Haben vor 2 Jahren einen gebrauchten Renault Clio bei diesem Autohaus gekauft. Wollten gestern den Clio wieder verkaufen. Dabei wurde uns vom anderen Autohaus erklärt, dass es sich bei dem Clio um einen Re-Import handelt (ganz einfach daran zu erkennen, dass bei der Schlüsselkennung des Autos im Fahrzeugschein nur Nullen stehen), worauf wir im Kaufvertrag/ beim Kauf hätten hingewiesen werden müssen. Da das Autohaus uns den Clio auch zugelassen hat, müsste es denen spätestens dann aufgefallen sein. Nun ist uns auch klar geworden, weshalb wir absolut keine Garantie auf das Auto bekommen haben.
Konnten den Clio nun nicht in Zahlung geben und wenn nur zu einem viel geringeren Preis (ca. 2000€ unter Wert), da diese Re-Importe nicht den deutschen Normen entsprechen.
Prima reingelegt worden!
Würde das Autohaus keinem mehr weiter empfehlen.
Rein zufällig lernte ich durch ein Angebot das Autohauses Glaser kennen, das mir bis dahin unbekannt war. Bevor ich aber in die konkreten Verhandlungen für einen Pkw-Kauf eintrat, erkundigte ich mich im Netz nach den Referenzen der Fa. Glaser und las vorliegende negative Stellungnahme. Ich muss zugeben, dass ich im ersten Moment von einem Kontakt mit der Firma Abstand nehmen wollte. Dann schien mir aber das Angebot fair und nahm Kontakt zur Firma auf. Dort wurde ich nicht nur kompetent, sondern auch sehr freundlich und zuvorkommend bedient. Das war der Grund, dass ich mich dann zu dem Kfz-Kauf entschloss.
Anm.: Mit keiner Silbe erwähnte ich dabei die vorliegende neg. Beurteilung.
Nachdem ich so gute Erfahrungen mit dem Autohaus hatte, ist es mir nun ein Bedürfnis, zu dem neg. Artikel einige Gedanken auszusprechen.
Anm.: Ich versichere, dass meine Feder nicht von dem Autohaus geführt wird! Dazu würde ich mich nicht hergeben.
Allgemein zum Re-Import
Die Fahrzeuge werden im selben Werk gebaut und sind oftmals besser ausgestattet.
Bei dem Bericht fehlt mir die Aussage, wie hoch denn der Preis des Clio war, als die Beschwerdeführerin diesen von Fa. Glaser kaufte? Wurde er unter den marktüblichen Preisen angeboten (Hat der Käufer bei dem Kauf ein „Schnäppchen“ gemacht?)
Wenn das so war, muss natürlich auch ihr Anspruch beim Wiederverkauf entsprechend relativiert werden.
Ich kann mir auch gut vorstellen, dass im Rahmen der „Routinearbeiten“ übersehen werden kann, dass nun ein Fahrzeug ein Re-Import ist. Aber vielleicht sehe ich dies nur alleine so??
Anm.: Gewährleistung
Nach meiner Kenntnis hat der betriebliche Verkäufer eine Gewährleistungsverpflichtung und kann sich nicht aus dieser stehlen.
Rein zufällig lernte ich durch ein Angebot das Autohauses Glaser kennen, das mir bis dahin unbekannt war. Bevor ich aber in die konkreten Verhandlungen für einen Pkw-Kauf eintrat, erkundigte ich mich im Netz nach den Referenzen der Fa. Glaser und las vorliegende negative Stellungnahme.
Ich muss zugeben, dass ich im ersten Moment von einem Kontakt mit der Firma Abstand nehmen wollte. Dann schien mir aber das Angebot fair und nahm Kontakt zur Firma auf. Dort wurde ich von Herrn Glaser nicht nur kompetent, sondern auch sehr freundlich und zuvor-kommend bedient. Das war der Grund, dass ich mich dann zu dem Kfz-Kauf entschloss.
Anm.: Mit keiner Silbe erwähnte ich dabei die vor-liegende neg. Beurteilung.
Nachdem ich so gute Erfahrungen mit dem Autohaus hatte, ist es mir nun ein Bedürfnis, zu dem neg. Artikel einige Gedanken auszusprechen.
Anm.: Ich versichere, dass meine Feder nicht von dem Autohaus geführt wird! Dazu würde ich mich nicht hergeben.
Allgemein zum Re-Import
Die Fahrzeuge werden im selben Werk gebaut und sind oftmals besser ausgestattet.
In dem Bericht fehlt mir die Aussage, wie hoch denn der Preis des Cio war, als die Beschwerdeführerin diesen von Fa. Glaser kaufte? Wurde er unter den marktüblichen Preisen angeboten (Hat P. bei dem Kauf ein „Schnäppchen“ gemacht?)
Wenn das so war, muss natürlich auch ihr Anspruch beim Wiederverkauf entsprechend relativiert werden.
Ich kann mir auch gut vorstellen, dass im Rahmen der „Routinearbeiten“ übersehen werden kann, dass nun ein Fahrzeug ein Re-Import ist. Aber vielleicht sehe ich dies nur alleine so??
Anm.: Gewährleistung
Nach meiner Kenntnis hat der betriebliche Verkäufer eine Gewährleistungsverpflichtung und kann sich nicht aus dieser stehlen.
Rein zufällig lernte ich durch ein Angebot das Autohauses Glaser kennen, das mir bis dahin unbekannt war. Bevor ich aber in die konkreten Verhandlungen für einen Pkw-Kauf eintrat, erkundigte ich mich im Netz nach den Referenzen der Fa. Glaser und las vorliegende negative Stellungnahme. Ich muss zugeben, dass ich im ersten Moment von einem Kontakt mit der Firma Abstand nehmen wollte. Dann schien mir aber das Angebot fair und nahm Kontakt zur Firma auf. Dort wurde ich von Herrn Glaser nicht nur kompetent, sondern auch sehr freundlich und zuvorkommend bedient. Das war der Grund, dass ich mich dann zu dem Kfz-Kauf entschloss.
Anm.: Mit keiner Silbe erwähnte ich dabei die vorliegende neg. Beurteilung.
Nachdem ich so gute Erfahrungen mit dem Autohaus hatte, ist es mir nun ein Bedürfnis, zu dem neg. Artikel einige Gedanken auszusprechen.
Anm.: Ich versichere, dass meine Feder nicht von dem Autohaus geführt wird! Dazu würde ich mich nicht hergeben.
Allgemein zum Re-Import
Die Fahrzeuge werden im selben Werk gebaut und sind oftmals besser ausgestattet.
Bei dem Bericht fehlt mir die Aussage, wie hoch denn der Preis des Cio war, als die Beschwerdeführerin diesen von Fa. Glaser kaufte? Wurde er unter den marktüblichen Preisen angeboten (Hat P. bei dem Kauf ein „Schnäppchen“ gemacht?)
Wenn das so war, muss natürlich auch ihr Anspruch beim Wiederverkauf entsprechend relativiert werden.
Ich kann mir auch gut vorstellen, dass im Rahmen der „Routinearbeiten“ übersehen werden kann, dass nun ein Fahrzeug ein Re-Import ist. Aber vielleicht sehe ich dies nur alleine so??
Anm.: Gewährleistung
Nach meiner Kenntnis hat der betriebliche Verkäufer eine Gewährleistungsverpflichtung und kann sich nicht aus dieser stehlen.