Ab 1,1 Promille:
Entweder Geldstrafe oder Freiheitsentzug,
7 Punkte in Flensburg,
6 Monate bis 5 Jahre Entzug der Fahrerlaubnis
Bei Ersttätern sind bei einem Entzug der Fahrerlaubnis ein bis zwei Netto-Monatslöhne und eine Sperrfrist von 6 bis 12 Monaten üblich.
Für Fahrer, die jünger als 21 Jahre und/oder noch in der Probezeit sind, gilt die Null-Promille-Grenze.
Verstöße dagegen werden mit 125 Euro, 2 Punkten
und während der Probezeit mit Aufbauseminar und Probezeitverlängerung bestraft.
Allerdings - in letzter Zeit wurden diverse Bußgelder massiv erhöht, - ob da jetzt auch Alkoholsachen dabei waren weiß ich gerade nicht, falls ja wird es noch teurer!
Ansonsten - Jemand wie Deinen Freund, dem andere Menschenleben so egal sind das er sie mit Autofahren im Suff aufs Spiel setzt solltest Du in die Wüste schicken.
Der nächste den er tötet könntest Du sein!
Blecky