Wann genau kann ich mich von der LKW-Maut befreien lassen
T
Trucki
November 30, 2008
Welche Auflagen muss ich genau erfüllen? Ich müsste Schausteller sein, soviel weiß ich, aber wann bin ich das? Was brauche ich dafür? Was darf/muss ich dann tun?
A
anon18010486
November 30, 2008
Einen Schaustellerbetrieb?
B
Blecky
November 30, 2008
Unter Schausteller fallen lt. der seit dem 01.01.2002 in der Gewerbeordnung festgelegten Definition jene Gewerbetreibende, die eine oder mehrere Betriebsstätten, die nach ihrer Gestaltung und äußeren Aufmachung volksfesttypische Geschäfte in den Bereichen Fahrgeschäfte, Verkaufsgeschäfte, Zeltgaststätten, Imbiss und Ausschank, Schau- und Belustigungsgeschäfte, Schießgeschäfte oder Ausspielungsgeschäfte unterhalten. Dabei wird die Reisegewerbetätigkeit an wechselnden Orten wie Volksfesten, Jahrmärkten oder Veranstaltungen ähnlicher Art ausgeübt.
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