Ca-Kosten und Kulanzregelung für neues ABS-Steuergerät Seat Ibiza, 1,4, 55 kw, BJ 08/2004
Mein ABS-Steuergerät für o.a. Ibiza ist defekt, obwohl ich erst 17.900 km mit dem Wagen gefahren habe.
Das ist übrigens nicht der erste Defekt. Auch mein Kombi-Gerät hat vor 2 1/2 Jahren schlapp gemacht. Damals hatte ich keine 10.000 km zurückgelegt.
VW hat seinerzeit keine Kulanz walten lassen, weil ich die fälligen Inspektionen nicht in einer Vertragswerkstatt habe durchführen lassen, sondern bei einem - einen sehr guten Ruf genießenden -Autohaus mit autorisierter Werkstatt, wo ich das Fahrzeug auch neu gekauft hatte. Mir hatte seinerzeit niemand gesagt, dass ich 1. eine VW-/Seat-Vertragswerkstatt aufsuchen muss und 2. es sich bei dem Autohaus um keine solche handelt. Insofern fühlte ich mich doppelt betrogen und hab seither auch das Autohaus nicht mehr aufgesucht.
Nun zu meinen beiden Fragen:
1. Ist nicht ein Gesetz erlassen worden, nach dem Garantieleistungen auch dann erbracht werden müssen, wenn Inspektionen regelmäßig in Nicht-Vertragswerkstätten durchgeführt wurden? Wenn ja, wo finde ich es bzw. ab welchem Jahr gilt dies?
- Mir wurde gesagt, dass die Softwareaufspielung für das neue ABS-Steuergerät zusätzliche Kosten mit sich bringt. Das kann ja wohl nicht wahr sein. Zu einem von VW gelieferten neuen ABS-Steuergerät für meinen Ibiza gehört die Software ja wohl eigentlich dazu, oder?
Ich bin wirklich erschüttert. Da kauft man sich ein neues Auto und hat innerhalb von 5 1/2 Jahren für neue Steuergeräte 1.500 Euro zu zahlen, deren Defekte ja wohl einwandfrei auf schlechtes Material bzw. menschliches/technisches Versagen bei der Herstellung zurückzuführen sind. Und dann soll man auch noch für Software bezahlen, ohne die ein solches Steuergerät überhaupt nicht funktioniert?
Ich würde mich sehr über eine rasche Antwort freuen, da ich das Auto morgen abholen muss und nicht mit Kosten belastet werden möchte, die ich mir sparen kann. DANKE!!
Zu 1) Kein Gesetz sondern ein oberstes Gerichtsurteil
Die übliche Garantie bleibt erhalten, wenn die vorgeschriebenen Inspektionen nach Herstellervorschrift durchgeführt wurden. Sie müssen nicht in einer Vertragswerkstatt ausgeführt worden sein.
Garantie sind 2 Jahre ab Erstzulassung, da der Wagen beim ersten Defekt bereits 2,5 Jahre alt war, war er da schon 6 Monate aus der Garantiezeit raus. Damit besteht ohnehin keinerlei Garantieanspruch mehr.
Das gilt aber auch nur für die übliche Garantie, also diese 2 Jahre auf das Fahrzeug. Es gibt zu dem Thema ein weiteres Urteil, nach dem längere Garantien, wie Lack oder Durchrostung sehr wohl an die Herstellervorgaben gebunden sind. Es gilt auch die Pflicht zu einer Vertragswerkstatt.
Was anderes ist da noch die sogenannte Kulanz. Das ist eine freiwillige Kostenbeteiligung des Herstellers, meist zusammen mit dem Vertragshändler, als Instrument der Kundenbindung. Kulanz ist ohne jeden Rechtsanspruch.
Da hier von Deiner Seite deutlich als erstes erklärt wurde, dass Du auf keinerlei Bindung zum Hersteller wert legst (Inspektion in einem Nicht-Vertragsbetrieb), hat er schon bei der ersten Reparatur identisch zu Deinem Verhalten reagiert: Danke, kein Interesse.
Dass Dir keiner etwas gesagt hat, nunja, es ist Deine Obliegenheit und "gesagt" haben sie es schon: Du findest es schriftlich im Wartungs- bzw. Inspektionsheft und wohl auch in der Betriebsanleitung des Fahrzeugs. Wenn Du es nicht durchliest und im Betrieb nachfragst, dann ist kein Anderer schuld.
Ich verstehe allerdings auch nicht, wieso Du bei VW wegen Kulanz nachgefragt hast, wenn Du einen Seat fährst. Zuständig dafür wäre ausschließlich Seat Deutschland.
zu 2). Das mit der kostenpflichtigen Software ist merkwürdig, üblicherweise gehört die dazu, damit es den Zustand "betriebsfähig" erhält.
Es könnte sein, dass diese Geräte konzernübergreifend ohne jede Software gelagert werden und dann beim Einbau erst die fahrzeugspezifische Software bekommen. Spart einen Haufen Lagerkosten, man benötigt nur ein Teil und 8 verschiedene Datensätze auf dem Rechner und muss sich nicht 8 (oder wie viel auch immer) verschiedene Teile aufs Lager legen.
Nachfragen und genau erklären lassen.