Garantie
Hallo,
ich fahre einen Nissan Xtrail, Bj. 11.06. Mit einer Werksgarantie von 3 Jahren.
Im Nov. ist die Inspektion fällig. Diese kostet bei Nissan ca. 500. Nun meine Frage:
Wenn ich die Inspektion von einer freien Werkstatt (ATU, 1a usw) machen lasse, verfällt dann die Garantie?
Der eine sagt ja, der andere nein.
also ich kann dir von atu und ähnlichen ketten nur abraten.
deren preise sind nur so niedrig, weil sie überall sparen. ersatzteile werden nur vom allerbilligsten anbieter genommen, was natürlich eine entsprechende qualität bedeutet. auch beim personal wird gespart. es gibt kaum interne weiterbildungen, und wer bei atu als schrauber endet, tut das auch nur, weil er in keiner richtingen werkstatt mit seinen fertigkeiten eine anstellung findet, und der lohn auch entsprechend niedrig ist. da stellt man also lieber ungelernte leute, leute ohne fachkenntnisse oder leute mit schlechtem abschluss ein, die dann vielleicht noch bei einem golf 2 den luftfilter und die zündkerzen wechseln können, aber honda, toyota, nissan und co nicht unterscheiden können. die mutter eines freundes ist gelernte schuhverkäuferin, und ist jetzt bei atu im verkauf tätig. auch immer wieder lustig ist es, wenn die ach so fachkundigen schrauber mit pressluftschlagschraubern an alufelgen zu gange sind, obwohl das für jede alufelge tötlich ist (führt zu kleinen rissen im alu, was im schlimmsten fall zu einem abbrechen der felge vom fahrzeug bedeutet. vom zerkratzen mal ganz zu schweigen )
qualität und sicherheit haben nunmal ihre preise, und da sollte man nicht sparen.
Hallo,
sollten inerhalb der Inspektion beim Vertragshändler auch Schwachstellen beseitigt werden, von denen der Kunde nichts weiß, wird es natürlich problematisch, wenn die freie Werkstatt diese, si kann es ja auch nicht wissen, nicht austauscht und es kommt dann zu einem Schaden am Fahrzeug...
Dann hast Du in Puncto Gewährleistung ziemlich schlechte Karten...
hatte mal nen Motorschaden nach Bruch einer Umlenkrolle vom Zahnriemen. /15 Ventile krumm...ahauaha..)
War auch nicht beim Vertragshändler, der diese Rollen stillschweigend ausgetauscht hätte und hab mich dann übern Anwalt gezankt..Leider ohne Erfolg..
Fahr ihn zum Nissan-Händler, ärgere Dich ne Runde, beschimpfe ihn als Halsabschneider und warte noch ein Jahr.. Dann ist die Garantie rum und es ist dann eh alles wurscht..
Gruß
Br
Hallo Konvoi,
meiner Auffassung nach gelten unterschiedliche Regeln, abhängig davon, ob es sich um die gesetzlich vorgeschriebene Garantie handelt, die z.Z. in Deutschland zwei Jahre nach Kaufdatum umfasst, oder die darüber hinausreichende Herstellergewährleistung. Im ersten Fall ist der Kreativität des Herstellers, was die Bedingungen anbetrifft, Grenzen gesetzt. Im zweiteren Fall macht ausschließlich der Hersteller die Regeln.
In Deinen Garantie- / Gewährleistungsunterlagen ist mit absoluter Sicherheit ein Passus zu finden, der Dich an die Vertragswerkstatt bindet.
Ich gebe Schweisser uneingeschränkt recht - setze Deine Ansprüche nicht für ein paar Euro auf's Spiel. Man weiß nie, was noch kommt. Das könnte ganz schnell nach hinten losgehen.
Grüße
Stefan