Absetzbarkeit von Benzinkosten bei Kfz mit spanischem amtl. Kennzeichen
Können die Benzinkosten bei einem Aufenthalt in Deutschland von mehr als sechs Monaten steuerlich abgesetzt werden, wenn das Kfz nicht in Deutschland, sondern in Spanien angemeldet ist?
War mein Rat und meine Vermutung also richtig. Ich wollte es nur noch einmal wissen. Der Betreffende ist allerdings nicht deutscher Staatsangehöriger.
Die Absetzbarkeit der Kilometerpauschale in der Steuererklärung ist grundsätzlich auch bei der Benutzung von Fahrzeugen mit ausländischem Kennzeichen möglich ..
KOMMA ABER:
es muss sich hierbei um so genannte "Grenzgänger" handeln, die regelmäßig täglich - mindestens jedoch 185 Tage im Kalenderjahr) über die Staatsgrenze eines DIREKTEN ANRAINERSTAATES nach Deutschland zur Arbeitsstelle fahren. ... UND es muss realistisch sein, dass der Wohnort des ausländischen Arbeitnehmers UND die Betriebsstätte des Arbeitgebers (NICHT unbedingt Firmensitz) eine gewisse Fahrstrecke nicht übersteigt
.. und für Autos mit spanischer Zulassung trifft das Alles nicht zu
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Ich spreche da aus Erfahrung, da ich in Frankreich wohnender Grenzgänger mit Arbeitsstelle im angrenzenden Deutschland bin (Entfernung zur Betriebsstätte 23km -- Firmensitz ist jedoch Bochum) .. funktioniert schon seit 18 Jahren hervorragend mit der Absetzung der Entfernungspauschale beim BETRIEBSSTÄTTEN-FA Bochum-Süd.
Mein(e) Fahrzeug(e) sind natürlich völlig korrekt in Frankreich (Wohnort) zugelassen .. und tragen daher auch ein französisches Kennzeichen.
Klar isses korrekt .. ich wollte nur eine Verunsicherung anderer Grenzgänger vermeiden, die im Rahmen der 185-Tage-Regelung die Entfernungspauschale auch unter Angabe eines ausländischen Kennzeichens in Anspruch nehmen können.
Bei der Benzinpreisentwicklung wäre das deutlich besser. Eigentlich sollte das ja kein Problem sein. https://www.spritkostenrechner.de/benzinpreisentwicklung