Testbericht
Mario Hommen/SP-X, 26. Oktober 2021
SP-X/Köln. Der aus den USA importierte Halloween-Kult findet in Deutschland immer mehr Freunde, die sich Ende Oktober in angsteinflößende Schale werfen. Wer sich mit Grusel- und Gruft-Aufmachung allerdings an das Steuer eines Pkw setzen will, sollte auf einen dezenten Kopfschmuck sowie auf unvorsichtige Hexen und Monster unter den Fußgängern achten.Als Führer eines Fahrzeugs ist man gut beraten, es mit der Maskerade nicht zu übertreiben. Wesentliche Gesichtszüge wie Wangen und Kinnpartie sollten in jedem Fall erkennbar bleiben. Andernfalls verhindert die Verhüllung die Identifizierbarkeit des Autofahrers bei der automatisierten Verkehrsüberwachung (Blitzer), was laut StVO als Ordnungswidrigkeit gewertet wird. Ob eine Ski- oder Kostümmaske – verhindert diese die Feststellbarkeit der Fahreridentität, sieht der bundesweit einheitliche Tatbestandskatalog ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro vor. Verhindert die Verkleidung die Identifizierung des Fahrers auf dem Blitzerfoto, kann im Extremfall eine Pflicht zur Fahrtenbuchführung auferlegt werden.Darüber hinaus sollten Kostüme nicht die Reaktions- und Wahrnehmungsfähigkeit des Fahrers beeinträchtigen. Hüte, Bärte, Perücken und dicke Brillen behindern zum Beispiel die Sicht und Bewegungsfreiheit, was gefährliche Folgen haben kann. Im Fall einer Verkehrskontrolle können Ordnungshüter das Fahren mit erschwerter Sicht oder einer Beeinträchtigung des Gehörs mit einem Bußgeld in Höhe von 10 Euro sanktionieren.Schlimmere Konsequenzen können bei einem Unfall drohen: Maskierte haben dann möglicherweise nämlich ihre Sorgfaltspflicht verletzt, was neben einem Bußgeld außerdem Probleme mit der Versicherung nach sich ziehen kann. Wäre der Unfall ohne Maskierung vermeidbar gewesen, kann die Kaskoversicherung unter Umständen ihre Leistungen kürzen. Unfallverursacher müssen dann möglicherweise die Kosten für Schäden am eigenen Fahrzeug selbst tragen.Wer also im Kostüm zur Halloween-Party fahren will, sollte seine Verkleidung im Kofferraum deponieren und erst vor Ort anzuziehen – oder gleich auf öffentliche Verkehrsmittel oder das Taxi umsteigen. Dann muss man auch bei den Getränken nicht so genau hinschauen.Auch wer bei Halloween nicht mitfeiert, sollte den Tag – die Grusel-Party findet in der Regel am 31. Oktober statt – im Kalender anstreichen. Denn in der Dunkelheit sind viele verkleidete Kinder unterwegs. Oft tragen diese Kostüme, die dem Anlass entsprechend dunkel gehalten sind, weshalb sie weniger gut zu erkennen sind.Monster, Hexen und Horror-Clowns haben hinterm Lenkrad nichts zu suchen. An Halloween gelten für Autofahrer die gleichen Maskierungsregeln wie an Karneval.
Fazit
Monster, Hexen und Horror-Clowns haben hinterm Lenkrad nichts zu suchen. An Halloween gelten für Autofahrer die gleichen Maskierungsregeln wie an Karneval.
Quelle: Autoplenum, 2021-10-26
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