Stellungnahme von CA (Geschäftsinhaber) am 20. Februar 2018
Der Kunde kaufte bei uns ein Fahrzeug. Da dieses Auto ein paar Monate in meiner Ausstellungshalle Gestanden hatte , war bei der Probefahrt die Batterie nur halb geladen und daher schwach .
Die Aufladung hätte mindestens 2-3 Stunden im Schnelllademodus gedauert.
Da der Kunde drängte so schnell wie möglich zurück zu fahren , hatten wir nicht die Möglichkeit die Batterie aufzuladen , jedoch erklärten ich ihm das die Batterie sich durch die Lichtmaschine auf der Langen Rückreise wieder aufladen würde .
Der Kunde war damit einverstanden.
Einige Wochen später meldete sich der Kunde telefonisch dass er
das Auto in die Werkstatt Bringen musste und diese eine fehlerhafte Lichtmaschine und Batterie festgestellt hatte .
Er lies es angeblich sofort reparieren und die Kosten beliefen sich um die ca 600,- Euro. Wir sollen Bitte die Werkstatt Rechnung Übernehmen .
Ich erklärtem ihm das die Rechtslage in der Gesetzlichen Gewährleistung
so sei, dass er uns vor Durchführung der Reparatur benachrichtigen müsse.
Nur so kann die Gewährleistung auch in Kraft treten , um eine Reibungslose
Instandsetzung kostenlos zu erhalten.
Eine Absprache zwischen dem Händler und der dort auszuführenden Werkstatt ist zwingend notwendig.
Anders ist es beim Abschließen einer Gebrauchtwagen Garantie.
Bei einem Garantiefall muss die Versicherung vor der Reparatur benachrichtigt werden und Kostendeckung bitten.
Daher Kostenvoranschlag , Freigabe , Reparatur , Kostenübernahme
Der Kunde hat jedoch keine Garantie abgeschlossen .
Einige Tage später meldete sich der Kunde nochmals und schlug vor
nun mit 350,- € die Angelegenheit beruhen zu lassen .
Wir forderten die Werksattrechnung zur Kontrolle an . Diese wurde uns nicht zugesandt.
Auf die Rechnung warten wir heute noch .
Ewige Tage später meldete sich der Kunde wieder.
Diesmal sollten wir nun noch 45,- € zahlen.
Wir hackten genauer nach und er verstrickte sich immer mehr in zweifelhafte aussagen.
Er Weigerte sich , uns weder Namen noch Anschrift der Werkstatt mitzuteile .
Dieses äußerst suspekte Verhalten bringt mich zu dem Schluss , dass hier ein versuchter Betrug vorliegt und ich nicht hinnehmen muss , dass ich als Händler unseriös dargestellt werde .
Sicherlich war die ganze Geschichte offensichtlich frei erfunden,
denn an dieser Stelle kann jeder gesunde Menschenverstand erkennen das dieses mit der Wahrheit nichts zu tun haben kann .
Es ist nicht möglich das ein Händler all das Akzeptieren muss und so ein Betrug hinnehmen soll.