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Bezahlung der Mautgebühr

A
arthurstasch
August 27, 2009

Ich habe vor kurzem bei einer Firma Glas bestellt und als es geliefert wurde, hatte ich auf der Rechnung zusätzliche Kosten für die Mautgebühren (150€, +Mwst).
Muss ich diese Kosten auf mich nehmen oder die Firma, bei der ich das Glas bestellt habe?

A
anon32625740
August 27, 2009

Mautgebühren, ebenso wie allgemeine Transportkosten hat erstmal der Lieferant zu tragen.

Verrechnet wird das ganze in den Lieferkosten, welche vom Kunden zu zahlen sind, zuzüglich der bestellten Ware.
Im Allgemeinen werden die Kosten für die Anlieferung bei Bestellung angegeben.

Und auch nur dieser Betrag ist zu zahlen.

Ein Posten Mautgebühren, zusätzlich zu den eigentlichen Lieferkosten, ohne das der Kunde davon Kenntnis hat, muss auch nicht gezahlt werden.

A
anon63303437
August 27, 2009

Das sehe ich genauso, wie Mudder. Als nächstes werden noch die Klo Gebühren der Raststätten (50 Cent/je Nutzergang) in Rechnu8ng gestellt.
Bezahlt werden muß nur der vereinbarte Preis

A
anon18010486
August 27, 2009

Muß man eine Rechnung nicht erst mal komplett bezahlen, und sich dann streiten?

Ich würde jetzt erst mal alles, außer den strittigen Mautgebühren bezahlen, dann gibts wenigstens keinen Grund, böswillige Zahlungsverweigerung zu unterstellen.

Ich kenne mich mit der neuesten Steuergesetzgebung in .de nicht aus, aber sind Mautgebühren tatsächlich mehrwertssteuerplichtig? Was wird denn da mehr wert?

A
anon16135458
August 27, 2009

Wenn die Bestellung beim Lieferanten inkl. Lieferung vereinbart ist, dann hat der Lieferant diesen Betrag zu zahlen.

Wenn der Preis nur für das Transportgut, aber mit Lieferung ausgemacht wurde, sind vom Lieferanten die Transportkosten mit Mautkosten beim Vertragsabschluss anzugeben.

A
anon78530862
August 27, 2009

Also das sehe ich auch so!
Im nachhinein halte ich das für Abzocke das sollte im Preis mit einbegriffen sein!

Also sollte der Lieferant das schon vorher in den Preis mit einkalkulieren!