Darf behinderter mit wohnmobil auf behindertenparkplatz parken
welche abmessungen darf - falls es grundsätzlich erlaubt sein sollte - das auf dem behindertenplatz geparkte womo eines behinderten haben
erst mal danke für die schnellen antworten. wollte nur wissen, ob es beschränkungen bezgl. größe und gewicht gibt – bei fehlenden zusatzschildern - natürlich nur zum parken, denn wer möchte schon in der innenstadt campen.
danke für eure antworten
warum denn nicht ?
solange alles entsprechend am fahrzeug gekennzeichnet ist.
ok, sollte sicher kein wohnbus sein, aber so über den daumen bis zur größe eines t-5 oder sprinters wäre das wohl kein ding.
aber leider zeigen tägliche beispiele, dass wohnmobile auf parkplätzen ungern gesehen sind. das hat folgende gründe:
- viele verwechseln parken mit urlaub machen. so stehen sie dann tagelang auf einem parkplatz rum. es ist nunmal, nicht wie in wohnmobilwerbung propagiert, verboten irgendwo wild zu campen. sprich bumscontainer irgendwo hinstellen und fertig.
- viele wohnmobilfahrer sind sich nicht über die größe ihres vehikels im klaren, und verschätzen sich daher sehr oft, was dann zu stundenlangen rangierversuchen mit fahrzeugberührungen führt. oder man parkt letztendlich einfach so, wie man gerade angekommen ist über mehrere parkplätze.
Versteh ich jetzt nicht!
Warum sollte er es denn nicht dürfen?
Am besten ist jetzt fragt noch einer darf ich normaler nicht Behinderter Mensch auf einem einfachen PKW Parkplatz parken lol;)
Achso darfst nur nicht in dem Wohnmobil übernachten dazu musst du auf den Campingplatz wenn ich mich recht erinnere!
Nicht jeder darf dort parken.Der Behindertenausweis des Versorgungsamtes langt alleine nicht.beim Ordnungsamt der Stadt kann man eine "Parkerleichterungskarte" beantragen,
allerdings müssen dann auch die Merkmale aG,G ,Bl.erfüllt sein.Was für ein Auto der Behinderte fährt,ist secundär.
In der Regel sind Behindertenparkplätze keine Dauerparkplätze ,da sie vielen Leuten zur Verfügung gestellt werden.Wer einen Dauerparkplatz sucht,muss einen
persönlich für sich selbt bei der Stadt beantragen,der unter bestimmmten Voraussetzungen gekennzeichnet wird(Weiße Linien-pers. Nummer).Die Parkerleichterungskarte gilt seit 2001 auch Europaweit in allen angeschlossenen Staaten(gegenseitig)
erst mal danke für die schnelle antwort. wollte nur wissen, ob es beschränkungen bezgl. größe und gewicht gibt – bei fehlenden zusatzschildern - natürlich nur zum parken, denn wer möchte schon in der innenstadt campen.
danke für die antworten
erst mal danke für die schnelle antwort. wollte nur wissen, ob es beschränkungen bezgl. größe und gewicht gibt – bei fehlenden zusatzschildern - natürlich nur zum parken, denn wer möchte schon in der innenstadt campen. danke für die antworten
Gerade erlebt:
Behinderten-Parkplatz aber nur für Pkw zugelassen.
Wohnmobil würde auf normgerechten Parkplatz passen (6 m Länge), blauer Parkausweis für Kennzeichen aG der Behinderung liegt vor und war auf Armaturenbrett sichtbar.
Verwarnung von 10 € weil Womo kein Pkw. Nächster Parkplatz für Wohnmobile war 600 m entfernt. Heißt: ein behinderter hat kein Recht auf Wohnmobil-Urlaub, zumindest bei der Parkplatz-Suche kann man schnell auf die Nase fallen, weil viel Städte gerne Parkplätze rein für Pkw reservieren.
"Diskriminierung von Behinderten" soll nicht sein, bei Wohnmobilisten mit Behinderung ist das offensichtlich nur noch eine lässliche Sünde.
Also: Wohnmobile mit Behinderten an Bord brauchen den blauen Parkausweis und einen Parkplatz, der nicht nur für Pkw zugelassen ist - und dann soll das Womo natürlich nicht verkehrsbehindernd geparkt werden, was jenseits von 6 m Länge zum Problem wird...
speidergutt
Was soll denn dieser Quark:
Zitat:
"Diskriminierung von Behinderten" soll nicht sein, bei Wohnmobilisten mit Behinderung ist das offensichtlich nur noch eine lässliche Sünde.
Auch ein Nichtbehinderter darf mit einem entsprechenden Wohnmobil nicht auf einem PKW-Parkplatz parken, auch ein Nichtbehinderter muss dann diese 600 Meter laufen.
Wo wird jetzt der Behinderte diskriminiert?
Schon mal in ein Lexikon gesehen, was Diskriminierung überhaupt bedeutet - Verachtung.
Ich finde es schon ziemlich dreist, wenn einem allein schon dadurch eine Verachtung vorgeworfen wird, wenn Behinderten aus rein bauphysikalischen Gründen keinerlei Bevorteilung gewährt werden können.
Ich schlage vor, einen Tag Rollstuhl zu fahren..
Das ist kein Spaß..
Aus diesem Grund wurde der blaue Parkausweis erfunden.
Wenn ein Behinderter mit Womo dann nicht einen passenden Parkplatz findet, erfüllt das m.E. schon den Tatbestand der Diskriminierung = Nichtbeachten der vorliegenden Einschränkungen.
Seien Sie froh, dass Sie den Ausweis nicht brauchen. Ich schenke Ihnen gerne den Ausweis, wenn meine Frau wieder gesund wird.
speidergutt
Meine Frau sitzt im Rolli, also was willst Du mir erzählen?
Deine Erläuterung zum Begriff Diskriminierung ist komplett daneben, Du musst das nicht irgendwie verharmlosen oder schön drehen.
Das Fremdwort für Nichtbeachtung lautet Ignoranz, aber ich glaube nicht, dass Du als Behinderter, parkend auf einem falschen Parkplatz bespuckt wirst.
Es ist aber absolut interessant, dass hier von Dir gleich eine Verachtung Deiner Person vorgeworfen wird, wenn es mal keine Vorteile, sondern eine Gleichbehandlung gibt.
Dass es natürliche, rein physikalische Einschränkungen gibt, das erkennst Du schon nicht mehr, dass das Problem nicht in Deiner Behinderung liegt, auch das siehst Du nicht mal mehr.
Es ist die Größe des Fahrzeugs, die die Einschränkung bringt, aber nett, dass Du diese alles hinter der Begründung der Behinderung zu verstecken versuchst - und die Bösen sind immer die Anderen.
Was wäre denn eine Grenze, mit der Du als Behinderter auch einverstanden wärst - also wo Dir die Einsicht kommt, dass das Argument der Behinderung nun nicht mehr benutzt werden kann:
Anspruch auf einen eigenen Hubschrauberlandeplatz, sollte man Dir auch noch einen Kanal bis an die Terrasse graben, weil Du als Behinderter mit Boot nicht verachtet werden willst?
Ernsthaft, wo ist die Grenze? Immer "nur" genau dort, wo man selbst noch hinein passt, weil man (noch) keine größeren Ansprüche hat, das ist doch mehr als scheinheilig.
Nun ist Dein Wohnmobil zufällig so lang, wie ein Parkplatz und würde hinein passen. Was ist mit dem nächsten Womo, was dann 7 Meter lang ist und über 3,5 Tonnen wiegt, bzw. den Behinderten, die Womos dieser Größe fahren - geht dann wieder das Geschreie los, das Du verachtet wirst?
Ist nicht jede Grenze, egal wie hoch sie liegt, letzendlich dann immer eine Verachtung gegenüber Behinderten?
Nenne doch bitte eine praktikable (=in der Realität umsetzbare) Grenze, bei der dann kein Behinderter von Dir (als Planer, Städtebauer) verachtet werden wird.
Da bin ich aber mal gespannt, ab welcher Größe Du dann andere Behinderte verachtest.
Besser kann man es ja nicht ausdrücken.
Wenn das kein Hilfreich wert ist......
Aus Wikipedia unter dem Stichwort "Diskriminierungsverbot":
Das Diskriminierungsverbot beschreibt das in Deutschland mehrfach gesetzlich geregelte Verbot, gegenüber anderen Personen oder Einrichtungen ein diese benachteiligendes Verhalten auszuüben, ohne dass dafür ein sachlicher Grund vorliegt. Im bundesdeutschen Recht werden (soziale) Diskriminierung, Ungleichbehandlung und Differenzierung zum Teil synonym gebraucht[11].
Ein sachlicher Grund liegt m.E. bei der Parkplatzfrage nicht vor, denn es ist durchaus möglich, eine begrenzte Anzahl Parkplätze für Behinderte ohne Pkw-Markierung vorzusehen.
Das Thema "Verkehrsbehinderung" durch überlange Wohnmobile lässt sich banal durch $12 der StVO erschlagen: niemand darf eine Verkehrsbehinderung verursachen, also darf m.E. auch eine Stretch-Limousine nicht auf einem Pkw-Parkplatz parken, wenn dadurch eine Verkehrsbehinderung (Einengung der Durchfahrtsbreite auf weniger als 3,06 m) erzeugt. Dies gälte dann auch für Wohnmobile, falls sie länger als 6 m sind (und das ist jetzt wirklich ein sachlicher Grund!).
Aber ich beende jetzt von meiner Seite die Diskussion, denn mir geht es nicht um Semantik, sondern um den Sinn des Gesetzes und er ist in meinen Augen eine gewisse Gleichwertigkeit der Möglichkeiten zwischen Nicht-Behinderten und Behinderten herzustellen und der war in dem von mir erlebten Fall eindeutig nicht gegeben.
speidergutt
Wieso wird nicht auf meine Fragen eingegangen, sondern weitere, sehr gewagte Komponenten in die Diskussion gebracht?
Rein rechtlich:
Wikipedia ist ohne jede juristische Relevanz, es sind einfach zu viele Fehler, weil Wiki nicht auf Fakten, sondern auf Mehrheitsentscheidungen basiert.
Ein "Antidiskriminierungsgesetz" gibt es nicht!
Setze einen Link zu der Webseite des Bundesjustiz-Ministerium, wo es angeblich existiert. Dass irgendwelche Interessengruppen bestimmte Worte benutzen, um ihrem Anliegen eine "Wichtigkeit" zu geben, ist reiner Populismus und Wichtigtuerei. Eine derartige Unsachlichkeit führt regelmäßig gegen die Wand.
Das Ding nennt sich "Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz" (AGG):
http://www.gesetze-im-internet.de/agg/BJNR189710006.html
Der §1 lautet:
"Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen."
Somit ist das Thema, auf den, Deinen Fall hier bezogen, die vermeidbare Benachteiligung von Behinderten.
Damit konkret an Dich die einzig entscheidende Frage:
Wurdest Du als Behinderter gegenüber einem Nichtbehinderten benachteiligt?
Es war die Situation, dass
a) Nichtbehinderte dort mit einem Wohnmobil parken durften UND
b) Dir das Parken verwehrt wurde, WEIL Du behindert bist.
Alles Andere ist keine (vermeidbare) Benachteiligung, weder moralisch noch gem. den gesetzlichen Vorgaben des AGG.
Ein Recht auf Vorteilsgewährung gegenüber Nichtbehinderten gibt es nicht, wäre sogar gem. dem Grundgesetz Artikel 3 klar verfassungswidrig.
Nun zum Verkehrsrecht:
Auf allgemeinen Parkplätzen gibt es ein paar mehr Dinge zu beachten, als ausschließlich ein "innerhalb der Markierung".
Ist ein Parkplatz nur für PKW freigegeben, dann bezieht sich das auf die äußere Bauform des Fahrzeugs. Eine Gefährdung des Verkehrs ist nicht nur dann gegeben, wenn ein Fahrzeug über eine Parkbucht herausragt, sondern auch wenn es vollständig innerhalb einer Parkbucht eine Sichtbehinderung für andere Verkehrsteilnehmer darstellt.
Auf einem Parkplatz sind üblicherweise auch viele Fußgänger unterwegs, das sind auch Verkehrsteilnehmer. Für ein Fahrzeug, welches eine außergewöhnliche Sichtberhinderung darstellt, weil es die übliche Bauform eines PKW überschreitet, besteht auf einem nur für PKW freigegebenen Parkplatz ein Halteverbot.
Auf einem Parkplatz lauen Fußgänger zwischen den geparkten, "normalformatigen" PKW und sind von einem fahrenden PKW noch einigermaßen erkennbar.
Hinter einem Wohnmobil sind die nicht erkennbar, weder der Autofahrer den Fußgänger, noch der Fußgänger den Autofahrer. Beide sehen sich erst in dem Moment, wenn der Fußgänger direkt vor die Motorhaube des fahrenden Autos tritt.
Der übliche Tatbestand lautet "Missachtung des Verkehrszeichen 283 mit Gefährdung" und würde sogar ein für den Fahrzeughalter kostenpflichtiges Abschleppen rechtfertigen.
"Würde" nicht nur, sondern reicht tatsächlich, es werden auf vielen PKW-Parkplätzen zB. hier in Berlin regelmäßig "Großfahrzeuge" abgeschleppt - auch die, die vollständig innerhalb der Markierung stehen.
Das gilt auch für eindeutig gekennzeichnete Fahrzeuge von Behinderten. Behinderte haben einige Ausnahmen bei den Parkverboten, bei den Halteverboten jedoch nicht.
Dein tatsächlicher Rechtsanspruch hier sind ein Knöllchen über 35 Euro plus Abschleppkosten, nicht weil Du aufgrund Deiner Behinderung benachteiligt wirst, sondern weil dies die Regelstrafe für jeden ist, der mit einem "Großfahrzeug" auf einem PKW-Parkplatz parkt.
Selbst wenn das betreffende Fahrzeug als PKW zugelassen ist bzw. wäre. Die verwaltungsrechtliche Zulassung regelt die FZV bzw. StVZO. In den zum Thema stehenden Fällen ist ein Verstoß gegen die StVO - eine völlig andere Rechtsverordnung.
Wenn Du hier nun erzählst, dass Du aufgrund Deiner Behinderung benachteiligt wurdest, dann ist das völlig lächerlich. Sowohl juristisch wie auch moralisch.
Wenn Du hier tatsächlich erläuterst, dass eine Sichtbehinderung (mit Gefährdung!) von Fußgängern durch ein großes Wohnmobil davon abhängig ist, ob auf dem Armaturenbrett nun ein bestimmter Ausweis liegt oder nicht, dann ist das noch lächerlicher.
Was Du hier verlangst, ist die, ganz konkret Deine persönliche Bevorteilung gegenüber einem Nichtbehinderten, und dann auch noch unter voller Duldung eines dadurch entstehenden Eintritts einer Gefährdung für Dritte.
Das ist nichts weiter als purer Egoismus, der immer brav hinter einer Opfersituation mit dem "aber ich bin doch behindert" versteckt wird.
Schon mal auf die Idee gekommen, dass §1 der StVO auch für Dich bedeutet, Rücksicht auf andere zu nehmen. Dein Ausweis gibt Dir einige völlig gerechtfertigte Freistellungen von Parkverboten, aber keine Freistellung vom §1.