Umweltplakette bei Fahrzeugen von Hilfsorganisationen
hallo mtober,
generell sind rettungsfahrzeuge (da zählen ja auch dir vom drk zu, denke ich) von der neuen regel ausgenommmen (wie auch panzer und baumaschinen !) und müssen keine plakette haben. wenn du im dienst des drk mit deinem auto unterwegs bist gilt das aber nicht.
vg,
hicks
Guten Tag,
ich habe eine Frage und zwar bin ich Ehrenamtlich im Deutschen Roten Kreuz tätig. Nun ist meine Frage ob diese Fahrzeuge auch eine Umweltplakette brauchen? Wenn ja nur dann wenn die Fahrzeuge ohne Sonderrechte unterwegs sind oder auch mit Sonderrechten? Und was ist mit Fahrzeugen des Katastrophenschutzes? Brauchen diese auch die Umweltplaketten?
MFG
M.Tober
Wo kann ich das nachlesen das Rettungsfahrzeuge generell ausgenommen sind? Gibt es irgendwelche Gesetzestexte dazu oder nicht? Das mit meinem Privaten Fahrzeug ist mir bekannt trotzdem danke! auch für die Schnelle antwort!
MFG
Marcus
Wobei man darauf achten muss das du Fahrzeuge zur Direkten Hilfe eingesetzt werden, zumindest von der Grundbestimmung.
Wo ein RTW,KTW, und NEF usw alle mit dazu gehören.
Nicht ganz klar definiert ist es mit den KatS Fahrzeugen sowie mit Versorgungsfahrzeug.
Aber solange diese unklare Definition besteht, ist es wohl so zu verstehen, dass alles was eine blaue Lampe auf dem Dach hat rein fahren darf.
Hier kannst Du die meisten Dinge nachlesen:
http://www.adac.de/images/FTKInfo_Plakettenverordnung%202007_tcm8-169354.pdf
Hallo haben es nun doch noch gefunden wo es genau geregelt ist!! Es sind nämlich alle Fahrzeuge die den §35Stvo anwenden können von dieser Verordnung ausgenommen!!
Dennoch vielen Dank für die schnellen Antworten!!
mfg
Marcus
Was ist wenn Du mit Deinem Privatauto erstmal zu Deiner Sanka / THW / Feuerwehr Dienststelle fahren mußt? Pech gehabt? Dann dürftest Du zwar mit dem Rettungswagen zum Einsatz in der "Umweltzone" fahren, aber das erübrigt sich, weil Du nicht hinkommst...
Zeigt mal wieder wie schwachsinnig diese ganze Regelung wirklich ist.
Ja eigentlich schon je nachdem Wie euer System ist. Denn im Katastrophenfall sind auch die Helfer berechtigt den §35STVO anzuwenden soweit ich weiß!!
Wenn kein K-Fall vorliegt fällt dieses aus, quasi dann pech gehabt!!
Ja aber HALLO,
wann erhebt sich wer gegen diesen Schwachsinn ?
ich darf mit meinem Gerätewagen mit oder ohne Blaulicht fahren,
aber nicht zu ihm um Leben zu retten....
So lange die, die dies beschlossen haben, choufiert werden und damit am realen Leben vorbeifahren wird sich nichts ändern,
lassen wir sie doch mal auflaufen, und sie werden sehn wie sie eine WM wieder zustande bekommen.