hallo zusammen...
ich hatte vor einem jahr mir einen BMW 320d bei einem Händler erworben.
Laut Tachoanzeige hatte der Wagen damals ca 92000 km.
Er wurde auch im Kaufvertrag mit der genannten kilometerzahl auch verkauft.
Letzte Woche musste ich wegen rep. der Lichtmaschine in eine Werkstatt.Die freundlichen Jungs von BMW fanden heraus dass der Wagen zum damaligen Zeitpunktes des Kaufs schon eine Laufleistung von über 180000 km auf dem buckel hatte !!!
BMW fand auch heraus(mittels Daten der Motorsteuerung) dass das Fahrzeug von dem Händler auch schon in der Werkstatt war und diese BMW werkstatt sicherlich dies dem Halter(also dem Händler) auch mitgeteilt haben müsste...
nun meine frage...
Wie stehe ich rechtlich dazu?hatte schon etwas recherchiert, dass man in solch harten fällen auch den wagen zurückgeben kann...
hat jemand darin erfahrung?
mfg
roland