung) , bist Du auf der sicheren Seite.
Den Tip von @Müller3 bitte nicht berücksichtigen, der ist komplett falsch.
Ein Kaufvertrag ist eine rein zivilrechtliche Angelegenheit, die in der hier eventuell problematischen Situation einer "vergessenen" Ummeldung keinerlei Wirkung hat.
Kaufvertrag klärt Eigentum, aber Halterschaft ist etwas völlig anderes. Das Eine hat mit dem Anderen nicht das Geringste zu tun, somit ist ein Kaufvertrag ganz nett, hat aber keinerlei Auswirkungen auf Halterschaft und Pflichten daraus (Steuer und Versicherung).
Wenn das Käufer das Fahrzeug nicht entsprechend der vertragslichen Vereinbarung ummeldet, dann mancht der Käufer zwar einen Fehler, der den Verkäufer eventuell! zu Schadensersatz berechtigt, er macht auch einen Fehler gegenüber der Bußgeldstelle, der mit 10 Euro Verwarnungsgeld geahndet wird, das hat aber alles keine Auswirkung auf die Zahlungspflicht des eingetragenen Halter für Steuer und Versicherung.
Der Verkäufer begeht eine ganz massive Ordnungswirdrigkeit, wenn die Information an die Zulassungsstelle unterbleibt, siehe §13 Abs.4 FZV:
"Tritt ein Wechsel in der Person des Halters ein, hat der bisherige Halter oder Eigentümer dies unverzüglich der Zulassungsbehörde zum Zweck der Berichtigung des Fahrzeugregisters mitzuteilen; ..."
http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__13.html
Der Kaufvertrag regelt Eigentum und ihm fehlen sämtliche relavanten Inhalte, die für die Meldung an die Zulassungsstelle vorgeschrieben sind.
Vergisst man diese Meldung (genau diese, Kopie Kaufvertrag ist das nicht) verhält man sich als Verkäufer Ordnungswidrig und hat keinerlei Schadensersatzansprüche gegen den Käufer, oder einen Rechtsanspruch aus der Halterschaft und den damit verbundenen Pflichten heraus zu kommen.
Man erhält keine Rechtsansprüche aus einem rechtswidrigen Verhalten.
Völlig abgesehen davon, dass die Weiterleitung des Kaufvertrags an die Zulassungsstelle rechtswidrig ist, hier ist ein Straftatbestand des Datenschutzgesetz betroffen, weil unberechtigt und unerlaubt rein zivilrechtliche Information zu einer Eigentümerschaft und Details des Kaufgegenstands weitergegeben werden.
@Hybridpilot: lies Dir doch zukünftig die Artikel Deiner Vorredner sorgfältiger durch bevor Du sie kritisierst!
Unter "vorheriger Abmeldung" ist die Abmeldung vor dem Fz.-Verkauf zu verstehen. Das macht jedoch kaum jemand und ist auch nicht praktikabel, da der Käufer dann keine Probefahrt mehr mit dem Fz. machen kann.Deshalb Fz. angemeldet lassen und mit dem Kaufvertrag so verfahren, wie ich es oben beschrieben habe. Das der Verkäufer von dem Verkauf seines FZ. zeitnah die Zulassungsstelle informieren muß ist selbstverständlich.
@Müller3:
Wieso willst Du zwanghaft anderen Leuten einen Schaden zufügen?
Du hast null Ahnung, selbst Kleinkindern dürfte es einleuchten, dass ein Vertrag zwischen A und B keinerlei Wirkung für C hat, auch nicht dann, wenn im A/B-Vertrag eine Uhrzeit eingetragen ist.
Der Kaufvertrag ist keinerlei Erklärung oder Nachweis über einen Zulassungs- oder Versicherungswechsel.
Es gibt etliche Situationen, bei der es zu einer Eigentumsübertragung (Kaufvertrag) kommt, aber weder eine Zulassungsänderung, noch eine Änderung des Versicherungsverhältnisses eintritt.
Ohne unmittelbare (direkte) Erklärung des Käufers gegenüber der Zulassungsstelle, dass ein Halterwechsel erfolgen wird, besteht das (Steuer- und) Versicherungsverhältnis bis zur tatsächlichen Ummeldung uneingeschränkt weiter. Mit der Pflicht zur Zahlung der Versicherungsprämie, mit den Folgen einer Hochstufung bei Inanspruchnahme.
Der Kaufvertrag ist selbst mit Uhrzeit völlig wertlos, um sich gegen diese Pflichten und Folgen zu schützen, wenn der Käufer das Fahrzeug nicht ummeldet.
Daran ändert auch eine zeitnahe Info an die Zulassungsstelle nichts, wenn es nur ein Anschreiben mit Kopie des Kaufvertrags ist, selbst wenn im Kaufvertrag eine Uhrzeit aufgeführt ist und ein Notar und der Papst als Zeugen bestätigen.
Ein Kaufvertrag ist keine unmittelbare, rechtsverbindliche Erklärung des Käufers, dass ein Halterwechsel erfolgen wird. Unabhängig davon, wie Du strampelst und wie oft irgendwelcher Unfug zu finden ist.
Relevant sind der von mir verlinkte §13 FZV - lies das doch einfach:
Der Käufer muss gegenüber der Zulassungsstelle eine Veränderung der Halterschaft bestätigen und das passiert seit 1.3.2007 ausschließlich durch die Veräußerungsanzeige gem. §13 FZV. Und vor dem 1.3.2007 fand sich diese Pflicht in §27 Abs.3 StVZO.
Die Verkäufer haben in Zusammenhang mit einer nicht vollzogenen Ummeldung des Käufers nicht wegen einer vergessenen Uhrzeit regelmäßig Ärger bekommen (da das Datum im Kaufvertrag immer aufgeführt ist, wäre doch ohnehin um 24:00 Uhr der Hammer gefallen), sondern weil sie keine Veräußerungsanzeige mit Bestätigung des Käufers, sondern nur eine Kopie des Kaufvertrags an die Zulassungsstelle und Versicherung geschickt haben und dann nicht aus der Halterschaft gekommen sind.
Lies doch einfach §13 FZV und - falls Du ein Kraftfahrzeug haben sollte, woran aufgrund Deiner Äußerungen immer mehr Zweifel aufkommen - Deinen Versicherungsvertrag. Da finden sich doch unter dem Begriff "Obliegenheiten des Versicherungsnehmers" (Deinen Pflichten) alle relevanten Punkte eines Fahrzeugverkaufs des Pflichtversicherungsgesetzes aufgeführt.
Warum liest Du das nicht - weil Deiner Meinung nach der Gesetzgeber keine Ahnung hat.
Nochmals die eindeutige Frage an Dich:
Hast Du Ahnung von den Gesetzen,
wenn ja, warum erzählst Du wider besseren Wissen so ein Blödsinn, den ein Fragesteller in Teufels-Küche bringen kann?
wenn nein, warum antwortest Du dann überhaupt zu Dingen, von denen Du keine Ahnung hast, anstatt die Zeit besser zu nutzen, zB. mit einem Besuch beim Therapeuten zum Thema Komplexe und Wichtigtuerei?
Jura ist das schwerste Studium mit den höchsten Anforderungen, jeder Arzt darf Jahre früher einen Menschen aufschneiden und an lebenswichtigen Organen herum machen, als ein Jurist einen Mandanten vor Gericht vertreten - aber jeder Deutsche hat Ahnung von Recht und fühlt sich berufen sein Wissen ohne auch nur einen Blick in die Gesetze (was ja Unklarheiten beseitigen könnte) einfach so verbreiten.
Nimmst Du Deinen Verwandten auch nebenbei am Vormittag Blinddarm, Nierensteine und Mandeln raus?
Eine Zwangsabmeldung ist ohne KfZ-Kennzeichen gemäss unserer Zulassungsstelle nicht möglich.
Mit KfZ-Kennzeichen und "verlorenem" Fahrzeugschein ist eine normale Abmeldung möglich.
Davon unabhängig gibt es noch die amtliche Zwangsstillegung aus anderen Sachverhalten.
Auch fast alle mündlichen Kaufverträge haben Rechtswirksamkeit, da es in Deutschland Vertragsfreiheit gibt. Es ergeben sich aber vermehrt Beweisprobleme.
Jura ist das schwerste Studium mit den höchsten Anforderungen, jeder Arzt darf Jahre früher einen Menschen aufschneiden und an lebenswichtigen Organen herum machen, als ein Jurist einen Mandanten vor Gericht vertreten - aber jeder Deutsche hat Ahnung von Recht und fühlt sich berufen sein Wissen ohne auch nur einen Blick in die Gesetze (was ja Unklarheiten beseitigen könnte) einfach so verbreiten.
Glaub ich bei weitem nicht!
KfZ-Zulassungsrecht gehört bestimmt auch nicht zu den gelehrten Fächern im Studium.
Das wichtigste Entscheidungskriterium ist in der Justiz das Ansehen der Person, wobei die Justiz in der Praxis in etwa eine Pseudowisschenschaft darstellt wie die Psychologie.
Es gibt genügend Proleten, dessen juristische fachliche Qualifikation über deren von Durchschnittsjuristen liegt und umgekehrt:
http://blog.justizfreund.de/?p=291
http://blog.justizfreund.de/?cat=17
Die hier erklärten Antworten können von der fachlichen Qualifikation her ganz besonders von Jurastudenten stammen aber auch seltener von sogenannten Volljuristen.
Hallo, habe leider leider einen ähnlichen Fall... könntest du villeicht schreiben wie das jetzt am Ende ausgegangen ist?
Mit freundlichen Grüßen
Hier wurden nun viele gute Tipps und Ratschläge gegeben, wie in solch einer Situation vorzugehen ist.
Leider war nicht einer dabei, der das wirklich mal durchgezogen hat.
Mich würde ernsthaft interessieren, ob es schon mal jemand geschafft hat, ein an Unbekannt verkauftes Auto abgemeldet zu bekommen.