Zugmaschine mit anhänger mit defekten abs
Hallo zusammen.
Leider hab ich eine Frage zur gewährleistung oder der zulässigkeit ob Fahren überhaupt erlaubt ist.
Ich muss einen Lkw fahren bei dem das Abs funktioniert und beim Anhänger nicht. Weil es defekt ist.
Was kann alles passieren wenn ich im schlimmsten fall bremsen muss? Will ich nicht erst wissen.
Nur ob da überhaupt zulässig ist so ein gespann zu fahren?
Ich wäre für euere Hilfe dankbar
Natürlich ist das zulässig.
Worüber sollte man mehr erstaunt sein ?
- über einen Berufskraftfahrer, der trotz Weiterbildungspflicht keine Ahnung über das eigentlich wichtigste Thema überhaupt hat, der Funktion einer Bremsanlage
oder
- über einen Antworter, der entweder nicht die geringste Ahnung hat, von dem was er da so schreibt oder schon Ahnung hat und nur mal wieder einen Zeitungsbericht über richtig viele Leichen auf der Autobahn lesen will.
Nein, nicht zulässig.
Das Führen eines Kraftfahrzeuges-Anhängers mit vorhandenem aber nicht funktionierendem Anhänger-ABS, ist ein Verstoß gegen die Vorschriften über Bremsanlagen sowie gegen die Vorschriften des § 30 StVZO und damit eine nicht geringfügige Ordnungswidrigkeit.
Grundsätzlich werden bei vorhandenem ABS die Bremsen stärker ausgelegt, damit sie im Notbremsfall dann auch sicher blockieren können (könnten), eine Blockierneigung haben und das ABS überhaupt regelnd eingreifen kann und durch entsprechende Reduzierung den Bremsweg und das Fahrverhalten (Spurstabilität) beeinflussen kann.
Je nach Bauausführung des Anhängers hängt neben dem reinen ABS auch noch ein elektronisches Bremskraftsystem (EBS) mit drin, die bei Störung des ABS ebenso nicht arbeitet, weil sie das ABS-System benutzt.
Bei einer kombinierten ABS-EBS Anlage wird die Betriebsbremse so ausgelegt, dass sie schon bei etwa 1,6 bis 2,4 bar Bremsdruck (je nach Hersteller) vollständig blockiert.
Durch gesteuertes Druckreduzieren des EBS wird dann der Bremsdruck jeweils eigenständig pro Rad so feinfühlig gesteuert, dass je nach tatsächlicher Beladung, momentaner Geschwindigkeit und Bremswunsch des Fahrers (Pedaldruck) die optimale Bremsleistung an jedes Rad kommt, damit die Fuhre sicher, kurz und völlig spurstabil abbremst. EBS ist vergleichbar wie ein eigenständig am Anhänger vorhandenes ESP, zusätzlich jedoch noch mit Einbeziehung der Lastabhängigkeit.
Ist dieses System außer Betrieb, dann kommt es bei leerem oder nur leicht beladenem Hänger bereits bei einer mittleren, völlig durchschnittlichen Bremsung zu einem schlagartigem, vollständigen Blockieren aller Räder am Anhänger.
Was dies dann bedeutet, sollte jedem klar sein, und dass dies der Gesetzgeber eher nicht unbedingt für "zulässig" oder "legal" oder auch "schon in Ordnung" ansieht, eigentlich auch.
Je nach Bauart des Hängers ist ein ABS Ausfall nur extrem kritisch (Anhänger blockiert bei Vollbremsung und hat eine geringere Bremswirkung und keine Spurführung als das mit ABS bremsende Zugfahrzeug) oder hochgradig gefährlich, weil das Ding schon bei geringem Bremseinsatz ein völlig unkontrollierbares Eigenleben entwickelt.
Der eigentlich auslösende Fehler ist meist lächerlich, oft liegt das Problem nur am ABS-Stecker zwischen Zugmaschine und Anhänger, 5-polig statt 7-polig (mit EBS nach ISO 7638) oder Kontaktprobleme und damit keine CAN-Bus-Verbindung zwischen den Steuergeräten des Zugfahrzeugs und dem im Anhänger.
Auch nicht selten ein technisch ahnungsloser Monteur, der einen defekten Stecker auswechselt und nicht darauf achtet, dass der gerade verfügbare Stecker nicht die notwendigen Anschlusskontakte hat. Passt schon und wird nicht so wichtig sein, sonst würde es ja nicht passen.
Oder auch eine einfache Unterbrechung der Stromversorgung des Anhängersteuergerätes oder ein fehlendes Signal von der Bremslicht-Leitung.
Der auslösende Grund ist meist unspektakulär und von einem Monteur mit Ahnung leicht zu finden und oft für kleines Geld schnell zu beseitigen.
Aber ein Nicht-beseitigen kann, je nach Bauausführung der Zugmaschine oder des Anhängers in der passenden Kombination auch zu einer absoluten Katastrophe führen.
Und bitte nicht auf irgendwelche schlauen Ideen von Kraftfahrerkollegen hören, die vorschlagen, einfach die ABS-Verbindung nicht zu stecken, damit die störende ABS-Leuchte nicht nervt. Darauf achten die kontrollierenden Polizisten direkt beim Anhalten als erstes, noch bevor Du den Motor abgeschaltet hast und dann kommt es richtig dicke, dann nennt sich das "billigend in Kauf genommen" und ist dann schon eine Straftat.
Aber vielleicht hast Du Glück, kannst den ersten Anworter hier in Regress bekommen, der dann sicherlich gerne die entstehenden Kosten bezahlen wird und je nach Ergebnis ohne murren und knurren für Dich ersatzweise in den Bau geht.
Frag doch gleich mal per PN nach Realnamen, ladungsfähiger Anschrift und der Bankverbindung mit entsprechend hoher Deckung.
Das einzige, was mich erstaunt, ist daß es tatsächlich Leute gibt, die solche Trollfragen ernst nehmen.
Frage doch einfach bei der BAST nach, wie viele solcher "Trolle" tatsächlich unterwegs sind, keine Ahnung vom Thema haben und dadurch katastrophale Unfälle auslösen.
Oder bei einer LKW-Kontrolle reinsten Gewissens berichten, dass ihnen ein Kumpel erzählt hat, dass dies so ginge.
Mögen die Dir Hörigen hier glauben, für mich bist Du hier der Troll, der andere Verkehrsteilnehmer aus Dummheit oder Spaß an der Sache in massive Gefahr bringt.