Muss der Fahrzeughalter kreditwürdig sein?
Person A ist kreditwürdig und finanziert das Auto
Person B ist der Fahrzeughalter
Muss Person B, der Fahrzeughalter, als Mitschuldner im Kreditvertrag stehen und somit kreditwürdig sein?
ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen, google konnte es leider nicht!
Das liegt im Ermessen des Kreditgebers, welche Sicherheiten er haben möchte.
oder man lebt nicht über seine verhältnisse und nimmt ein fahrzeug, welches man auch bezahlen kann.
oder man beantwortet die Frage
Weil ich nach dem Grundsatz lebe, dass "meins" auch "meins" ist !
Heute ist zwar der Fahrzeughalter nicht automatisch auch der Besitzer eines Pkw, aber dass sollte geregelt sein. Das Eigentumsverhältnis würde ich in jedem Fall vertraglich festhalten.
m.f.g. Raucher
Hallo "binahelmers",
ein Fahrzeughalter muss nur derart "kreditwürdig" sein, dass das Finanzamt die Steuern für das Fahrzeug einziehen kann. Nicht mehr und nicht weniger. Kreditnehmer, Versicherungsnehmer und Fahrzeughalter können drei verschiedene Personen sein ...
Wenn Person "A" zur Bank geht und einen Kredit aufnimmt, dann hat das so lange nichts mit Person "B" zu tun, bis er als Bürge im Kreditvertrag auftaucht. Als alleiniger Kreditnehmer, also ohne Bürgen, taucht "B" nicht auf, es sei denn, die Bank will den Fahrzeugbrief als Sicherheit. Da könnte es Probleme geben, wenn der Kreditnehmer nicht gleichzeitig auch Fahrzeughalter ist.
Wenn also "A" einen Kredit ohne Bürgen aufnimmt und den Brief (Zulassungsbescheinigung I) nicht als Sicherheit hinterlegen muss, dann kann er ein Fahrzeug kaufen und dieses auf Person "B" zulassen. Person "B" sollte allerdings ein Konto haben, denn die meisten (alle?) Finanzämter verlangen heute eine Einzugsermächtigung.
Ich würde mir allerdings 3x überlegen, ob ich als Kreditnehmer mein Fahrzeug auf eine andere Person zulassen würde !!!
m.f.g.
Raucher
"Person A" finanziert seiner Lebensgefährtin "Person C" das Auto weil die nicht Kreditwürdig ist!
Laut Kreditgeber kann "Person C" nicht als Fahrzeughalter eingetragen werden weil sie nicht kreditwürdig ist!
Deswegen wird das Auto auf "Person B" zugelassen.
"Ich würde mir allerdings 3x überlegen, ob ich als Kreditnehmer mein Fahrzeug auf eine andere Person zulassen würde !!!"
warum?
danke für eure Hilfe.
gleich haben wir das Alphabet durch
Da ist was dran ich weiß!
Aber es geht leider nicht anders! =(
Ist es denn zwingend (d.h. aus sachlichen Gründen)notwendig, dass Person C als Halter eingetragen wird?