Parken im öffentl. Raum
Bei uns sind Parkplätze knapp,immer wieder wird aber ein Gewerbl. Genutzter Mercedes Vito für 2Wochen hier abgestellt ohne bewegt zu werden,das nimmt uns Anlieger Parkraum weg.Darf man das überhaupt ?
Solange der Vito zugelassen und die Parkdauer nicht zeitlich begrenzt ist,
darf er auf öffentlichem Grund solange parken, wie er möchte.
Aber maximal zwei Jahre, dann musser zum TÜV
Was Mudder geantwortet hat ist für alle Autos richtig.Ausnahmen stehen in der STVO.(Lkws und reine Wohngebiete zB).Handwerker können dort auch parken,auch länger.
Etwas Anderes wäre es,wenn der Wagen dort zu reinen Werbezwecken abgestellt wäre,dann benötigt er eine Sondernutzungsgenehmigung vom Ordnungsamt der Stadtbzw . des Kreises.