12Gebrauchtwagen.de12Neuwagen.de

Unsere Partnerseiten:

Lkw besteuerung mazda bt 50

A
anon81156486
February 25, 2010

hallo
ich habe einen mazda bt 50 1,5 cab mit lkw zulassung angemeldet und vom finanzamt hannover eine besteuerung als pkw bekommen.ich werde natürlich wiederspruch einlegen.hat jemand dieselben probleme mit diesem auto und kann mir ein paar tipps geben??

C
christian005
February 25, 2010

Verfügt der Wagen über eine Doppelkabine,so ist die Ladefläche kürzer als die Kabine.So scheidet er als LKW schon mal aus.
Sicher hat das FA auch die gewerbliche Nutzung nicht anerkannt.
Glaub nicht,das der Widerspruch Erfolg hat.

A
anon81156486
February 25, 2010

ich habe den wagen extra als 1,5 kabine gekauft wegen der steuer ich werde auf jeden fall wiederspruch einlegen

C
christian005
February 25, 2010

Das technische ist das Eine.Das Andere ist der Nachweis der gewerblichen Nutzung.Liegt der nicht vor,gibts auch keine LKW Zulassung.

A
anon18010486
February 25, 2010

Das geht nur über Verhandlungen mit dem örtlichen Finanzamt. Es gibt Merkblätter von den Finanzämtern, wo drauf steht, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit ein Fahrzeug als nicht-PKW anerkannt wird. Normalerweise sogar online.

A
anon82583121
February 25, 2010

was kein lkw ist und wie ein pkw genutzt wird, (entsprechende bauliche veränderungen und deren abnahme) wird auch nicht wie ein lkw besteuert sondern folgerichtig und den gesetzen entsprechend als pkw. du hast schließlich ein recht auf korrekte besteuerung.
würden sie die lkw-steuer verlangen, würdest du falsch besteuert werden.

A
anon18010486
February 25, 2010

Wie schon Bestatter geschrieben - an Dein zuständiges Finanzamt wenden, KFZ-Steuerstelle, und entsprechend den Anforderungsbedingungen den Wagen überprüfen lassen und ggf. DANN Einspruch einlegen.

Das Finanzamt hat zusätzliche Bedingungen, die "höher" sind als die der Zulassungsstelle, was als LKW zugelassen ist, muss noch lange nicht als LKW versteuert werden.

Die Art der Nutzung gehört aber nicht dazu, es sind ausschließlich technische Dinge am Fahrzeug, wie zB.:

  • als LKW auch geeignet, die Nutzlast muss (oft) höher als das Leergewicht sein

  • Motorisierung auch klar als LKW erkennbar, ein leistungsstarker Benzin-V6 und das war es mit der LKW-Versteuerung

und mehr in dieser Art, es geht um die eindeutige Erkennbarkeit eines LKW und nicht um die billige Nutzung eines großen Fahrzeugs.

Den Sachbearbeiter nach der Kriterienliste fragen

A
anon37375821
May 28, 2011

Der BT50 mit 1,5 Kabine auch "Free-Style" genannt wird als LKW besteuert.Maßgebend ist ausschließlich daß die Ladefläche länger ist als die Fahrgastzelle.Ich mußte dazu meinen BT50 baujahr 2007 beim Finanzamt vorführen zum abmessen.Das gilt bundesweit!

A
anon18010486
May 28, 2011

Das Verhältnis Innenraumlänge/Länge der Ladefläche ist ein Kriterium, aber nicht das Alleinige.

Da gibt es noch einiges mehr, zB. das hier:

"Fahrzeuge, die bauartbedingt weitgehend einem PKW entsprechen und sich auch hinsichtlich des zulässigen Gesamtgewichts und der Nutzlast von einem PKW nicht wesentlich unterscheiden, unterliegen der emissionsbezogenen Hubraumbesteuerung nach § 8 Nr. 1 KraftStG. Eine Besteuerung solcher Fahrzeuge als LKW nach dem Fahrzeuggewicht kommt nur in Betracht, wenn die Fahrzeuge ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 2.800 kg und eine Nutzlast von mehr als 800 kg haben."
(BFH, 24.02.2010 - II R 6/ 08)

Da gibt es mittlerweile einiges, was der BFH in den letzten Jahren verbindlich definiert hat und auch bundesweit gilt - und dann auch irgendwann zu einer Neuberechnung der KFZ-Steuer inkl. Nachforderung führt.

Dass dies ein laufender Prozess ist, der den einen früher und den anderen später mit dem entscheidenden Brief erreicht, liegt nur an der notwendigen Zeit, bis der Bearbeiter am eigenen Fahrzeug ist und die einzelnen Vorgaben des BFH dann überprüft.

R
Rylski
October 26, 2011

Hallo habe das selbe Problem gibt es da was
schriftliches was man irgendwo nachlesen kann. Oder ein Urteil was bindend ist für 1,5 kabiner. Mazda sagt der wagen wird 60/40 gerechnet also LKW da die hinteren sitze Notsitze sind (2+2)FA will messen gibt es da kein gültiger Urteile

B
brunnenguru
January 04, 2012

Habe das gleiche Problem gehabt.Einspruch beim Finanzamt gemacht mit all den Begründungen wie hier im Forum beschrieben beschrieben. Rückantwort des Finanzamtes 1 DIN-A 4Seite mit Begründung warum PKW
Natürlich war ich nicht gleicher Ansicht !!!!
Aber weiteres Argumentieren erscheint mir als Sinnlos !
Per Order di Mufti 386 € jetzt !
Nun dachte ich mir amtlich erkannt das ich einen Pkw habe gehe ich mal zu Straßenverkehrsamt und lasse dort mein Auto umschlüsseln .Die haben sich kaputtgelacht als dort vorsprach.Was haben wir denn mit dem Finanzamt zu tun !!!! Ha ha hah
Besorge dir ein Umbaugutachten und dann helfen wir weiter .Habe ich gemacht und der TÜV hat mir ganz toll geholfen .Seite heute habe ich eine Limousine mit vier Sitzen und das amtlich von der Straßenverkehrsbehörde bescheinigt. Und jetzt wird das Ding als PKW Versichert !!!!!!!!!!

A
anon40342528
May 09, 2012

Kann ich mal Ihre A-nschrift oder Tel. Nr. bekommen, ich habe das gleiche Problem.
Wüsste gerne wie das genau geht!
Uli

A
anon40342528
May 09, 2012

Oder nachicht an meine E-mail-adresse
znl-soonwald@t-online.de