Gebrauchtwagenkauf
Ich Kaufte mitte März einen Gebrauchtwagen Marke Opel Astra 1,6 16v
Kilometerstand laut Tacho 127 500km
Preis 2950,-Euro inkls. Tüv und AU Neu
in 64625 Bensheim
bei Autohandel Helmut Weber
An der Hartbrücke 1
So liebe leute , wer kann mir hier einen Rat geben . Ich fuhr das Auto 3 Wochen dann wurde er immer langsamer auf der Autobahn nahm kein Gas mehr an und dann blieb Ich liegen .
Abgeschleppt zur Werkstatt wo Ich wohne im saarland.
da wurde festgestellt das das Abgasrückventil kaputt wäre Kosten ca 165,00,- Euro ohne Einbau
nachdem es Eingebaut war stellte man fest der Katalysator ist auch komplett kaputt und hat den ganzen Auspuff komplett vernichtet.
fakt : Neue Auspuffanlage inkls. katalysator mit Einbau bei selbstkauf über E-Bay Kosten : 110,-Euro Mitteltopf und Enschalldämpfer
299,- Euro katalysator Einbau 60,- Euro !
Händler wollte das Ich das Auto nach Bensheim fahre und dort von im Reparieren lasse Dauer 2 tage .
ich habe das Abgelehnt weil das Auto überhaupt nicht fahrbereit war und es sowieso kein Gas mehr annahm.
Nach mehrmals telefonieren sagte man zur der werkstatt wo das Auto steht wir schicken die Teile ! Nächsten Tag kam ein Anruf auf mein Handy und da sagte der Verkäufer zu mir sie würden das nicht bezahlen sondern mir einen gebrauchten Katalysator schicken z.b. vo Unfallwagen.
Das wollte ich nicht und seitdem bekomme ich keine Antwort mehr von dem händler !
was soll Ich Eurer Meinung nach Tun ????
Habe ich überhaupt ein Recht auf Anpruch das er mir den Einbau und den Neueu kat bzw. Auspuffanlage und Abgasrückdruckventil bezahlt ????
viele Grüsse Andy 58
Natürlich hast du einen Gewährleistungssnspruch auf die Beseitigung der Mängel durch den Verkäufer.
Allerdings musst du dem Verkäufer dann auch die Gelegenheit geben, die Reparaturen durchzuführen. Bisher hast du alle Reparaturversuche abgelehnt. Steht der Wagen nun defekt bei Betrieb xy, würde ich mich an den Verkäufer wenden und ihn mit deinem Gewährleistungsanspruch konfrontieren. WIE er das macht, ob der Wagen vor Ort in deren Auftrag von dem anderen Betrieb repariert wird oder die sich den Wagen per Hänger holen, soll dir egal sein. Du hast einen Anspruch auf eine fachgerechte Beseitigung der Mängel, musst dem Verkäufer aber auch die Gelegenheit dazu geben.
Selber zahlen und abhaken.
Hier wurden als Kunde alle Fehler gemacht, die überhaupt machbar sind, mit absoluter Gründlichkeit, wo doch bereits einer zum Zerschießen der Ansprüche ausgereicht hätte.
Selbst das Angebot des Verkäufers, zu dem er nicht einmal verpflichtet gewesen wäre, wurde mit sicherer Präzision weg geschlagen.
Für das nächste mal: vorher fragen
Richtig, mehr kann man einfach nicht mehr tun um die Garantie abzuwuergen.
Toll. Ich verstehe zwar was du willst. Nur wie der Verkaeufer das dingens wieder flott bekommt musst du erstmal ihm ueberlassen.
Es geht nicht darum was am bequemsten fuer dich ist, sondern wie man den Schaden dem Zeitwert entsprechend reparieren kann.
Du kannst kein Auto fuer 3000 kaufen und dann auf eine Reparatur ueber dem Zeitwert verlangen.
Dann muss der verkaeufer das Auto auch nur in technisch einwandfreien zustand versetzen und da darf er auch bei einem aelteren Astra mit ueber 150 000 gelaufenen kilometern auch auf gebrauchtteile zurueckgreifen.