Der ist sehr wichtig.
Diese Angabe ist die Höhe der Reifenflanke und ergibt mit dem Felgendurchmesser den Gesamtdurchmesser des Reifens und damit Abrollumfang - der sich nur in sehr geringen Toleranzen verändern darf.
235/55 sind 129,25 mm Höhe der Reifenflanke
235/40 sind 94 mm Höhe der Reifenflanke
daraus ergibt sich:
235/55-17 sind 69 cm Durchmesser - 209,9 cm Abrollumfang
235/40-17 sind 63,6 cm Durchmesser - 193,3 cm Abrollumfang
Der 40er hat eine Umfangsdifferenz von -7,9%
daraus ergibt sich:
Der Tacho zeigt bei gleicher Geschwindigkeit 7,9% zu viel an.
Bei mehr als 3% muss der Tacho neu justiert werden, etwa 250 Euro.
Der Motor macht bei gleicher Geschwindigkeit 7,9% mehr Drehzahl.
Ab 5% verliert das Fahrzeug die Betriebserlaubnis, weil die Abgaswerte sich unzulässig groß verändern. Eine Abgasprüfung ist fällig. Keine AU sondern eine Abgasprüfung nach ECE-Zyklus für etwa 1.700 Euro. Allerdings dürfen sich die "neuen" Abgaswerte gegenüber dem Serienfahrzeug nicht verschlechtern. Machen sie das, ist es trotz kostenpflichtigem ECE-Test nicht eintragbar.
Durch die geringere Flankenhöhe verringert sich auch die Bodenfreiheit um ca. 2,7 cm.