Wieso wird nicht auf meine Fragen eingegangen, sondern weitere, sehr gewagte Komponenten in die Diskussion gebracht?
Rein rechtlich:
Wikipedia ist ohne jede juristische Relevanz, es sind einfach zu viele Fehler, weil Wiki nicht auf Fakten, sondern auf Mehrheitsentscheidungen basiert.
Ein "Antidiskriminierungsgesetz" gibt es nicht!
Setze einen Link zu der Webseite des Bundesjustiz-Ministerium, wo es angeblich existiert. Dass irgendwelche Interessengruppen bestimmte Worte benutzen, um ihrem Anliegen eine "Wichtigkeit" zu geben, ist reiner Populismus und Wichtigtuerei. Eine derartige Unsachlichkeit führt regelmäßig gegen die Wand.
Das Ding nennt sich "Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz" (AGG):
http://www.gesetze-im-internet.de/agg/BJNR189710006.html
Der §1 lautet:
"Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen."
Somit ist das Thema, auf den, Deinen Fall hier bezogen, die vermeidbare Benachteiligung von Behinderten.
Damit konkret an Dich die einzig entscheidende Frage:
Wurdest Du als Behinderter gegenüber einem Nichtbehinderten benachteiligt?
Es war die Situation, dass
a) Nichtbehinderte dort mit einem Wohnmobil parken durften UND
b) Dir das Parken verwehrt wurde, WEIL Du behindert bist.
Alles Andere ist keine (vermeidbare) Benachteiligung, weder moralisch noch gem. den gesetzlichen Vorgaben des AGG.
Ein Recht auf Vorteilsgewährung gegenüber Nichtbehinderten gibt es nicht, wäre sogar gem. dem Grundgesetz Artikel 3 klar verfassungswidrig.
Nun zum Verkehrsrecht:
Auf allgemeinen Parkplätzen gibt es ein paar mehr Dinge zu beachten, als ausschließlich ein "innerhalb der Markierung".
Ist ein Parkplatz nur für PKW freigegeben, dann bezieht sich das auf die äußere Bauform des Fahrzeugs. Eine Gefährdung des Verkehrs ist nicht nur dann gegeben, wenn ein Fahrzeug über eine Parkbucht herausragt, sondern auch wenn es vollständig innerhalb einer Parkbucht eine Sichtbehinderung für andere Verkehrsteilnehmer darstellt.
Auf einem Parkplatz sind üblicherweise auch viele Fußgänger unterwegs, das sind auch Verkehrsteilnehmer. Für ein Fahrzeug, welches eine außergewöhnliche Sichtberhinderung darstellt, weil es die übliche Bauform eines PKW überschreitet, besteht auf einem nur für PKW freigegebenen Parkplatz ein Halteverbot.
Auf einem Parkplatz lauen Fußgänger zwischen den geparkten, "normalformatigen" PKW und sind von einem fahrenden PKW noch einigermaßen erkennbar.
Hinter einem Wohnmobil sind die nicht erkennbar, weder der Autofahrer den Fußgänger, noch der Fußgänger den Autofahrer. Beide sehen sich erst in dem Moment, wenn der Fußgänger direkt vor die Motorhaube des fahrenden Autos tritt.
Der übliche Tatbestand lautet "Missachtung des Verkehrszeichen 283 mit Gefährdung" und würde sogar ein für den Fahrzeughalter kostenpflichtiges Abschleppen rechtfertigen.
"Würde" nicht nur, sondern reicht tatsächlich, es werden auf vielen PKW-Parkplätzen zB. hier in Berlin regelmäßig "Großfahrzeuge" abgeschleppt - auch die, die vollständig innerhalb der Markierung stehen.
Das gilt auch für eindeutig gekennzeichnete Fahrzeuge von Behinderten. Behinderte haben einige Ausnahmen bei den Parkverboten, bei den Halteverboten jedoch nicht.
Dein tatsächlicher Rechtsanspruch hier sind ein Knöllchen über 35 Euro plus Abschleppkosten, nicht weil Du aufgrund Deiner Behinderung benachteiligt wirst, sondern weil dies die Regelstrafe für jeden ist, der mit einem "Großfahrzeug" auf einem PKW-Parkplatz parkt.
Selbst wenn das betreffende Fahrzeug als PKW zugelassen ist bzw. wäre. Die verwaltungsrechtliche Zulassung regelt die FZV bzw. StVZO. In den zum Thema stehenden Fällen ist ein Verstoß gegen die StVO - eine völlig andere Rechtsverordnung.
Wenn Du hier nun erzählst, dass Du aufgrund Deiner Behinderung benachteiligt wurdest, dann ist das völlig lächerlich. Sowohl juristisch wie auch moralisch.
Wenn Du hier tatsächlich erläuterst, dass eine Sichtbehinderung (mit Gefährdung!) von Fußgängern durch ein großes Wohnmobil davon abhängig ist, ob auf dem Armaturenbrett nun ein bestimmter Ausweis liegt oder nicht, dann ist das noch lächerlicher.
Was Du hier verlangst, ist die, ganz konkret Deine persönliche Bevorteilung gegenüber einem Nichtbehinderten, und dann auch noch unter voller Duldung eines dadurch entstehenden Eintritts einer Gefährdung für Dritte.
Das ist nichts weiter als purer Egoismus, der immer brav hinter einer Opfersituation mit dem "aber ich bin doch behindert" versteckt wird.
Schon mal auf die Idee gekommen, dass §1 der StVO auch für Dich bedeutet, Rücksicht auf andere zu nehmen. Dein Ausweis gibt Dir einige völlig gerechtfertigte Freistellungen von Parkverboten, aber keine Freistellung vom §1.