Wer muß zahlen wenn eine Werkstatt bei einer Reperatur ein anderes Teil kaputt macht?
Beim wechsel eines Radlager an einem Mitsubischi Pajero hat die Werkstatt den ABS Sensor kaputt gemacht und will nun die Kosten für den Sensor auf meinen Vater zu Hundert Prozent umlegen.
Wenn die Werkstatt den Sensor beschädigt hat, muss sie diesen auch ersetzen und darf die Kosten nicht an den Kunden weitergeben. Das ist letztendlich Betriebsrisiko.
Problematisch ist es nur, weil du es nachweisen musst, das dieser Sensor in der Werkstatt beim Wechsel des Radlagers kaputt gemacht wurde. Sofern du jetzt kein Beweismaterial hast (Zeugen, Videofilm, etc.) sieht es schlecht aus.
Man müsste jetzt hier abwägen, ob es lohnt ein Gutachten erstellen zu lassen, welches den kaputten Sensor untersucht und feststellt, das dieser nur in der Werkstatt beschädigt worden sein konnte ODER du den Sensor einfach bezahlst.
Ist sicherlich erstmal eine Kostenfrage und was du in der Werkstatt erreichen wilst.
Droh der Werkstatt doch mal einfach damit, das du dann nicht wieder kommst (Einstellung der Geschäftsbeziehung), wenn dein Auto hier beschädigt wird und du dann dafür gerade stehen sollst. Meistens hilft es schon.
Ich denk mal, da die Kosten für ein Gutachten und ggf. für Anwälte zur Durchsetzung deiner rechtlichen Interessen in keinem Verhältnis zu dem Sensor-Kosten stehen, wird dir leider nichts anderes übrig bleiben, wie zu bezahlen.
Hier wird also nur eine Einigung zwischen Kunden und Werkstatt möglich sein.