Kann ich einen dauergeparkten Anhänger auf meinem Privatgrundstück für mich kostenfrei abschleppe
Kann ich einen dauergeparkten Anhänger auf meinem Privatgrundstück für mich kostenfrei abschleppe (Sonstiges / Quasselecke)
So ganz versteh ich den Ansatz nicht.??
Wenn es sich bei dem Anhänger nicht um den eigenen handelt, was macht er dann überhaupt auf einem Privatgrundstück.
Ich würde erstmal dem Besitzer des Anhängers eine Frist zur Entfernung setzen.
Allgemein gilt für den öffentlichen Verkehrsraum, wer den Abschlepper ruft -> zahlt auch.
Über eine Privatklage lassen sich die Kosten vom Besitzer des abgeschleppten Fahrzeuges wieder einklagen,....dauert aber, wenn es überhaupt was wird!!
Deshalb IMMER die Ordnungsmacht rufen, wenn ein Fahrzeug eine Ausfahrt blockiert.
Auf einem Privatgrundstück schreitet die Ordnungsmacht aber nicht ein, außer das abgestellte Etwas stellt eine Umwelt/Gesundheitsgefährdung da.
...Wer dann aber letztendlich die Kosten trägt???
Du willst ihn abgeschleppt haben, also mußt Du auch dafür bezahlen. Du kannst ja versuchen, Dich hinterher am Besitzer schadlos zu halten, aber ich sag Dir gleich, daß das voll der zivilrechtliche Dschungel ist und wenns strittig wird wahrscheinlich wegen Geringfügigkeit niedergelegt werden wird.
Es besteht außerdem die Möglichkeit, daß der Besitzer, wenn der Anhänger einfach ohne sein Wissen entsorgt wird, Schadensersatzansprüche an Dich stellen kann.
Du musst wie bereits gesagt das Abschleppen tragen und dir später wieder erstreiten...
Der Aufwand ist es wohl nicht wert....
Könnte man den Anhänger nicht einfach auf öffentlichen Grund schieben ?
LG!