Sind diverse Zusatzbeleuchtungen zulässig,solange sie nur im Stand leuchten
Habe mal gehört/gelesen das Zusatzbeleuchtungen,beispielsweise so eher sinnfreie Unterbodenbeleuchtungen,zulässig wären.
Solange diese nur im Stand leuchten.
Liege ich da richtig?
Bewegrund meiner Frage ist,das mein Auto recht hübsch gemacht ist.Und ich mit dem Gedanken spiele die Lufteinlässe in den Schwellern,Schürzen ect. ein wenig optisch hervor zu heben.
Die Meinungen über solche Spielereien mögen sicher verschieden sein.
Aber rein optisch wäre es ne hübsche Spielerei.
Ist sowas nun erlaubt,wenn ich es mit ner Relaisschaltung verkabel.Und die Beleuchtung nur unter bestimmten bedingungen leuchtet und natürlich auch nicht nach vorne oder Hinten?
Also eher Punktuelle LED-Beleuchtung für bestimmte Teile,und nicht all zu hell.
Habe da eine dezente Hervorhebung der Gitter in den Lufteinlässen vor.
Farblich dachte ich an Weiß&Rot,wie es sich beim Auto gehört?
hallo angelo,
hier kannst du mal nachlesen: http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_22.php
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_22a.php
grundsätzlich sind solche anbauteile nur zulässig, wenn sie eine ABE besitzen, oder eine amtliche bauartgenehmigung vorliegt.
sofern das nicht so ist, erlischt die betriebserlaubnis deines kfz unabhängig ob du die leuchten einschaltest oder nicht.
bei solchen unsicherheiten hilft auch der anruf bei deiner tüv oder anderen prüfstation.
Aha,ok soweit so gut...da ich mal eher nicht davon ausgehe das der Tüv-prüfer ein par Leds in der Verspoilerrung zustimmt.
NEIN,nicht zulässig.
Oder,bloß net erwischen lassen damit.
Liege ich da nun richtig?
@angelo,
nein solche anbauteile sind nicht zulässig, wenn du sie montierst, läufst du gefahr die betriebserlaubnis für dein fahrzeug zu verlieren.
dies bedeutet neben der erloschenen betriebserlaubnis, auch noch erloschenen versicherungsschutz.
somit hättest du im versicherungsfall keinen versicherungsschutz.
wenn du dann noch bedenkst, dass dein fahrzeug alle 2 jahre zum tüv muß, dann ist das mit dem erwischt werden so eine sache, es sei denn, du baust die leds wieder ab.
ohne betriebserlaubnis und versicherungsschutz am straßenverkehr teilzunehmen wäre mehr als verantwortungslos.(vorsatz)
Achso,wenn wir gerade dabei sind was "verboten oder nicht"
Welche kleinigkeiten o. veredelungen.Bezügl. der optik,darf man eigentl. bedenkenlos verbauen.
Ich sag mal so,ich bastel und schraube gerne.Und möchte meinen Wagen ne eigene Note verpassen.
Wo hört da der Spass auf.
Kann ich mich nun fröhlich austoben solange es nicht von aussen ersichtlich ist und fahrsicherheit ect. beeinflusst.
Diese Spielereien sind nur für nicht zugelassene Fahrzeuge in sogenannten "Showrooms" gedacht und für die Teilnahme im öffentlichen Strassenverkehr verboten.
Solltest Du erwischt werden, wird Dein Fahrzeug zwangsstillgelegt und für eine Neuanmeldung eine komplette TÜV-Durchsicht gefordert. Das kann einige hundert EUROs kosten.
Des weiteren besteht kein Versicherungsschutz, da mit dem Einbau der Weihnachtsbeleuchtung die ABE Deines Fahrzeuges erlischt. Das heißt, dass Du im Falle eines Unfalles auch noch eine Regress-Strafe von 5000 zahlen mußt.
Mal kurz zu ne Frage zum "nicht erwischen lassen"
Schließe ich es aus deiner Antwort richtig.Das ich bei nem Unfall dann für alles haftbar gemacht werden kann?
Da ja der Wagen nicht mehr im öffentl. Strassenverkehr zulässig ist.
Egal ob ich/der andere Schuld haben und/oder die Spielereien eine Rolle beim Unfall gespielt haben?
Der komplette Verlust d. Betriebserlaubniss und des Versicherungschutzes?
Das würde die Sache natürlich sehr verändern.
Das sind mir ein par "Blinky-Dinkys" sicher nicht wert.
@hosenmatz,
die versicherung wird den haftpflichtschaden übernehmen, aber das geld holt sie sich vom versicherungsnehmer zurück, sobald sich herausstellt, dass beleuchtungseinrichtungen montiert sind, die nicht genehmigt sind.
Ok...,leds spielerei haben sich damit schon erledigt,aber darf/kann ich nun innen schalten u. walten wie ich will...solange es nicht zu hell ist und die sicht gefährdet(des fahres o. anderer verkehrsteilnehmer)
Iw wird man ja wohl noch selber machen dürfen?
Oder???
@angelo,
du darfst an deinem fahrzeug soviel verändern wie du möchtest, aber alle teile die du montierst oder verbaust müssen entweder eine amtliche bauartgenehmigung haben oder vom netten tüv mensch abgenommen werden.
hier nochmal zum nachlesen:
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo...
@angelo,
du darfst im innenraum walten wie du möchtest, allerdings unterliegst du auch hier der stvzo,
wenn du z.b deine rücksitzbank dauerhaft ausbauen würdest um platz für eine nette anlage zu schaffen, dann wäre auch das wieder eine veränderung die eintragungspflichtig wäre, da die sitzplätze die in deinen papieren eingetragen sind, nicht mehr mit den tatsächlichen gegebenheiten übereinstimmen.
Auch im Innenrum darfst Du nicht Alles "einfach so" verbauen; z.B. auch keine "Fußraumbeleuchtungen" o.Ä. oder gar Dinge, die im Falle eines Unfalls eine Verletzungsgefahr darstellen würden.
@hosenmatz,
du mußt lesen, ich habe dauerhaft erwähnt.....
gemeint ist der ständige ausbau der sitzgelegenheiten.
wenn er seine rückbank umklappt, dann ändert er ja
bekanntlich nichts am fahrzeug.
schönes wochenende.
es ist gut, wenn du über solche erfahrungswerte verfügst, ich für meinen teil sehe das anders und die erfahrungswerte die ich habe bestätigen das.
schönes we.
PAss auf, ich habe auch solche im Straßenverkehr illegalen LEuteinrichtugen drunter und der TÜV-Mensch kann dagegen nichts sagen wenn du folgendes beachtest.
Du lässte alle zusätzlichen von dir installierten LEuchteinrichtugnen über ein Stromkabel(kann auch direkt an der BAtterie sein) über eine Sicherung laufen(ich hab die im Fußraum befestigt)
Während der FAhrt und beim TÜV nimmst du die Sicherung raus. Damit transportierst du LAmpen.
Auch wenn die angeschraubt sind. Denn guckt dir mal die Transproter (z.B. VW T4, T3, Ford Transit,...) die transportieren alle ein ersatzrad unterm auto. Also werde ich doch eine ordnugnsgemäß gesicherte Beleuchtugnseinheit am/unterm auto transportieren, solnage ich nachweisen kann, dass sie nicht während der fahrt leuchtet(von der Sicherung brauch man denen ja nichts zu sagen, aber das wäre denen auch egal, laut STVZO)
DAs hab ich beim TÜV, der Polizei und ner Polizeifachschule in Erfahrugn gebracht.
Also, mach was du willst und lass dich nich erwischen wenn du mal ne Showfahrt machst
Wenn Du so gern schraubst,dann kauf Dir doch ne alte Karre und flexe und schraube und leuchte und lackiere und.................
Und wenn Du eines Tages gut bist,findet sich vielleicht jemand der sogar für Showcars bezahlt.
Also noch einmal: Wenn Du solch eine Spielerei einbaust, verlierst Du die ABE Deines Fahrzeuges.
Ohne ABE im Strassenverkehr hast Du keinen Versicherungsschutz. Selbst wenn Du einen unverschuldeten Unfall hast, braucht die gegnerische Versicherung den Schaden an Deinem Fahrzeug nicht bezahlen. Deine eigene Versicherung kann in so einem Fall 5000 Regress von Dir verlangen.
Schau mal in die Deine Versicherungspapiere rein.
Ist Dir das die Sache wert?
@hosenmatz,naja, dann ist eine erloschene betriebserlaubnis versicherungstechnisch kein problem mehr.( jede technische veränderung am fahrzeug die nicht amtlich genehmigt ist, führt zum erlöschen der be und das ist kausal.)
würde ja im umkehrschluß bedeuten: dass ich als fahrzeughalter dann nie in regreß genommen werden kann?..wenn ich mit ner erloschenen be einen unfall verursache.
ob das was mit dem weihnachtsmann zu tun hat ist fraglich.
es wäre nur interessant woher du deinen enormen erfahrungsschatz gesammelt hast.
ich für meinen teil, sehe das immer noch anders.
wünsche eine schöne woche.