Schadengutachten - Nachweis von nicht sichtbaren Schäden an der Elektrik
Mein Fahrzeug wurde durch eine Vorfahrtsmissachtung seitlich, leicht gerammt. Der Unfallgegner ist eindeutig schuld. Nun ist die hintere Türe auf der Fahrerseite etwas eingedellt und verkratzt.
Der Schaden beträgt laut Gutachten rund 3000 EUR.
Nun zum Problem.
Der Lautsprecher in der beschädigten Tür ist höchstwahrscheinlich durch den Unfall ausgefallen bzw. kracht nur noch.
Der Gutachter meint, dass er Beweisfotos von der Elektrik benötigt, um zu prüfen ob der Schaden von diesem Unfall stammt.
Er hat vorgeschlagen, dass die Werkstatt, die den Schaden instandsetzen wird, dies dokumentieren und ihm zusenden soll.
Nur ist es eben so, dass ich die Schadensumme auszahlen lassen werde und die Tür mit Smart-Repair beim Karosseriebauer aufhübschen lassen werde.
Wer ist nun in der Pflicht, den Beweis für den defekten Lautsprecher zu bringen und wer trägt die Kosten?
Gutachter, Werkstatt oder ich?
Danke schon mal an die Juristen unter uns.
Grüße Faulhaber
Nicht Ihr Ernst, oder ?
3.000,- € von der Versicherung abkassieren und sich noch vor den lächerlichen 100,- €
für die Lautsprecher drücken. Abzüglich Rep.-Kosten für Smart Repair von vielleicht ca. 500,- €.
Den Aufwand dafür (Fotos, Zeit) würde ich nicht machen.
Den Beweis müssen Sie bringen und die Kosten trägt im Normalfall die gegnerische Versicherung.
Freut mich für Sie, wenn Sie 100 EUR zum Fenster rausschmeißen können.
Ich bestehe in diesem Fall auf mein Recht.
Danke für die Antwort.
Ich finde den Vorschlag des Sachverständigen, den Schaden gleich während der Reparatur zu "beweisen"
ausgesprochen entgegenkommend. Es wäre geradezu unseriös, würde eine geforderte Schadenssumme
ohne Belege ausgezahlt. Da sind auch 100.-€ nicht zum Fenster rausgeschmissen (scheint auch reichlich
teuer), die gegnerische Versiherung könnte ebenso von sich aus einen Gutachter beauftragen, der vor
Beginn der Reparaturarbeiten tätig wird. Ansonsten rutscht die ganze Sache in Richtung Versicherungs-
betrug.