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anonymous, 22. Oktober 2012
Ich habe mich vor gut 4 Jahren für einen neuen Polo entschieden und ein Angebot von Schmidt & Söhne angenommen, das Fahrzeug auf Gas umrüsten zu lassen. Auftraggeber war somit das Autohaus. Von Anfang an gab es Schwierigkeiten mit der Gasanlage, das Auto hoppelte, Motor ging oft beim Gas wegnehmen aus, Sicherungen brannten durch, Warnleuchten signalisierten Störungen etc. Der Gas-Umrüster versorgte seine Kunden per Außendienst, so dass nachgebessert werden konnte.
Nebenbei hatte ich auch noch Problem“chen“ wie schlecht schließende Fahrertür und Heckklappe. Das wurde mir von dem zuständigen Techniker so erklärt: "na das ist doch völlig logisch, im Auto ist doch ein gewisser Druck. Sie müssen dann schon eine Entlastung schaffen - also irgendwo anders ein Fenster oder eine Tür auf."
Mein Easy-Entry funktionierte auch nicht. Da musste der Techniker erst mal in der Konfiguration nachsehen, ob ich dieses Feature überhaupt habe. Der Hinweis, dass ich das Auto ganz allein und nach meinen Wünschen konfiguriert habe und somit am besten wissen müsste, was das Fahrzeug hat und was nicht, hat an seinen Zweifeln auch nichts geändert.
Gasanlage war inzwischen ca. 5 x nachgebessert (etwa im August 2008), das Steuergerät wurde ausgewechselt. Der Motor lief immer noch nicht rund, ging sehr häufig aus und es leuchtete schon ab und an die Warnleuchte "Fehler in der Verbrennungsanlage". VW-Diagnose war überfordert. Klar, war ja kein Original-VW mehr. Häufige Protokollierung nach Fahrzeug-Mängel-Abgabe "Kein Fehler feststellbar".
Nach einigen Monaten erfuhr ich, der Gas-Umrüster war insolvent. Schmidt & Söhne stellte bei meinen Wünschen nach Nachbesserung nunmehr fest, ich hätte jetzt ein Problem, was ich jedoch nicht so recht einsehen wollte. Ich schrieb offiziell eine Mängelrüge und forderte erneut einen Termin zur Nachbesserung.
Keine Reaktion. Meine Anwältin forderte auf. Weiterhin keine Reaktion.
Nur noch Ärger mit dem Fahrzeug: Lampen wie „Fehler in der Verbrennungsanlage“ leuchtete ständig. Regelmäßig warnte mein Auto mit akustischem Signal und roter Lampe, es drohe die Motorüberhitzung (gleich morgens früh nach dem Losfahren) etc.
Eine unabhängige Werkstatt hatte mir dringend von der weiteren Nutzung der Gasanlage abgeraten, weil im Gasbetrieb nur 3 von 4 Zylindern arbeiteten.
Wir reichten vor gut 3 Jahren eine Klage auf Rückabwicklung des Kaufvertrages ein. Die Richterin fragte in der letzten Verhandlung im Juni 2012 nach meinem Kilometerstand, den ich nur ungefähr angeben konnte.
Danach ging das Leben erstmal normal weiter, ich fuhr mit dem Fahrzeug zur Arbeit, einkaufen….Einige Wochen später kam dann das Urteil: das Fahrzeug sollte nach Berechnung einer Nutzungspauschale zurückgenommen werden und ein anständiger Betrag zzgl. Zinsen an mich zurückgezahlt werden. Das hat auch alles freundlich geklappt.
Zwischen der letzten Verhandlung und der Urteilsbekanntgabe und der Übergabe sind Wochen vergangen. Die wichen nun mit Mehrkilometern von denen ab, die ich der Richterin beim LG Lüneburg genannt hatte (sie hatte eindeutig nicht gefragt welchen KM-Stand mein Auto Ende August hat).
Dafür berechnete mir die Gegenseite jetzt Kilometergebühren.
Herr Anwalt und Schmidt & Söhne: Geht’s noch?
Nehmen sich Zeit
Autokauf abgeschlossen
Angenehmes Ambiente
Probefahrt nicht erwähnt
Kein Finanzierungsangebot
Garantiebedingungen nicht erwähnt
Wenig Betreuung nach Kauf