Erstmalige Zulassung eines Fahrzeuges mit Erstzulassung 1974
Erhält ein Unimog mit Baujahr ca. 1974, der noch nie zum Straßenverkehr zugelassen wurde und für den es noch keinen Kfz-Brief gibt (nur Werksverkehr auf einem Firmengelände) und die Abgasnorm EURO0 erfüllt, noch für den Straßenverkehr zugelassen werden?
Oh, das ist natürlich ein aussergewöhnlicher Fall!
Da würde ich mich einfach direkt an das zuständige Zulassungsamt wenden und mit denen alles durchsprechen, schließlich sind sie nacher diejenigen die dir einen strich durch die Rechnung machen können...
Viel Erfolg!
Ich war in den frühen Neunzigerjahren mal mit dem gleichen Problem konfrontiert, kann also nicht sagen, ob sich die Situation geändert hat seitdem.
Damals ging es um die Zulassung der ONS Streckensicherungs Chevrolet El Caminos von der Rennstrecke Zolder. Auch die waren nie zugelassen, aber damals immerhin um die 20 Jahre alt (Modelljahr 1974 laut Fahrgestellnummern).
Die Fahrzeuge wurden von der Zulassungsstelle Aachen nach Vorlage des TÜV Gutachtens anstandslos als EZ 1.6.1974 zugelassen, wobei das Datum 1.6. ein 'placebo' Datum ist, wenn das genaue Datum der EZ 'unbekannt' ist. Fest steht, daß die Wagen mit EZ zeitnah des tatsächlichen Baujahres zugelassen wurden und nicht mit dem Datum der tatsächlichen Erstzulassung.
Das gleiche passiert auch, wenn man z. B. ein Fahrzeug ohne Papiere restauriert, das schon so lange nicht mehr zugelassen war, daß es darüber in den Archiven des KBA keine Akte mehr gibt ("Scheunenfund"). Auch dann wird ein Datum zeitnah des Baujahres als Datum der EZ gewählt und nicht das heutige Datum.
Rede mit der Zulassungstelle. Manchmal sind die vernünftiger, als man annimmt.