Wie abmelden?Nur mit Hilfe der Polizei?
... der jetzige "Besitzer" wird im Gegenzug aber schwerlich nachweisen können, auch der Eigentümer zu sein, wenn er WEDER Versicherungsnehmer/Prämienzahler NOCH Inhaber der kompletten Fahrzeugpapiere ist.
Ex-Freund fährt mit PKW das auf meinen Namen zugelassen und versichert ist und von dem ich auch den Fz-Brief besitze.Würde das Fz gerne abmelden,aber zum Abmelden benötige ich die Schilder.Er gibt sie nicht heraus...wie kann ich das Fz abmelden?
Bitte die Frage nur 1x stellen
Du kannst die Versicherung kündigen. Dann sparst du Geld und setzt Anreize, dir dein Fahrzeug auszuhändigen. Darüber solltest du deinen Ex allerdings informieren (mit Fristsetzung), da der Wagen ohne Versicherungsschutz sofort aus dem öffentlichen Verkehrsbereich entfernt werden muss!
Gleichzeitig kannst du dich bei der Polizei natürlich über Möglichkeiten informieren.
Nachts die Kennzeichen abschrauben ist übrigens nicht ratsam. Das könnte unter verbotene Eigenmacht nach § 858 BGB fallen.
Also lieber vorher mal mit der Polizei sprechen
Da hat die Gute nur Pech, da ein KFZ-Versicherungsvertrag ordentlich nur zum Ende des Versicherungsjahres (meist Kalenderjahr) kündbar ist bzw. außerordentlich zeitgleich mit der Abmeldung. ____
Einzige Möglichkeit bei unterjähriger Zahlungsweise der Prämie: Beitragszahlung aussetzen; dann kommen aber Mahn- und evtl. Zwangsvollstreckungskosten hinzu.
Ich sehe da als einzig wirkungsvolle Möglichkeit:
Strafanzeige wegen Unterschlagung stellen - bzw. als letztes Ultimatum zur Herausgabe des Fahrzeugs SCHRIFTLICH androhen; dann gehts am Schnellsten und Kostengünstigsten.
Ich denke ist die beste Lösung.Ist ja schließlich ihr
Eigentum.
Wenn Du Eigentümer des Fahrzeuges bist, also nachweisen kannst, das Du das Auto gekauft und bezahlt hast, dann
teil Deiner Versicherung, dem Straßenverkehrsamt und dem Finanzamt Abt. KFZ- Steuer mit, das seit dem........ Du zwar Eigentümer aber weder Halter, Besitzer noch Fahrer des Fahrzeuges bist, und auch als Eigentümer und ehemaliger Halter und Versicherungsnehmer, ab dem......... nicht mehr für die anfallenden Kosten für Versicherung und KFZ- Steuer aufkommen willst. Dir aber eine Abmeldung und Stillegung des Fahrzeuges nicht möglich ist, da Dir Dein Ex Freund den Zugang zum Fahrzeug zwecks Abmeldung verweigert und Dir auch nicht den KFZ Schein (Zulassungsbescheinigung 1)zur Vorlage beim Straßenverkehrsamt aushändigt.
Du solltest aber vorher Deinen Ex Fraund schriftlich und per Einschreiben auffordern Dir Dein Fahrzeug, die Kennzeichen und KFZ- Schein zwecks Abmeldung bis zum......... zu übergeben.
Wenn Das nicht hilft, dann erstatte Anzeige wegen Unterschlagung Deines Fahrzeuges, allerdings mußt Du dann zu 100% beweisen können, das es auch wirklich Dein Fahrzeug ist, nur der Besitz des KFZ- Briefes ( Zulassungsbescheinigung 2) reicht da häufig nicht aus!
MfG
rama