Unwissentliches Fahren mit gestohlenem Wagen und Kennzeichen
Rechtlich kann ich dir keinen Tip geben. Da würde ich mir dringend rechtlichen Beistand holen.
Ansonsten kann ich dir nur empfehlen deine Freunde besser aus zu suchen.
Guten Abend liebe Gemeinde,
ich bin neu hier und mein Name ist leider Programm.
Ich bin nämlich vor nicht allzu langer Zeit geblitzt worden. Dies ist allerdings mit dem Wagen eines Kumpels passiert, der mir glaubhaft versichert hatte, dass dieser Wagen zwar nicht seiner, aber der eines Freundes ist und dieser auch so flexibel versichert sei, sodass jeder ihn fahren dürfe und darauf versichert sei.
Da die Geschwindigkeitsüberschreitung nicht allzu dramatisch war, habe ich mir zunächst keine weiteren Sorgen gemacht.
Nun ist jedoch herausgekommen, dass dieser Wagen gestohlen war und ebenfalls gestohlene Kennzeichen montiert waren. Damit ist ja offensichtlich, dass hier mindestens ein Fahren ohne Versicherungsschutz vorliegt.
Desweiteren bin ich noch in der Probezeit und mache mir nun Gedanken, was rechtlich auf mich zukommen könnte, ich lese da Sachen wie "halbes Jahr Freiheitsstrafe"...
Über weitere Informationen bin ich sehr dankbar.
Zunächst einmal ist der Halter eines KFZ verpflichtet, einen Versicherungsvertrag abzuschließen, nicht der Besitzer (das ist hier nicht der Eigentümer, sondern jeder, der das Auto "in Besitz" hat - sprich: der es fährt).
Das ist hier nicht geschehen, auch hat das Auto offensichtlich keine Zulassung.
Fahren mit fremdem Kennzeichen an einem geklauten Auto ohne Versicherung sind schon mal drei Straftaten zusammen.
Du hast diese allerdings unwissentlich, also fahrlässig, begangen, in gutem Glauben, dass alles seine Ordnung habe.
Das gilt es zu beweisen. Ich würde zunächst abwarten, was da an amtlicher Post kommt.
Das wird ein Anhörungsbogen sein, in dem du Stellung nehmen kannst. Damit würde ich dann eine anwaltliche Erstberatung in Anspruch nehmen.
Hallo Fuxfan,
Dankeschön für deine Antwort, auch wenn sie natürlich erstmal nicht erbauend ist.
Was würde mich denn im Falle einer Fahrlässigkeit erwarten, wie gravierend könnte die Strafe denn ausfallen?
Wahrscheinlich ist hier eine schnelle Antwort nicht so einfach oder?
Besteht die Möglichkeit, noch nach Jugendstrafrecht verurteilt zu werden? War zum Tatzeitpunkt gerade 19 Jahre alt geworden...
Vielen Dank.
Da ich kein Jurist bin und hier keine rechtliche Beratung erfolgen darf, kann dir die Frage nur ein Anwalt beantworten Die Sache ist auch durchaus knifflig.
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Bist du im ADAC? Dann kannst du dort kostenlos eine Erstberatung in Anspruch nehmen.
Es würde auch wenig nutzen, wenn ich dir sagen würde: Halb so wild, und dann gibt es doch eine Verhandlung, in der du aussagst der Nutzer Fuxfan hat aber im Forum gesagt da passiert nix....
Vom "Gefühl her" sollte dir wenig angelastet werden können, evtl. war dein Kumpel genauso unwissend über die Straftaten.
Aber Recht und Gesetz richten sich nach Paragrafen und nicht nach "Gefühl." Hier zählen Fakten und Beweise, nicht Meinungen.
Ja, das verstehe ich, trotzdem Dankeschön.
Die Idee mit dem ADAC klingt gut, danke für den Tipp.
Eine Frage hätte ich noch: Könnte meinem Kumpel, sofern er davon wusste, etwas wie in Richtung "Anstiftung zur Straftat" angelastet werden?
Vielen Dank
Das kann ich dir nicht sagen, bin kein Jurist. Möglich ist das schon, aber was hätte er davon?
Fragt das bei der ADAC-Rechtsberatung nach. Viel Erfolg!