Mercedes
Hallo,
ich habe im Februar, nach Pleite mit einer Mercedes Benz C-Klasse, mir einen Mercedes Benz E 200 BJ. 2003 zugelegt und bin wiederum voll auf die Schnauze gefallen.
MB erzählt ständig von Luxus, Qualität usw.
Haben auch noch für Gebrauchte und natürlich Neue stolze Preise. Jetzt bleibt das Ding plötzlich stehen und in der Werkstatt erzählt man was von Steuerkette und einen Schaden von 5000,00€ , hätte es noch nie gegeben usw. Die Gebrauchtwagenversicherung übernimmt 40%, ich muss 60% tragen.... Nach einem 1/2 Jahr habe ich wieder einen Reinfall erlebt. Einer sagt ,dass innerhalb von einem 1/2 Jahr das die Versicherung tragen muss, der andere sagt nein. Ich weiß nur momentan, dass Mercedes nichts anderes ist als unzuverlässig in der Qualität. Ich bin stinksauer und brauche einige Tipps.
Ich will auch den Betrag/Kosten übernehmen. Scheckheftgepflegt ist alles. Ich überlege, eventuell dem Händler das Auto hinzustellen. Danke für jede Antwort.
Wenn du schonmal mit nem Benz auf die "Schnauze" gefallen bist warum kaufst dir wieder so ne Gurke???
leider war dies ein Tauschgeschäft, dass vom Gericht eingeleitet wurde. Genau bedeutet dies, es wurde ein Schaden festgestellt, der durch die Werkstatt verursacht wurde. Gerichtsurteil altse Auto zurück - tausch gleichwertiges oder zuzahlung. alles klar?
Das passiert auch bei jeder anderen Automarke. Die sogenannten Montagsautos halt. Manchmal hat man mal eine Durststrecke erwischt in der alles im Leben scheis...se läuft. Hilft dir zwar auch nicht weiter, ist aber so. Beim nächsten Autokauf oder whatever da bei dir gelaufen ist, vorher eine Kaufberatung machen.
Bei der ganzen Vorgeschichte wende dich bloß an deinen Anwalt. Das ist meiner Meinung nach ein zu komplexer Vorgang, als dass dieser hier diskutiert werden sollte.
Gruß
BigM
Du hast Recht. Sicherlich hat jede Marke
seine Probleme,aber dann kann das Preis/Leistungsverhältnis nicht so qualitativ Vermarktet werden. Immerhin fährt man(n) einen Stern! Nun ja nicht mehr.
Aber ein Anwalt werde ich bestimmt ansprechen. Danke.
Zitat:
"Einer sagt ,dass innerhalb von einem 1/2 Jahr das die Versicherung tragen muss, ..."
Was mit Sicherheit falsch ist.
Man muss zwischen Garantie/Garantieversicherung und der gesetzlichen Gewährleistung unterscheiden.
Garantie ist ein Versprechen und es gilt das, was auch versprochen wurde. Also hier den Garantievertrag (das abgegebene Versprechen) lesen und was da aufgeführt, auch vorhandene eigene Pflichten (Reparaturen in Vertragswerkstätten, Eigenanteile, ...), gelten; was dort nicht aufgeführt ist, existiert auch nicht.
Garantie ist immer eine eigenständig Sache, neben oder auch zusätzlich zu der gesetzlichen Gewährleistung vorhanden ist. Oder nicht, wenn man keine hat.
Das Andere ist die "gesetzliche Gewährleistung" und die gilt 24 Monate (2 Jahre) und für Gewährleistungsmängel.
kann bei gebrauchten Artikeln auf 12 Monate reduziert werden - kann, muss aber auch
kann von privaten Verkäufern komplett ausgeschlossen werden - kann, muss aber auch
Ein Gewährleistungsmangel ist ein Mangel,
der bereits bei Übergabe des Gegenstandes vorhanden war, aber zu dem Zeitpunkt noch nicht erkennbar war
ein Mangel, der nicht auf übliche Abnutzung oder übliche Alterung zurückzuführen ist.
In den ersten 6 Monaten ab dem Verkauf muss der Verkäufer beweisen, dass es sich nicht um einen Gewährleistungsmangel handelt, um nicht leisten zu müssen.
In den dann nachfolgenden Monaten muss der Käufer beweisen, dass ein Mangel auch ein Gewährleistungsmangel ist, damit der Verkäufer kostenlos den Mangel beseitigt (Beweislastumkehr).
Der Verkäufer hat zwei Mal die Möglichkeit einen Mangel zu beseitigen, sollten beide Male scheitern oder sich der Verkäufer weigern, hat der Käufer die Möglichkeit
bei geringen Nutzungseinschränkungen zu mindern:
ein Sachverständiger legt den daraus entstandenen Minderwert fest, den der Verkäufer erstatten muss. Jedoch werden keine fremden Reparaturkosten (fremde Rechnungen) übernommen.bei erheblichen Nutzungseinschränkungen zu wandeln:
Der Kaufvertrag wird rückgängig gemacht, Fahrzeug wird zurückgegeben, Verkäufer muss den Kaufpreis erstatten (Gegenrechnung von Zulassungskosten mit Nutzungsentschädigung).
DAS sind Deine Möglichkeiten, da musst Du nun anhand Deiner Situation entscheiden, welchen Weg Du gehst.
Da die 6 Monate wohl noch nicht rum sind, bietet sich das über die Gewährleistung an, der Verkäufer muss zwar beweisen, dass es sich nicht um einen Gewährleistungsmangel handelt (siehe Definition oben), aber das ein derartig schwerer Defekt bereits beim Verkauf vorhanden war, aber fast 6 Monate nicht erkennbar war, ist eher nicht möglich.
Kommt aber auch auf die seit dem Verkauf vorhandene Fahrleistung an. Waren das nur 1.000 Kilometer sieht das deutlich anders aus, als bei schon gefahrenen 20.000 Kilometer.
Von hier aus, über das Internet wegen einiger zu beachtender Details nicht einzuschätzen.
Hallo,
danke für die ausführliche Information. Du hast mir sehr geholfen. Man kann als Leihe nur auf Informationen aus dem Netz hoffen und versuchen diese umzusetzen. Ich werde für mich jetzt entscheiden müssen, was ich mache. momentan fehlt mir das Auto und es wird auch schnell nicht behoben werden.
Danke.