Was soll man darauf antworten, mehr als weitere Fragezeichen kann es nicht geben, aber gut, Versuch macht kluch:
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An der ausgebauten Zwischenwelle ist kein Defekt zu erkennen.
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Defekte müssen nicht zwangsweise leicht erkennbar sein, kann defekt sein, muss aber nicht. Über eine Fragestellung in einem Internetforum mit Sicherheit nicht abschließend zu klären.
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Die Schiedsstelle des Kfz-Handwerks München-Oberbayern sieht es in ihrer Stellungnahme vom 24.2.2010 als erwiesen an, dass die verwendeten Teile vom Fahrzeughersteller für die Reparatur in diesem Umfang vorgeschrieben sind.
Im Gegensatz dazu sagte Herr Guido Trottenberg von der Direktion Qualität und Kundendienst Abteilung Kundenbetreuung von der Deutschen Renault AG in Brühl in einem Telefonat am 11.1.2010 wörtlich: „wenn die Zwischenwelle intakt ist, muss sie nicht ausgetauscht werden.
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Was sich beides nicht widerspricht, denn Renault stellt eine Bedingung und wenn diese nicht erfüllt ist, dann muss sie ausgetauscht werden, was BEIDE Stellen identisch bestätigen.
Somit sind wir wieder eins höher: Die grundsätzliche Frage ob das Ding nun noch weiterverwendbar ist oder nicht. Nicht einen Deut weiter.
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Ich würde gerne verstehen wollen, weshalb Fahrzeugteile ausgebaut werden, die technisch einwandfrei sind.
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Das ist eine reine Behauptung nahe an einer Unterstellung. Es ist wird einfach davon ausgegangen, dass das Teil völlig einwandfrei ist und weiterverwendet werden kann, aber genau dafür gibt es keinen technischen, sachverständigen Nachweis.
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Wurde vielleicht eine neu konstruierte Servolenkung auf Kosten des Verbrauchers eingebaut weil sich die bisherige Servolenkung als Fehlkonstruktion herausgestellt hat
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Es ist nichts über einen Rückruf, Serviceaktion oder auch "nur" besondere Häufung von derartigen Schäden bekannt, ein Vergleich mit der Situation bei GM ist nicht nur völlig aus der Luft gegriffen, sondern komplett haltlos.
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Wie gut haben es da die Besitzer z.B. eines Hyundai ix35: Der Hersteller gewährt eine fünfjährige Fahrzeug-Garantie.
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Auch da sollte man erst einmal in die Garantiedokumente sehen, was da denn genau garantiert wird. So platt 5 oder auch 7 Jahre auf das gesamte Fahrzeug, wie es die Werbung weiß machen will, ist das nicht.
Was allgemein unter dem Begriff "Garantie" verstanden wird - eine Vollgarantie auf alle Bauteile - gibt es auch nur für 3 Jahre. Dies aber auch mit der Einschränkung der Ausnahme von Verschleißteilen.
Bereits mit Ablauf der ersten 3 Jahre gibt es ganz erhebliche Einschränkungen bei den "garantierten Bauteilen", wie auch den dann eintretenden Garantieleistungen, also Kostenübernahmen, die - wenn überhaupt - auch nur anteilig erfolgt.
Eine vollständige Kostenübernahme wird im Schadensfall nur für sehr wenige Bauteile übernommen, die praktisch nirgends kaputt gehen. Abgescherte Antriebswellen schon nach 6 Jahren sind extrem selten geworden.
Das ist die gleiche Verbalakrobatik, wie die Mobilitätsgarantie. Die bei einigen Herstellern nur maximal zwei Jahre beträgt, sich aber durch eine Inspektion in der Vertragswerkstatt wiederum bis zur nächsten vorgeschriebenen Inspektion verlängert.
Bei VW jedoch lebenslang gilt, sofern man nach Hersteller-Vorschrift regelmäßig zu einer Inspektion bei einer Vertragswerkstatt war.
Den massiven Unterschied und den Vorteil einer "unbegrenzten" Mobilitätsgarantie erkannt?