Benötige ich für die Abmeldung bzw. die neu Zulassung den TÜV Bericht?
Hallo,
habe mein Auto gestern verkauft und habe nun gehört, dass ich zu Abmeldung bzw. Zulassung in einem anderen Kreis die TÜV Bescheinigung benötige?!
Ist das richtig oder brauch ich diese gar nicht?
Vielen Dank für eure Hilfe!
du braust natürlich einen gültigen tüvbericht und dem farzeugschein bzw. brief und ne versicherungdoppelkarte!!!
http://www.aad.de/wasfuerdet.htm#Besitzwechsel
http://www.strassenverkehrsamt.de/artikel/ummeldung-ausserhalb-des-kreises
Da kannst du es nachlesen.
Ja klar denn ohne Tüv keine Zulassung!
Es sei denn der Wagen ist noch keine 3 Jahre alt dann hat er ja automatisch noch gültigen Tüv!
Hallo!
Nö jungs,der letzte Prüfbericht ist nicht erforderlich,
da der HU-Termin in den Abmeldeunterlagen vermerkt ist.
Eine Wiederzulassung ist aber nur mit gültiger HU möglich.
MFG
Zum Verkauf, also zur Mitteilung, daß der Verkauf erfolgte, braucht
er gar nichts, denn die Papiere
hat ja wohl nun der Käufer.
Abmelden geht nicht mehr, nur vorübergehend stillegen. Zur Um-
meldung in einen anderen Bezrk
braucht er nur seine Papiere, da
ist auch die HU drauf bescheinigt.
Gibts die Versicherungsdoppelkarte überhaupt noch?
Wohl nicht in der uns bekannten Form, aber es gibt noch immer Zu-
lassungsstellen, die eine Versich-
erungsbestätigung verlangen.
Ach so, ich kenn das nur noch so, daß die Versicherung online da die Bescheinigung hinschickt mit den ganzen Daten und das wars dann. So ist das zumindest bei uns in Celle. Aber man lernt ja nie aus