Wenn jemand seinen Gebrauchtwagen bei einem Händler ( Autohändler ) Inzahlung gibt, hat der Händler gegenüber dem ehemaligen Fahrzeugbesitzer ein Gewährleistungsrecht von zwei Jahren auf dem Angekauften PKW ??
Und wenn ein neues Auto bestellt wird und der Gebrauchtwagen Inzahlung gegeben wird sollte vereinbart werden, das auf dem Inzahlung gegebenen Fahrzeug die Gewährleistung ausgeschlossen wird vom Verkäufer ??