Gewährleistung
Hi an alle,
ich hab mal ne Frage. Hab seit 8 Wochen mein neuen Gebrauchten und der ist seit zwei Wochen in der Werkstatt wegen Motorschaden. Hab jetzt nen Leihwagen von dem Autohaus. Der Motorschaden ist Gewährleistung, aber muß ich den Leihwagen bezahlen? Oder steht er mir als Ersatz zu??
Viele Grüße und Danke schon für die Antworten.
Im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung bzw. Ansprüchen aus Sachmängelhaftung hast Du lediglich Anspruch auf kostenfreie Beseitigung der Mängel an Deinem Fahrzeug.
Sogar bei einer zugesagten "Mobilitätsgarantie" heißt das NICHT, dass Dir das Ersatzfahrzeug kostenlos zur Verfügung gestellt wird; lediglich, DASS überhaupt Eines zur Verfügung steht.
Zudem:
In der Zeit der Ersatzwagennutzung unterliegt Dein eigenes Fahrzeug ja auch nicht der Abnutzung ... und geldwerte Vorteile sollst Du ja auch aus dieser Nicht(ab)nutzung auch nicht ziehen dürfen (Bereicherungsverbot).
Wahrscheinlich bekommst Du das Ersatzfahrzeug ja auch zu einem ermäßigten Tarif?!
Wie schon geschrieben, nur die Kosten werden übernommen, die direkt mit der Mängelbeseitigung zu tun haben.
Teile, Arbeitsstunden, Porto- oder Lieferkosten für Ersatzteile, notwendige Schmier- und Hilfsstoffe, auch ggf. Transportkosten für das Fahrzeug (Abschleppkosten - aber nur so weit sie dem Verkäufer zumutbar sind), ...
Aber dass Du einen Leihwagen benutzt, hat keinen Einfluss darauf, dass der Mangel beseitigt wird, somit werden diese Kosten nicht übernommen.