Noch mal zur Nacherfüllung: Die Lieferung einer mangelfreien Sache STATT der Beseitigung des Mangels ist per Gesetz ja nicht ausgeschlossen, nur eben eingeschränkt. Dazu heißt es in § 439 Abs. 3 BGB:
"Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des §
275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.
Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des
Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne
erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des
Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht
des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt
unberührt."
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/gesamt.pdf
Heißt für dich oder ggf. deinen wortgewandten Anwalt, dass du glaubhaft machen musst, dass dieses Montagsauto für dich nicht länger hinnehmbar ist. Die ständigen massiven Ausfälle und negativen Folgen für dich sind gerade in Hinblick auf das "Alter" des Fahrzeugs inakzeptabel und benachteiligen dich unverhältnismäßig. Außerdem bangst du um deine Sicherheit, wenn auf der Autobahn das Dach explodiert...
Stellt dir VW einen neuen oder gleichwertigen Wagen zur Verfügung, musst du ggf. die Wertdifferenz aus der Nutzung bezahlen. Mit der Abwrackprämie hat VW nichts zu tun. Auch den Nachlass musst du dir nicht abziehen lassen. Zumindest dann nicht, wenn der Eos ein Neuwagen war und nicht schon beim Kauf "weniger" wert war, als ein etwaiger werksneuer Ersatzwagen, weil er beispielsweise ein Vorführwagen mit Zulassung war etc.
Die andere und weniger aufwändige Möglichkeit wäre, bei VW alle Mängel beseitigen zu lassen und den Wagen dann schnellstens zu verkaufen. Wohlgemerkt OHNE die Abwrackprämie oder den Nachlass von VW gegen dich wirken zu lassen 
Nun heißt es rechnen und abwägen...