Einen Riesenreinfall erlebte ich beim Autokauf in diesem renomierten Autohaus.
Ich kaufte mir in dieser Niederlassung einen schicken Gebrauchten. Abgemacht war, dass der Wagen am Tag der Abholung mit frischem TÜV und AU zugelassen sei. Er war zwar zugelassen, aber ohne neuen TÜV und AU. Das hätten sie zeitlich nicht mehr geschafft, bekam ich zu hören.
Neuer Termin für TÜV war dann eine Woche später. Die zusätzliche Fahrt nach Wermelskirchen (ges.60 km) ging auf meine Kappe.
Ein Tag nach der TÜV Abnahme, stand mein neuer Wagen an einer abschüssigen Straße (8%), mit eingelegtem Gang und angezogener Handbremse. Nach ca. einer halben Stunde machte sich das Auto selbstständig und rollte die Straße runter und kam mit defekter Vorderachse, verzogenem Hilfsrahmen usw auf einem Pflanzkübel zu stehen. Unfallursache war laut Gutachter: stark abgenutzte Bremsen hinten. Hätte eigentlich auch der TÜV sehen müssen. Schaden in Höhe von 4200 Euro.
Bei der Reparatur in einer anderen Werkstatt wurde festgestellt, dass die Simmeringdichtung defekt sei. Ist Gewährleistungspflicht des Verkäufers. Also das Auto wieder zurück zum Kaltenbach. Nach drei Tagen bekam ich das Auto wieder und ritt mehr, als es fuhr nach Hause. Die telefonische Reklamation beim Meister ergab, dass angeblich die Reifen unwuchtig wären und deshalb das Auto so stark ruckelt. Eine Fachwerkstatt fand dann heraus, dass beim Tausch des Simmeringes, die Antriebswelle verkehrt eingebaut wurde und diese dadurch defekt sei. Wieder zurück zum Kaltenbach. Diesmal gaben sie das Auto in eine Ford- Vertragswerkstatt. Danach war es endlich wieder in Ordnung. Eine Entschuldigung seitens Kaltenbach war eine Rechnung über eine Anteilsmäßige Beteiligung in Höhe von 300 Euro. Noch Fragen?